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Die Frau und das geistliche Amt der Kirche
von
Heinz-Dietrich Wendland


Otto Heinrich von der Gablentz
Wilhelm Stählin

LeerDer Aufsatz von Herbert Goltzen über „Frauen im geistlichen Amt der Kirche” ermöglicht es erfreulicherweise, im Gegensatz zu manchen anderen innerkirchlichen Diskussionen über diese Frage, ein nicht unbeträchtliches Maß von Übereinstimmung festzustellen und von diesem auszugehen.

LeerDiese Übereinstimmung bezieht sich, wenn wir recht sehen, zuvörderst auf die Konzeption von der Substanz, der Vollmacht und der Würde des geistlichen Hirtenamtes der Kirche, insbesondere seiner in Christus selbst gegründeten Vollmacht zur Spendung der Sakramente und der Absolution. Auch die Erfassung des priesterlichen Charakters dieses Amtes gegenüber seiner Vereinseitigung und Entleerung zum bloßen „Predigtamt” dürfte eine tiefe, gemeinsame Erfahrung und Einsicht darstellen.

LeerZweitens dürfte auch darin Übereinstimmung obwalten, daß dieses geistliche Hirtenamt der Kirche durchaus nicht isoliert gesehen werden darf; es stellt nicht das eine, einzige, sogenannte „geistliche Amt” der Kirche in glänzender Isolierung dar. Vielmehr ist es von vielen Ämtern der Kirche umgeben, die sämtlich geistlichen Charakter tragen und je ihre eigene, vom Hirtenamt wohl zu respektierende, geistliche Vollmacht haben, wie andererseits diese Ämter, sei es nun der Diakon, die Gemeindehelferin, der Katechet oder der Kantor auf das geistliche Hirtenamt angewiesen sind und von diesem zur Einheit der Dienstleistungen an der Gemeinde zusammengefaßt werden. - Hieraus ergibt sich auch, daß die Frau in sehr verschiedenen Ämtern der Kirche in Erscheinung treten kann und soll, auf verschiedenen Stufen wie den soeben angegebenen. Wir sind freilich in den evangelischen Kirchen noch weit davon entfernt, Vollmacht, Grenze und Ordnung dieser Ämter klar erkannt zu haben, wie die Dürftigkeit der Kirchengesetze an den Tag legt, die sich mit jenen Ämtern beschäftigen, die zum Teil zur Bewältigung praktischer Notlagen geschaffen worden sind, ohne daß man gewußt hätte, wo und wie man sie theologisch und kirchenrechtlich unterbringen und bestimmen sollte.

LeerEs wäre nicht schwierig, noch weitere Übereinstimmungen festzustellen, jedoch ist es an diesem Orte wichtiger, den bemerkenswerten Gegensatz in der entscheidenden Frage herauszuarbeiten, ob der Frau das geistliche Hirtenamt oder Pastorenamt übertragen werden dürfte oder nicht. An diesem Punkt nun treten erhebliche theologische Differenzen auf, die um der Sache willen deutlich ausgesprochen werden müssen.

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LeerZunächst ist vor dem in den evangelischen Kirchen immer erneuten Versuch zu warnen, die eben genannte Frage auf dem Wege der Auslegung bestimmter biblischer Aussagen entscheiden zu wollen. Dies ist deswegen ganz unmöglich, weil die Kirche der Apostel vor unserer Frage nach dem Amte der Vikarin und der Pastorin überhaupt gar nicht gestanden hat, auch dort nicht, wo der Frau das Reden und das Lehren (zwei verschiedene Dinge) in der Gemeinde untersagt wird. Betont man nun diese letzteren Aussagen (zum Beispiel 1. Tim. 2, 12 ff.), dann muß man aber auch die entgegengesetzten Aussagen namhaft machen wie Apg. 21, 9 und 1. Kor. 11, 5, aus denen hervorgeht, daß es in der Kirche der Apostel Prophetinnen, Frauen mit prophetischem Charisma, gegeben hat. Das Amt des Propheten ist jedoch in der Urkirche nächst demjenigen des Apostels das höchste, wenngleich es naturgemäß nicht und nie zu einem „organisierten” Kirchenamt gemacht werden konnte. Jedenfalls aber setzt derselbe Paulus, der den Frauen 1. Kor. 14, 34 f. das die Friedensordnung des Gottesdienstes störende Dazwischenreden und -fragen untersagt, voraus, daß der Geist Gottes nicht nur Männer, sondern auch Frauen mit dem Geiste der Prophetie erfüllt.

LeerWenn man also wie H. Goltzen ironisch die falsche, gnostische Prophetin Isebel die einzige „Pastorin” nennt, die im Neuen Testament erwähnt werde, so verschiebt diese Bemerkung, die ja sehr aufschlußreich ist, den Tatbestand: Denn der falschen Prophetin stehen die legitimen Prophetinnen gegenüber! - dieser Tatbestand ist nicht aus der Welt zu schaffen. Die Exegese hat das eine und das andere zu sehen.

LeerDies gilt auch noch nach einer anderen Seite hin. Es wird nämlich in der Frage der Zulassung der Frau zum geistlichen Hirtenamt in der Kirche gemeinhin mit einer Metaphysik der beiden Geschlechter gearbeitet, die aus dem „Wesen” von Mann und Frau ableitet, was alles der Mann kann und darf, die Frau aber nicht. Diese Geschlechter-Metaphysik, in Gesellschaften entstanden, die auf der Herrschaft der Männer beruhen, ist zwar uralt, ist vorchristlich, aber deswegen noch nicht wahr und auch nicht christlich. Aus dieser Metaphysik ist die kultische wie die politische Minderwertigkeit der Frau abgeleitet worden, bis hin zu jener pervertierten Frage (die sogar noch von christlichen Theologen erörtert worden ist), ob denn Frauen im eigentlichen Sinne Menschen seien und ob sie eine Seele hätten.

LeerAber die heutige Psychologie und Anthropologie haben uns den Menschen als den nicht festgestellten, offenen und in unerhörtem Maße entfaltungsfähigen gezeigt. Er tut heute Dinge, die noch vor 50 Jahren als ganz unmöglich gegolten hätten. Die Frau hat sehr viele angeblich spezifisch männliche Fähigkeiten bewiesen und gesellschaftliche wie ökonomische Funktionen ausgefüllt, an die früher niemand gedacht haben würde. Man kann gewiß auf biologische Konstanten hinweisen, aber man darf aus diesen nicht den voreiligen Schluß ziehen, diese machten für bestimmte, gesellschaftliche oder kirchliche Ämter und Dienstleistungen von vornherein untauglich. Die geschichtliche Entwicklung hat diese Theorien immer wieder über den Haufen geworfen.

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LeerNun wird jedoch behauptet, die Ordnung Gottes des Schöpfers mache es unmöglich, daß der Frau das geistliche Hirtenamt verliehen werde. Denn die Frau sei zur Unterordnung unter den Mann bestimmt. Hier ist aber erstens geltend zu machen, daß das Neue Testament nirgends in dieser Weise argumentiert. Nirgends wird mit der menschlichen und gesellschaftlichen Überordnung und Herrschaftsstellung des Mannes die Einsetzung von Männern in das Amt der Apostel oder der Gemeindeleiter begründet! Dies ist sehr bemerkenswert. Die Berufung der Männer ist zwar natürlich selbstverständlich, aber die heutigen konservativen, theologischen Unterordnungslehren fehlen hier durchaus. Ob also die Lehre von der Hauptschaft und Herrschaft des Mannes auf die Berufung in Kirchenämter Anwendung finden darf, ist mir mehr als zweifelhaft.

LeerUnd was die Ordnung des Schöpfers anbetrifft, so ist in den zwei uns vorliegenden Schöpfungsberichten keineswegs nur von der Nachordnung der Frau die Rede, sondern auch von dem gemeinsamen Menschsein von Mann und Frau und ihrer darauf beruhenden menschlichen Zuordnung zueinander. Die Geschichte vom Sündenfall zeigt sodann klar, daß die Sünde den Mann und seine Stellung pervertiert, das heißt, daß er nun als Sünder die Frau zum Objekt seiner Lust, seines Besitz- und Herrschaftswillens gemacht hat und macht. Diese, durch die Sünde hervorgerufene Zerstörung der menschlichen Zuordnung von Mann und Frau können wir aber nicht in der Kirche Christi, in der Gemeinde des Geistes, zur Regel und Richtschnur für die Ämterordnung machen.

LeerWas demnach das Handeln des Schöpfers betrifft, so ist von Unterschiedenheit der Menschen in den Geschlechtern und zugleich von ihrer Gleichheit als Menschen, als Sünder und vor allem als Empfänger der göttlichen Gnade und des Heiligen Geistes zu reden. Es handelt sich weder nur um Gleichheit noch ausschließlich um eine die Frau dem Mann schlechthin unterordnende Verschiedenheit. Die Aussagen der Heiligen Schrift sind - Gott Lob! - nicht identisch mit vorchristlichen Gesellschaftslehren und heidnischer Metaphysik der Geschlechter.

LeerVor allem muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die Strukturen des Geschaffenen, des kreatürlichen Daseins niemals - auch dann nicht, wenn sie auf die einseitige Vorordnung des Mannes hinauslaufen würden, was sie gar nicht tun! - in der Kirche, im Leibe Christi, in der Gemeinde des Heiligen Geistes absolute und letzte Bedeutung und Wirksamkeit haben können. Die Heilsverwirklichung in Christus, die neue Schöpfung, durchkreuzt und überkreuzt die erste Schöpfung, so wie sie auch die sündhafte und dämonische Entstellung der ersten Schöpfung aufhebt. Keine Form irdischen Vorranges oder irdischer Herrschaft, selbst wenn wir sie direkt aus dem Schöpferhandeln Gottes ableiten könnten, kann in der Kirche Christi letzte Gültigkeit und trennende Wirkung haben. Hier gilt, daß in Christus Mann und Weib, Sklave und Freier eines sind, und dieser Satz des Paulus (Gal. 3, 28 vgl. Kol. 3, 11) ist nicht zur erbaulichen Deklamation geschrieben worden, sondern dazu, daß man in der Kirche daraus reale, faktische Folgerungen ziehe, - ich füge hinzu: auch in der Ämterordnung der Kirche.

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LeerDies soll und darf gewiß nicht im Sinne vollständiger Gleichmacherei verstanden werden. Es ist schon dafür gesorgt, daß die Frau im Pastorenamt Frau bleibt, so wie sie dies auch in den anderen kirchlichen Ämtern geblieben ist, die sie seit der Mitte des 19. Jahrhunderts eingenommen hat. Weder im Amt des Diakonats noch des christlichen Lehrers (Katechet) noch der Gemeindehelferin noch des Kantors hat sie ihre Weiblichkeit eingebüßt. Wohl aber hat sie diesen Ämtern großen Reichtum und neue Ausformungen zugebracht, was keineswegs nur von der Diakonisse gilt, auf die in solchen Zusammenhängen immer zuerst hingewiesen zu werden pflegt. - Auch haben wir heute aus der Erkenntnis des Paulus andere Folgerungen zu ziehen, als sie damals möglich gewesen sind. Wir haben fast 2000 Jahre Geschichte der Kirche mit tiefen Einwirkungen gerade auf die Stellung der Frau in der Gesellschaft hinter uns. Die neue Freiheit und Selbständigkeit der Frau gehört hinein in jene Befreiung des Menschen und Weltlich-machung der Welt, die sich in Christus ereignet haben.

LeerSelbstverständlich soll mit dem Vorstehenden nicht eine allgemeine Nivellierung betrieben werden. Die Ordnung der unterschiedlichen Charismen und der Dienstleistungen bleibt wesentlich für die Kirche. Jedoch vermag ich nicht einzusehen, warum an einem bestimmten Orte ein Verbot für die Frau aufgerichtet werden soll, das sie von dem Pastorenamte grundsätzlich ausschließt. Dies kann weder von der Vaterschaft Gottes her noch von der Tatsache, daß Christus ein Mann gewesen sei, begründet werden, und ebensowenig von der mangelhaften oder besonders schutzbedürftigen „Natur” der Frau her. Wenn Christus so mächtig ist, daß er den Mann trotz seiner Sündhaftigkeit in seinen Dienst als Priester und Prediger nehmen kann, warum ist er denn der Natur der Frau gegenüber weniger mächtig? Die Natur des Mannes trägt nicht das geistliche Amt, und die Natur der Frau wird es auch nicht tragen. Die Natur des Mannes schließt nicht vom priesterlichen Dienste aus - trotz seiner Sucht nach Macht und Geltung! -, so können auch die Mängel der weiblichen Natur nicht von diesem Amte ausschließen. Denn diese wie jene werden von der Macht und dem Geiste Christi bezwungen, der Menschen in seinen Dienst ruft und seine Vollmachten an sie austeilt. Außerdem liegt das Faktum der Berufungen von Frauen vor - so gut wie bei Männern. Sollten wir diese weniger respektieren dürfen als jene?

LeerAus der Wirklichkeit Gottes und seiner Vaterschaft aber kann ich nicht herleiten, daß es nur Männer im Hirtenamt geben dürfe. Sein und Wirklichkeit Gottes stehen jenseits der geschlechtlichen Differenzierung der Kreatur. Ich verweise auf das, was O. H. von der Gablentz bereits zu diesem Punkte gesagt hat. Gott ist kein Mann und Vater, wie Menschen Männer und Väter sind. Das Volk Gottes besteht aus Söhnen und Töchtern, und auch die letzteren werden vom Geiste erfüllt (Joel 3 und Apgesch. 2, 17 ff.). Nirgends begründet das Neue Testament das Amt der Apostel und der Gemeindeleiter mit solchen theologischen Deduktionen. Diese weisen zwar zum Teil ein ehrwürdiges Alter auf, aber dies kann nichts daran ändern, daß es sich hierbei um nachträgliche Konstruktionen handelt, die der Stützung einer Tradition und Konvention dienen sollten und auch gedient haben.

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LeerWas die Menschwerdung Christi anbetrifft, so ist das Entscheidende die Menschwerdung, die allen Menschen Heil und Leben bringt, nicht aber die Mann-werdung, wie man heute gern akzentuiert. Niemand ist so verbogen und töricht, Christus das Mann-sein absprechen zu wollen. Aber dieser Mann hat sich aus den irdischen Bindungen der Macht, des Besitzes und des Geschlechtes (Ehe) herausgehalten. Sein Leben und Sterben legen dafür Zeugnis ab, daß er nicht nur eine Heils-Hierarchie von Männern hat aufrichten wollen. Es ist gar nicht nötig, auf die Rolle der Frauen in seiner Jüngerschaft oder bei seiner Auferstehung hinzuweisen. Erstens reicht das natürlich nicht zum Beweise für die Würdigkeit der Frau zum geistlichen Amte aus, zweitens aber kann ein nur exegetischer Beweis für irgendein heutiges, kirchliches Amt und seine Gültigkeit überhaupt nicht geführt werden. Sie alle sind gegenüber der Apostolischen Kirche eine „schriftfremde Neueinführung”, um einen Ausdruck Goltzens zu gebrauchen. Das gilt sogar vom heutigen Pastorenamte; denn keine neutestamentliche Schrift hat das landeskirchliche Pastorenamt mit Beamtenrechten und Sicherungen aller Art auch nur ahnen können!

LeerSo zeigt sich, daß sich das Prinzip der „Schriftfremdheit” gar nicht durchführen läßt. Mit dem Diakon und der Diakonisse des 19. und 20. Jahrhunderts steht es nicht anders. Die Kirche hat Recht und Vollmacht zu Neueinführungen, und sie braucht immer neue Ämter. Dies gilt unter der Bedingung, daß nicht die Substanz des Evangeliums, der Sakramente, der dienenden Liebe, der Beichte und Absolution preisgegeben oder verfälscht werden. Die Verwaltung des geistlichen Hirtenamtes durch den Mann schließt dieses Unheil bekanntlich nicht aus, und so besteht auch an diesem Punkte die Gleichheit von Mann und Frau nach ihrer irdischen, menschlichen Fähigkeit und Würdigkeit beziehungsweise sündhaften Unwürdigkeit. Der Mann ist nicht stärker - weder im Glauben noch im Dienen noch im Leiden innerhalb seines Amtes - als die Frau. Vorzüge, die zu etwas berechtigen, gibt es in dieser Sache auf keiner Seite.

LeerDie Repräsentation Christi, auf welche H. Goltzen mit Recht Wert legt, erfolgt nicht dadurch, daß der Amtsträger Mann ist, sondern so, daß ihm die Vollmacht des Amtes und der Heilige Geist von Christus her zukomme. Diese Amtsgnade ist weder an Männlichkeit noch auch an Weiblichkeit gebunden, sondern nimmt sich beider an und bedient sich ihrer als kreatürlicher Werkzeuge.

LeerWas bleibt, ist die Tradition, eine alte und mächtige, wie niemand bestreitet. Das kleine Häuflein der Theologinnen und Pastorinnen beabsichtigt nicht, sie über den Haufen zu werfen, und vermag dies auch gar nicht. Die Theologinnen wollen auch nicht „Gleichberechtigung”, weil diese im Grundgesetz geschrieben steht. Dies ist eine völlige Fehlinterpretation (wobei ich eine solche nicht H. Goltzen zuspreche), in manchen mir aus langer Erfahrung bekannten Fällen eine böswillige. Es geht nicht um Rechte, sondern um das Dienen in diesem Amte wie in den anderen Ämtern der Kirche und um die Beantwortung der Frage, ob das bloße Geschlecht des Weibes davon ausschließe. Es geht um die Teilhabe an dem Amte, dem Absolution, Sakramentsspendung, Predigt, Seelsorge und Gemeindeleitung überantwortet sind. Um Teilhabe, aber nicht um totale Gleichstellung. Mit Recht sehen daher meines Erachtens neueste Gesetzgebungen, wie in den evangelischen Kirchen der Union, gewisse Einschränkungen vor, welche die Eignung der betreffenden Frau, die Struktur der Gemeinde und ähnliches betreffen. Wenn nur endlich entsprechende Fragen nach der Eignung auch im Hinblick auf die Männer gestellt werden würden!

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LeerVor allem aber muß ernstlich erwogen werden, ob die Konzentration so vieler Vollmachten in dem einen Hirtenamt in allen Fällen überhaupt mechanisch festgehalten werden kann, bloß weil die Tradition es so will. Die Gemeindeleitung zum Beispiel muß durchaus nicht immer mit den übrigen Amtsvollmachten verbunden sein. Das Neue Testament kennt eine derartige Kumulation nur in einem Amte, dem des Apostels, einem einmaligen, kirchengründenden Amte, für das es keine direkten Nachfolger gibt; - dies sind weder der Papst noch irgendwelche Bischöfe noch die Pastoren.

LeerIch halte es daher auch nicht für eine Fehlentwicklung, daß Pfarrer in besonderen Diensten keine Gemeindeleitung ausüben; andere, zum Beispiel in Sozialämtern oder an evangelischen Akademien tätige, nur in ganz abgewandelter und neuartiger Form. Wir brauchen eine vielfältige Aufgliederung des Hirtenamtes. Es ist auch weder für uns noch für dies Amt eine Schande, wenn wir hierbei auf Probleme und Aufgaben Bedacht nehmen, vor welche die heutige Gesellschaft uns stellt. Diese können zwar niemals kirchliche Ämter begründen, wohl aber bestimmen sie die Ausrichtung des Dienstes und die Ausgliederung der Ämter mit und haben dies seit der Apostel Zeiten immer wieder getan. Die Kirche ist immer tief in den Bau der Gesellschaft eingedrungen und hat sich mit deren Formen und Formungskräften aufs innigste verbunden.

LeerAber nun gibt es viele Leute in der Kirche, die dies zwar an früheren Zeitaltern gutheißen oder gar bewundern, - aber in unseren Tagen, der modernen Gesellschaft gegenüber, soll es merkwürdigerweise verboten sein. Dies ist eine unhaltbare Inkonsequenz. Auch solche, die einen offenen Blick für die soziale Dimension und Eingebundenheit der Apostolischen Kirche der Urzeit haben, welche ja in der Tat so wenig wie die Kirche heute in der Luft schwebte, - sind an diesem Punkte ängstlich. Wir begreifen das Motiv, die Kirche von den säkularen Trends der modernen Gesellschaft fernhalten zu wollen, - aber hat nicht Gott die Welt geliebt? Ist die Kirche nicht gesendet in die heutige Gesellschaft? Es gibt nicht nur eine unheilige, sondern auch eine heilige Anpassung an die Welt, die der Liebe Christi, der Weggenossenschaft mit dem heutigen Menschen, des Mit-Tragens seiner Lasten.

LeerDie Kirche des Neuen Testaments hat die damaligen Ordnungen der Gesellschaft, von der Großfamilie und der Sklaverei angefangen bis zum Imperium der Cäsaren, respektiert und - wenngleich kritisch gegen allen Dämonendienst und alle Menschvergötterung -, doch als Basis ihrer Dienste anerkannt und angenommen. Nichts anderes haben auch wir zu tun, unserer Gesellschaft mit ihren ganz andersartigen Baugesetzen und Kräften gegenüber. Gerade das wäre der apostolische Modus des Vorgehens und des Dienens, nicht aber die Rückwärts-Romantik, die vergangene Gesellschaftsordnungen der vortechnischen Welt konservieren möchte. Ist aber die moderne Gesellschaft aufs stärkste durch die neue Stellung der Frau und durch Massen arbeitender Frauen mitbestimmt, so wird in dieser, der Kirche noch weithin verschlossenen, heutigen Welt der Frau auch der Dienst der Frau in verschiedenen Ämtern der Kirche wichtig; - selbstverständlich nicht nur im Amte der Pastorin, aber auch in diesem, und zwar besonders in den Großstädten und den Industriegebieten. Wollen wir den Dienst der Kirche in der differenzierten, modernen Gesellschaft wirklich ausrichten, so bedürfen wir weiterer Ausgliederungen der kirchlichen Ämter, und das Amt der Pastorin kann hierbei einen wichtigen Dienst leisten. Das gleiche würde von neuen Formen des weiblichen Diakonenamtes gelten. überhaupt muß ja die Ausgliederung des Pastoren-Amtes im Zusammenhang mit dem gesamten Ausgliederungsprozeß kirchlicher Ämter gesehen werden.

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LeerOhne Zweifel bestehen gerade hinsichtlich der Ämter und ihres Verständnisses besondere Schwierigkeiten für die ökumenische Verständigung zwischen den Kirchen. Doch haben wir es ja nicht nur mit den orthodoxen und der römischen Kirche zu tun, die in dieser Hinsicht besonders streng an ihre Traditionen gebunden sind, sondern andererseits auch mit Presbyterianern, Methodisten, Baptisten und vielen anderen, und was nach der einen Seite hin Schwierigkeiten schafft, hat nach anderen Seiten hin keineswegs dasselbe Gewicht oder erleichtert das gegenseitige Verstehen, weil drängende Aufgaben zu ähnlichen Lösungen beziehungsweise Fortbildungen in der Struktur der Kirchen führen können. Zudem sitzt die eigentliche Schwierigkeit gar nicht in der Frage der Zulassung der Frau zum geistlichen Hirtenamt, sondern längst „vorher” in der grundsätzlichen Beurteilung des Charakters und der Vollmacht dieses Amtes überhaupt, der Ordination, der Priesterweihe und so fort.

LeerEndlich, ohne diese Fragen hier eigens behandeln zu können, muß ich doch darauf hinweisen, daß jede Kirche alte Traditionen umbilden und neue wird schaffen müssen, wenn es zur Einigung der zertrennten Christenheit kommen soll. Keine Kirche darf ihre Traditionen einfach für sakrosankt erklären. Das Gespräch über die Erneuerung des Diakonenamtes in der römischen Kirche zeigt übrigens, daß auch hier neue Einsichten über Ausgliederung und wirklichen Vollzug der kirchlichen Ämter aufkommen, von der drängenden Frage nach der Rolle des Laien in der Kirche ganz abgesehen. Auch sei noch auf die Äußerung von O. H. von der Gablentz zu dieser ökumenischen Seite unserer Frage hingewiesen.

LeerJede Erweiterung und Neugestaltung eines Amtes bedeutet ferner, daß diesem neue Erfahrungen geistlicher Art und neue Wirklichkeitsnähe zuwachsen. Dies ist sogar entscheidend wichtig für die innere Dynamik der Ämter, für ihre Bewahrung vor Routine-Vollzug und traditionalistischer Schematik in der Arbeit. Es gilt auch von den Frauen in den kirchlichen Ämtern, daß sie in dieser Weise die geistliche Erfahrung vermehren und die Reichweite des betreffenden Amtes erweitern werden, weil sie dieses Amt auf neue Menschengruppen beziehen. Dasselbe würde gelten, wenn Menschen aus bisher unerschlossenen Schichten der Gesellschaft in kirchliche Dienste einträten. Wie viel könnte das sozial eingeengte und einlinig gewordene Pastorenamt allein hierdurch gewinnen!

LeerManche Theologen und kirchlichen Gremien machen den Versuch, die sogenannte Vikarin auf dem Niveau einer theologisch ausgebildeten Gemeindehelferin festzuhalten. Es ist nichts gegen gut durchgebildete Gemeindehelferinnen zu sagen. Jedoch, des akademischen Studiums der Theologie bedürfen sie nicht. Eine andere Frage ist es, ob man ein neugestaltetes Diakonenamt Frauen übergeben sollte, welches den Auftrag der Wortverkündigung und des Vollzuges der Taufe haben würde. Dies ist ernstlich zu erwägen, doch würde dieser Vorschlag mißbraucht, wenn er nur dazu dienen sollte, die Entscheidung der Frage hintanzuhalten, ob der Frau das sogenannte „volle” geistliche Amt, beziehungsweise Pastorenamt übertragen werden dürfe oder nicht.

LeerNoch einmal: Ursprung und Vollmacht der Ämter können nicht aus der Gesellschaft und nicht aus geistigen oder sozialen Erfordernissen der Zeit begründet werden. Aber ihr Ausbau und Vollzug muß allerdings auf diese Erfordernisse lebendig und konkret hingeordnet werden. Wir können die Macht Christi und die Kraft des Heiligen Geistes nicht in die bisherigen Formen der Ämter einsperren. Dies kann nur zu immer neuen Sektenbildungen und Auswanderungen aus der Kirche führen. Daß dem geistlichen Hirtenamte, verwaltet von einer Frau, der Ruf des Herrn fehlen müßte, gerade dies wird hier von uns bestritten. Die Wahl und Berufung der Apostel oder der männlichen Gemeindeglieder und Bischöfe geschieht in der Geschichte und inmitten der Gesellschaft und wird durch die Ausrichtung und liebende „Anpassung” des Dienstes an die damalige Gesellschaft mit-bestimmt. Hieraus kann aber nicht eine ewige Beschränkung des Pastorenamtes ausschließlich auf Männer gefolgert werden. Auch ist die Struktur einer Kirche wie der unsrigen, deren Hierarchie nur aus Männern, deren Kirchenvolk überwiegend aus Frauen besteht, durch und durch ungesund und auf die Dauer unhaltbar, weil sie die Kirche an der universalen Ausrichtung ihres Dienstes verhindert.

LeerWir erheben nicht den Anspruch, eine Lösung der von H. Goltzen und anderen direkt oder indirekt aufgeworfenen Fragen gegeben zu haben. Aber man sollte unsere Thesen wenigstens ernsthaft erwägen. Mögen sie wie immer unzureichend formuliert sein, so stecken doch Fragen in ihnen, die man mit Hilfe der dogmatischen und der kirchenrechtlichen Traditionen, wie sie unsere evangelischen Kirchen bisher ausgebildet haben, auf keinen Fall zureichend beantworten kann.


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Die Frau und das geistliche Amt der Kirche

von Otto Heinrich von der Gablentz


Heinz-Dietrich Wendland
Wilhelm Stählin


LeerGoltzens Aufsatz im Johannisheft „Frauen im geistlichen Amt” Ist wohltuend abgewogen. Gegen seine Darstellung von der Fehlentwicklung des Amtes wird kaum etwas einzuwenden sein. Und die Schlußfolgerung, daß die normale Berufung der Theologin nicht das Parochialpfarramt ist, wird man auch anerkennen müssen. Aber das Entscheidende ist ja nicht das Pfarramt, sondern das Priesteramt, die Sakramentsverwaltung. Wenn die Frau wirklich nicht das Sakrament verwalten kann, dann ist sie geistlich zweitrangig. Das heißt nicht, daß die Kirche sie bisher schon so angesehen hätte, denn diese Entscheidung kommt erst heute auf uns zu. Man kann aber nicht die Marien-Verehrung als Gegenargument anführen. Sie erhöht zwar ein „weibliches Prinzip” in einer oft fragwürdigen Weise. Aber sie läßt die wirkliche Frau in der Gesellschaft in ihrer alten passiven Rolle. Goltzen bringt zwei Arten von Argumenten. Der Sache nach erklärt er bestimmte biblische Vorstellungen für anthropologische Urphänomene. Sie sind für ihn nicht bedingt durch die soziale Umwelt des Alten und Neuen Testaments, sondern sie gelten für alle Zeiten und Kulturen.

LeerFormal bezieht er sich auf das reformatorische Schriftprinzip: die Bibel ist die alleinige Norm kirchlicher Entscheidungen. Beide Argumente schlagen nicht durch. Die sozialen Entwicklungen der letzten 200 Jahre haben uns den Blick geöffnet für menschliche Möglichkeiten, die in den ersten 1800 Jahren des „christlichen Abendlandes” nicht gesehen werden konnten. Es handelt sich nicht um eine schematische Übertragung von Entwicklungen aus der ökonomischen und politischen Sphäre in die kirchliche. Sondern diese Entwicklungen haben uns deutlich gemacht, daß die uns gewohnten Vorstellungen von „typisch männlichen” und „typisch weiblichen” Eigenschaften und Haltungen unzulänglich waren. Frauen sind mit körperlichen, seelischen und geistigen Aufgaben fertig geworden, die man ihnen früher glaubte nicht zumuten zu können. Und sie sind dabei nicht etwa „vermännlicht” oder zu neutralen Wesen geworden. Wenn in der Geschichte eine ganz neue Erscheinung auftritt, dann muß man auch das bisherige Geschichtsbild soweit „revidieren”, daß sie darin Platz bekommt.

LeerDas Schriftprinzip ist von Anfang an einseitig, weil es dazu führt, aus der Bibel konkrete Anweisungen herauszulesen, die sie gar nicht enthalten kann. In den letzten Generationen hat es zu einer verhängnisvollen Festlegung nicht auf die Schrift, sondern auf die Schriftauslegung des 16. Jahrhunderts geführt.

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LeerDie anthropologischen Voraussetzungen Goltzens lassen sich in drei Sätzen zusammenfassen: 1. für Gott ist nur das Symbol des Vaters angemessen, 2. die Frau ist um des Mannes willen geschaffen, 3. der Mann ist das Haupt der Frau. Dazu ist zu sagen:

Leer1. Jedes Symbol für Gott ist unzulänglich. Israels Einmaligkeit ist mit einer ungeheuren Einseitigkeit erkauft worden. Um die Verwechslung von Schöpfer und Geschöpf auszuschließen, ist der Abstand so schroff ausgedrückt worden, daß die Menschwerdung Gottes gerade für die Frommen eine Anfechtung werden mußte. Nun ist aber der Akt der Schöpfung weder als männlich noch als weiblich zu beschreiben. Will man die Vorstellung eines Urgötterpaares vermeiden, dann bleibt nur entweder eine Gottheit, die jenseits der Differenzierung der Geschlechter steht, oder man greift zu einer massiven anthropologischen Symbolik, und die muß an die soziale Situation der Zeit anknüpfen und wird in einer patriarchalischen Gesellschaft zum Vatergott führen.

LeerAus der Väterlichkeit Gottes kann man aber nicht ohne weiteres auf den Vatercharakter des menschlichen Priesteramtes schließen. Selbst nach dem alttestamentlichen Mythos gilt die Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen nicht bloß für den Mann, sondern für den Menschen, Mann und Weib. Zur Gotteserfahrung des Menschen gehört, daß er von dieser Ebenbildlichkeit etwas spürt, daß Gott ihm nicht nur von außen als der Schöpfer erscheint. Soll der theologische Begriff auch dieser Erfahrung gerecht werden, dann muß er trinitarisch ausgeweitet werden. Dann muß er hinweisen nicht nur auf den Schöpfer und auf die Hingabe des Schöpfers an seine Welt durch die Menschwerdung, sondern auch auf die Heiligung der schöpferischen Kräfte des Geschöpfes Mensch, wie sie im Pfingstereignis offenbart worden ist. Diese Erfahrung darf nicht zurückgedrängt werden, weil sie eine neue Versuchung mit sich bringt, diejenige der gnostischen Utopie.

Leer2. Was kann uns die zweite mythologische Fassung des Schöpfungsberichtes bedeuten, wonach die Frau nach dem Mann und für ihn geschaffen ist? Heißt die Erschaffung Evas aus Adams Rippe, daß der Mann der eigentliche Mensch ist oder daß der Mensch ausgegliedert ist in Mann und Weib? In der jüdischen Kabbala wie in der christlichen Mystik bis zu Franz von Baader und Wladimir Solowjew hin wird immer wieder die zweite Vorstellung vertreten, der Mensch sei seinem Wesen nach androgyn und die Wiederherstellung dieser Einheit sei seine Aufgabe. Mann und Weib haben einander zum vollen Menschsein zu verhelfen. Entsprechende Vorstellungen gibt es vielfach auch im Heidentum. Aber dadurch werden sie nicht entwertet. Im Gegenteil, die Bedeutung der „Samen des Geistes”, der „spermata tou logou” im Heidentum, die von den Kirchenvätern bei den Griechen und Römern entdeckt wurden, wird ja jetzt von den jungen Kirchen mit Bezug auf die ererbten Religionen ihrer Völker neu betont.

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LeerDie Wiederentdeckung des Alten Testaments war bei uns eine notwendige Reaktion gegen die idealistische Verfälschung des Christentums. Aber daraus wird vielfach eine Abwertung des Griechentums und der heidenchristlichen Elemente schon im Neuen Testament. Das geht nicht nur gegen das „Schriftprinzip”, sondern es bedeutet eine Verengung der Kirche auf ganz bestimmte Bereiche der Gotteserfahrung und schließt grade die Seiten aus, von denen her wir Gott als Herrn unseres Zeitalters verstehen können. Schließlich kommt diese Judaisierung auf eine peinliche Mischung von antirömischen Affekten und schlechtem politischen Gewissen heraus. 3. Die Berufung auf den Epheserbrief schließlich, der Mann sei des Weibes Haupt, wie Christus das Haupt der Gemeinde, verewigt ein Bild, das nur auf die patriarchalische Ehe paßt. Fragwürdig sind beide Seiten des Vergleiches. Denn auch aus dem Bilde von der Gemeinde als der Braut Christi folgt nicht einfach das andre von Leib und Haupt. Eine zeitgebundene Vorstellung wird nicht dadurch allgemeingültig, daß sie vom Apostel Paulus stammt und von Martin Luther übernommen wird. Und wenn in der Trauformel der Ausdruck „'untertan” einseitig für dir Frau verwendet wird, dann muß man fragen, ob damit nicht das Wesen einer Ehe zwischen mündigen Menschen mißverstanden wird.

LeerDas Schriftprinzip ist wohl ein unvermeidlicher Gegenschlag gegen die Willkür nominalistischer Philosophie gewesen. Wenn es im 16. Jahrhundert eine so gründliche und vorsichtige Auslegung des Thomas von Aquino gegeben hätte wie heute im deutschen und französischen Katholizismus, dann hätten vielleicht beide Seiten für einander verständlich argumentieren können. Gewiß gibt es in der Schrift keinen Ansatz für ein weibliches Priestertum. Aber es gibt auch keinen Hinweis auf die Aufgaben eines Christen in politisch verantwortlicher Stellung. Man kann von der Schrift keine Antwort verlangen auf Fragen, die im Gesichtskreis der Verfasser und der Adressaten nicht vorkamen. Regelungen ablehnen, weil sie keine Begründung in der Bibel finden, heißt die Offenbarung mit dem Kanon aufhören lassen und der Kirche verbieten, den Wegen zu folgen, auf denen Gott die Menschheit in geschichtliches Neuland führt. Wir haben uns zwar mit Recht dagegen gewehrt, daß uns der Nationalsozialismus die Geschichte - und noch dazu was für eine! - als neue Offenbarung anbot. Aber das gibt uns noch kein Recht, die ganze Entwicklung zur Industriegesellschaft als Abfall anzusehen. Sie widerspricht nicht Gottes Schöpfungswort - nicht mehr, als jedes andere Menschenwerk - sondern nur den Vorstellungen der deutschen Romantik von Gemeinschaft und organischem Staatswesen!

LeerDamit ist der Weg frei, über das Priesteramt der Frau unbefangen zu diskutieren. Wo die Aufgabe der Seelsorge und Lehre eine voll geschulte und ordinierte Frau verlangt, besteht kein Grund, ihr die Autorität der Sakramentsverwaltung zu versagen. Eine Frage der Zweckmäßigkeit ist es, wann man ihr die Leitung einer Parochialgemeinde übertragen will. In der bürgerlichen Volkskirche wird das nicht oft am Platze sein. Ganz anders kann es bei den Bekenntnisgemeinden in verfolgten Kirchen aussehen. Auf die ökumenischen Schwierigkeiten sollte man nicht verweisen. Die entstehen an andren Stellen, an den Vorstellungen von Priesterweihe und apostolischer Nachfolge, und lassen sich so wie so nicht durch reaktionäre Anpassung überbrücken.

LeerGrundsätzlich steht hinter der ganzen Frage das Problem des Menschenverständnisses. Der Gegenschlag gegen den Idealismus ist so weit gegangen, den Geist überhaupt verdächtig zu machen. Ich stimme da völlig mit Bartnings Ausführungen über S. Freud und C. G. Jung (Quatember 1961/1962 Seite 117 ff.) überein. Wir müssen den Mann und die Frau ernst nehmen, aber auch den Menschen in Mann und Frau, ihren „Geist ganz samt Seele und Leib” (1. Thess. 5, 23).


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Die Frau und das geistliche Amt der Kirche

von Wilhelm Stählin


Heinz-Dietrich Wendland
Otto Heinrich von der Gablentz


LeerZu der Frage nach dem Recht oder Unrecht der Ordination von Frauen zum Pfarramt sind nun widersprechende Stimmen deutlich genug vernehmbar geworden, und der Schriftleiter hat mich gebeten dazu ein Wort zu sagen, mit dem dieser Meinungsaustausch wenigstens im Rahmen unserer Zeitschrift - vorläufig - zum Abschluß gebracht werden soll.

LeerWir müssen dem beunruhigenden Tatbestand ins Auge sehen, daß mitverantwortliche Freunde, Glieder unserer Bruderschaft, in einer so schwerwiegenden Frage nicht einig sind; aber darin kommt ja der viel umfassendere Zustand zum Ausdruck, daß die evangelische Kirche (nicht nur in Deutschland) in dieser Frage zu keiner einheitlichen Stellungnahme gelangt ist und daß die Art, wie einzelne lutherische Kirchen diese Frage gesetzlich geregelt haben, von einem lutherischen Theologen wie Peter Brunner als Ausdruck einer falschen Lehre gekennzeichnet wird (in seinem Aufsatz „Das Hirtenamt und die Frau” in Pro ecclesia, S.332). (Ich kann dazu freilich die Bemerkung nicht unterdrücken, daß die Vor-Entscheidung einzelner lutherischer Landeskirchen in einer Frage, in der die VELKD nicht einig ist, ein unmißverständliches Symptom für die Zähigkeit ist, mit der die Landeskirchen ihre Souveränität festhalten, und wie weit auch die Vereinigte Lutherische Kirche von einer wirklichen Überwindung des so fragwürdigen Landeskirchentums noch entfernt ist.) Diese schmerzliche und beschämende Lage muß zunächst einfach gesehen und als eine wirkliche Verlegenheit ernst genommen werden.

LeerEs würde weder der Aufgabe eines solchen Schlußwortes, noch der auch von mir stark empfundenen Schwierigkeit der ganzen Frage entsprechen, wenn ich nun einfach einer der entgegenstehenden Meinungen Recht oder Unrecht geben wollte. Aber dreierlei scheint mir auch bei dieser Gesprächslage eine sinnvolle und mögliche Aufgabe einer abschließenden Bemerkung zu sein.

Leer1. Jeder Gegensatz kann nur auf dem Boden dessen, was beiden Seiten gemeinsam ist, in einer förderlichen Weise geltend gemacht und ausgetragen werden. Wir sind aber - was keineswegs selbstverständlich ist - in sehr wesentlichen Fragen einig. Die Frage wäre nicht so schwierig, wenn die evangelische Kirche eine gemeinsame verbindliche Lehre von dem geistlichen Amt und von dem Sinn der Ordination entwickelt hätte; weil aber in dieser viel tiefer greifenden Frage nicht nur eine gewisse Unklarheit besteht, sondern auch schroffe Gegensätze unausgeglichen nebeneinander stehen, darum ist die Frage nach dem Pfarramt der Frau mit einer schweren Hypothek belastet. Und auch dadurch, daß das „Amt” in der Tradition der Evangelischen Kirche weitgehend auf das Pfarramt (als Amt der Gemeindeleitung mit Predigt und Sakramentsverwaltung) eingeengt und die notwendige Ausgliederung des Amtes (im Sinn der vielen diakoniai des Neuen Testaments) praktisch und grundsätzlich versäumt worden ist, ist die Frage nach dem kirchlichen Amt der Frau heillos erschwert. So kann es keine feste Tradition in dieser Frage geben, an die wir einfach anknüpfen könnten. Dieser Zusammenhang, diese Verwurzelung der gegenwärtigen Schwierigkeiten wird von keiner der beiden Seiten geleugnet oder übersehen.

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LeerAber ebenso sind sich alle Teilnehmer dieses Gesprächs darüber einig, daß die Frage nicht „biblizistisch”, das heißt einfach durch Verweisung auf bestimnte Bibelstellen gelöst werden kann. Selbst der große Ernst, mit dem Paulus (1. Kor. 14, 3 4 ff.) seine ganze apostolische Autorität für sein Verbot einer öffentlichen Lehrtätigkeit der Frau in der Gemeinde einsetzt, kann - wie viele ähnliche Äußerungen -- nicht mit gesetzlicher Verbindlichkeit auf eine völlig anders gelagerte Zeit angewendet werden. (Gegen jede biblizistische Lösung dieser Frage ist auch mit Recht darauf hingewiesen worden, daß sich ja auch das Pastorenamt in seiner gegenwärtigen Form keineswegs als schriftgemäß begründen und verteidigen läßt.) Auch enthält die neutestamentliche Erwähnung von Frauen, die vom Geist Gottes ergriffen mit prophetischer Verkündigung tätig geworden sind, den Hinweis auf die von niemand bestrittene Möglichkeit, daß der Geist Gottes jeweils auch Frauen zu vollmächtiger geistlicher Rede erwecken und bevollmächtigen kann. (Ich habe mich übrigens immer gewundert, daß die Erinnerung an die großen Frauen des deutschen Mittelalters, Hildegard, Gertrud und Birgitta von Schweden in diesem Gespräch nicht eine größere Rolle spielt.)

Leer2. Es scheint mir zweitens notwendig, einige falsche Argumente zurückzuweisen, durch die die Frage nicht geklärt werden kann, weil sie dem Partner des Gesprächs nicht gerecht werden. Ich muß sagen, daß ich den Aufsatz von Gablentz aus eben diesem Grund nicht für einen förderlichen Beitrag zu diesem Gespräch halten kann; er sagt, der Weg sei frei über das Pastorenamt der Frau unbefangen zu diskutieren; aber abgesehen davon, daß zwischen Diskussion und einem Gespräch ein sehr tiefgreifender Unterschied besteht: Gablentz diskutiert gar nicht wirklich, sondern er dekretiert auf Grund von Voraussetzungen, die von dem Andersdenkenden gerade bestritten werden. - Während Wendland, wie mir scheint sehr mit Recht, von heiliger und unheiliger Anpassung (an bestimmte Entwicklungstendenzen) spricht, erhebt Gablentz gegen Goltzen und dessen Gesinnungsgenossen den Vorwurf der „reaktionären Anpassung” (nämlich an heute nicht mehr berechtigte Lebensformen). Solche Schlagworte sind dem Gewicht der Frage nicht angemessen.

LeerAuch sollte nach meiner Meinung ein anderes, von Gablentz wieder vorgetragenes Argument endlich aus diesem Gespräch verschwinden, weil es völlig ohne Grund und Recht ist. Wenn jemand der Meinung ist, daß es nicht richtig sei, die Frau zum Pfarramt zu ordinieren und ihr also auch die Sakramentsverwaltung zu übertragen, so wird damit die Frau nicht als „geistlich zweitrangig” bezeichnet; der Ausdruck ist genau so unzutreffend, wie das Wort „untauglich”. Die Frage, ob es dem Wesen des Amtes oder dem Wesen der Frau angemessen ist, sie in das Pfarramt zu berufen, hat weder mit Tauglichkeit noch mit dem geistlichen Rang der Frau zu tun, da auch aus ganz anders gelagerten Gründen eine solche Berufung als unangemessen abgelehnt werden kann, ohne damit den geistlichen Rang des betreffenden Menschen oder einer Gruppe von Menschen anzutasten (was z. B. bei bestimmten Fragen der rassischen Zugehörigkeit in Missionsgemeinden eine Rolle spielen kann). Und schließlich ist die Rede von einem ursprünglich androgynen Charakter des Menschen, die den beiden biblischen Schöpfungsgeschichten und der ganzen biblischen Anthropologie fremd ist, nicht geeignet, die Frage, welche Konsequenzen heute aus der Verschiedenheit der Geschlechter zu ziehen seien, zu erhellen, sondern eher sie zu verwirren.

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Leer3. Dagegen dient es der Klarheit und also vielleicht auch einer späteren Überwindung der zwischen uns bestehenden Meinungsverschiedenheiten, wenn man den Punkt genau ins Auge faßt, an dem die Wege auseinanderzuführen scheinen. Das ist die Frage, ob das, was der biblische Schöpfungsmythos und was der Apostel Paulus über das Verhältnis der Geschlechter sagen, aus bestimmten, heute nicht mehr bestehenden soziologischen Strukturen erwachsen ist und also für uns nicht verbindlich sein kann oder ob darin eine schöpfungsmäßige Urgegebenheit sichtbar wird, die durch wechselnde soziologische Strukturen nicht aufgehoben wird. Dazu aber ist es vor allem nötig, jene biblische Auffassung von dem Verhältnis der Geschlechter genau und richtig zu beschreiben und sie nicht nach irgendeiner Richtung zu verzeichnen. Ich fürchte, daß weder der von Brunner (in dem erwähnten Aufsatz) mit Vorliebe gebrauchte Begriff der Kephale-Struktur noch das von Paulus (Eph. 5 und an anderen Stellen) gebrauchte Wort von der „Unterordnung” für sich genommen, diese biblische Auffassung hinlänglich kennzeichnen; das Wort „Unterordnung”, weil es sich immer um eine Verhältnis-Bestimmung innerhalb der gemeinsamen Zugehörigkeit zu dem Herrn handelt (womit jede Versuchung des Mannes, die Frau zum Gegenstand seiner Lust, seines Besitz- und Herrschaftswillens zu machen, von vornherein abgewehrt ist), und das Wort „Haupt”, weil es ein Relationsbegriff ist, der jedes einseitige Herrschaftsverhältnis ausschließt.

LeerMan sollte nicht mit solcher Selbstverständlichkeit, wie es die soziologische Betrachtungsweise tut, solche und ähnliche biblische Aussagen (bis hin zu dem Vaternamen Gottes!) als Ausdruck einer patriarchalischen Lebensordnung entwerten und damit übersehen, daß diese biblische Anthropologie zugleich in einen entschiedenen Gegensatz gegenüber den Sozialordnungen ihrer Umwelt steht, vor allem auch hinsichtlich der Stellung der Frau. Dahinter steht die Frage, ob und in welchem Maß in der durch Christus verwandelten Welt bestimmte schöpfungsmäßige Strukturen ihre Bedeutung verloren haben, oder ob ihre völlige Aufhebung zu der vita venturi saeculi gehört und also der Versuch, ihre Gültigkeit schon in dieser Welt zu bestreiten, zu den Merkmalen der von Luther so leidenschaftlich bekämpften Schwärmerei gehört. Mit jener „Kephale-Struktur” ist ja nichts anderes gemeint, als daß es sich bei dem Verhältnis zwischen Mann und Frau um ein in jeder Hinsicht nicht umkehrbares Verhältnis, also gerade nicht um eine polare Ergänzung handelt, und wenn - gewiß mit Recht - gesagt wird, daß jene „Metaphysik der Geschlechter” (der Ausdruck scheint mir in diesem Zusammenhang sehr bedenklich und unangemessen, weil das Ernstnehmen biblischer Aussagen doch keine Metaphysik ist!) mit bestimmten vor- und außerchristlichen Überzeugungen übereinstimmt, so ist damit doch nicht erwiesen, daß sie falsch sei.

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LeerAn diesem Punkt also müßte, wenn ich recht sehe, das Gespräch weitergeführt und dabei auf alle vorschnellen polemischen Behauptungen, mit denen niemand gedient ist, verzichtet werden.

LeerIm übrigen scheint mir die Vorherrschaft der soziologischen Betrachtungs- und Urteilsweise dem ganzen Gespräch nicht gut zu bekommen, und es wird diejenigen nicht überzeugen, die der Meinung sind, daß es bestimmte schöpfungsmäßige Ur- und Grund-Ordnungen im Verhältnis der Geschlechter gibt, die durch den „Trend” der soziologischen Entwicklung wohl verdeckt, gefährdet, durchkreuzt, auch geleugnet, aber nicht aufgehoben werden können. Gibt es nicht auch soziologische Entwicklungen, denen wir uns zwar nicht entziehen können, die wir aber trotzdem als gefährliche Fehlentwicklungen ansehen müssen, bei denen der Mensch zu Schaden kommt und wobei dann fast immer die Frau der leidtragende Teil ist?

LeerSchließlich zwei Erwägungen, die sich zwar zu widersprechen scheinen, die aber doch beide durchdacht werden müssen. So sehr Luther das paulinische Schweigegebot als eine verbindliche Weisung des Heiligen Geistes angesehen hat, so sehr hat er doch andererseits eine Ausnahme zugelassen für den Fall, daß keine geeigneten Männer vorhanden sind. Damit ist die Frage immerhin relativiert, und es ist von da nur ein Schritt zu der Meinung der alten lutherischen Orthodoxie, die die Frage der Frauen im Predigtamt zu den Adiaphora gerechnet hat (vgl. Brunner a. a. O. S. 313 ff.). Ist es etwas grundsätzlich anderes, wenn man weiter fragt, ob nicht in manchen Fällen Frauen im Amt der Kirche geeigneter sind und sich besser bewähren, die Berufung von Frauen ins Pfarramt dann also eine Notlösung ist, womit dann freilich nicht ein neues Prinzip aufgestellt und gerechtfertigt werden soll?

LeerAuf der anderen Seite kann es Entscheidungen geben, die sich weder rational noch dogmatisch eindeutig begründen lassen, weil sie aus einer Tiefe stammen, die solchen Überlegungen und Begründungen unzugänglich ist. Hängt es vielleicht damit zusammen, daß weder in einer Bruderschaft, noch in der evangelischen Kirche überhaupt bisher eine wirkliche Entscheidung möglich war, die nach der einen oder der anderen Seite wirklich überzeugend sein könnte?

Quatember 1963, S. 63-77

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-11-06
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