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Quatember

Die Frau und das geistliche Amt der Kirche
von Heinz-Dietrich Wendland
(Teil 1)


LeerDer Aufsatz von Herbert Goltzen über "Frauen im geistlichen Amt der Kirche" ermöglicht es erfreulicherweise, im Gegensatz zu manchen anderen innerkirchlichen Diskussionen über diese Frage, ein nicht unbeträchtliches Maß von Übereinstimmung festzustellen und von diesem auszugehen.

LeerDiese Übereinstimmung bezieht sich, wenn wir recht sehen, zuvörderst auf die Konzeption von der Substanz, der Vollmacht und der Würde des geistlichen Hirtenamtes der Kirche, insbesondere seiner in Christus selbst gegründeten Vollmacht zur Spendung der Sakramente und der Absolution. Auch die Erfassung des priesterlichen Charakters dieses Amtes gegenüber seiner Vereinseitigung und Entleerung zum bloßen "Predigtamt" dürfte eine tiefe, gemeinsame Erfahrung und Einsicht darstellen.

LeerZweitens dürfte auch darin Übereinstimmung obwalten, daß dieses geistliche Hirtenamt der Kirche durchaus nicht isoliert gesehen werden darf; es stellt nicht das eine, einzige, sogenannte "geistliche Amt" der Kirche in glänzender Isolierung dar. Vielmehr ist es von vielen Ämtern der Kirche umgeben, die sämtlich geistlichen Charakter tragen und je ihre eigene, vom Hirtenamt wohl zu respektierende, geistliche Vollmacht haben, wie andererseits diese Ämter, sei es nun der Diakon, die Gemeindehelferin, der Katechet oder der Kantor auf das geistliche Hirtenamt angewiesen sind und von diesem zur Einheit der Dienstleistungen an der Gemeinde zusammengefaßt werden. - Hieraus ergibt sich auch, daß die Frau in sehr verschiedenen Ämtern der Kirche in Erscheinung treten kann und soll, auf verschiedenen Stufen wie den soeben angegebenen. Wir sind freilich in den evangelischen Kirchen noch weit davon entfernt, Vollmacht, Grenze und Ordnung dieser Ämter klar erkannt zu haben, wie die Dürftigkeit der Kirchengesetze an den Tag legt, die sich mit jenen Ämtern beschäftigen, die zum Teil zur Bewältigung praktischer Notlagen geschaffen worden sind, ohne daß man gewußt hätte, wo und wie man sie theologisch und kirchenrechtlich unterbringen und bestimmen sollte.

LeerEs wäre nicht schwierig, noch weitere Übereinstimmungen festzustellen, jedoch ist es an diesem Orte wichtiger, den bemerkenswerten Gegensatz in der entscheidenden Frage herauszuarbeiten, ob der Frau das geistliche Hirtenamt oder Pastorenamt übertragen werden dürfte oder nicht. An diesem Punkt nun treten erhebliche theologische Differenzen auf, die um der Sache willen deutlich ausgesprochen werden müssen.

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LeerZunächst ist vor dem in den evangelischen Kirchen immer erneuten Versuch zu warnen, die eben genannte Frage auf dem Wege der Auslegung bestimmter biblischer Aussagen entscheiden zu wollen. Dies ist deswegen ganz unmöglich, weil die Kirche der Apostel vor unserer Frage nach dem Amte der Vikarin und der Pastorin überhaupt gar nicht gestanden hat, auch dort nicht, wo der Frau das Reden und das Lehren (zwei verschiedene Dinge) in der Gemeinde untersagt wird. Betont man nun diese letzteren Aussagen (zum Beispiel 1. Tim. 2, 12 ff.), dann muß man aber auch die entgegengesetzten Aussagen namhaft machen wie Apg. 21, 9 und 1. Kor. 11, 5, aus denen hervorgeht, daß es in der Kirche der Apostel Prophetinnen, Frauen mit prophetischem Charisma, gegeben hat. Das Amt des Propheten ist jedoch in der Urkirche nächst demjenigen des Apostels das höchste, wenngleich es naturgemäß nicht und nie zu einem "organisierten" Kirchenamt gemacht werden konnte. Jedenfalls aber setzt derselbe Paulus, der den Frauen 1. Kor. 14, 34 f. das die Friedensordnung des Gottesdienstes störende Dazwischenreden und -fragen untersagt, voraus, daß der Geist Gottes nicht nur Männer, sondern auch Frauen mit dem Geiste der Prophetie erfüllt.

LeerWenn man also wie H. Goltzen ironisch die falsche, gnostische Prophetin Isebel die einzige "Pastorin" nennt, die im Neuen Testament erwähnt werde, so verschiebt diese Bemerkung, die ja sehr aufschlußreich ist, den Tatbestand: Denn der falschen Prophetin stehen die legitimen Prophetinnen gegenüber! - dieser Tatbestand ist nicht aus der Welt zu schaffen. Die Exegese hat das eine und das andere zu sehen.

LeerDies gilt auch noch nach einer anderen Seite hin. Es wird nämlich in der Frage der Zulassung der Frau zum geistlichen Hirtenamt in der Kirche gemeinhin mit einer Metaphysik der beiden Geschlechter gearbeitet, die aus dem "Wesen" von Mann und Frau ableitet, was alles der Mann kann und darf, die Frau aber nicht. Diese Geschlechter-Metaphysik, in Gesellschaften entstanden, die auf der Herrschaft der Männer beruhen, ist zwar uralt, ist vorchristlich, aber deswegen noch nicht wahr und auch nicht christlich. Aus dieser Metaphysik ist die kultische wie die politische Minderwertigkeit der Frau abgeleitet worden, bis hin zu jener pervertierten Frage (die sogar noch von christlichen Theologen erörtert worden ist), ob denn Frauen im eigentlichen Sinne Menschen seien und ob sie eine Seele hätten.

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LeerAber die heutige Psychologie und Anthropologie haben uns den Menschen als den nicht festgestellten, offenen und in unerhörtem Maße entfaltungsfähigen gezeigt. Er tut heute Dinge, die noch vor 50 Jahren als ganz unmöglich gegolten hätten. Die Frau hat sehr viele angeblich spezifisch männliche Fähigkeiten bewiesen und gesellschaftliche wie ökonomische Funktionen ausgefüllt, an die früher niemand gedacht haben würde. Man kann gewiß auf biologische Konstanten hinweisen, aber man darf aus diesen nicht den voreiligen Schluß ziehen, diese machten für bestimmte, gesellschaftliche oder kirchliche Ämter und Dienstleistungen von vornherein untauglich. Die geschichtliche Entwicklung hat diese Theorien immer wieder über den Haufen geworfen.

LeerNun wird jedoch behauptet, die Ordnung Gottes des Schöpfers mache es unmöglich, daß der Frau das geistliche Hirtenamt verliehen werde. Denn die Frau sei zur Unterordnung unter den Mann bestimmt. Hier ist aber erstens geltend zu machen, daß das Neue Testament nirgends in dieser Weise argumentiert. Nirgends wird mit der menschlichen und gesellschaftlichen Überordnung und Herrschaftsstellung des Mannes die Einsetzung von Männern in das Amt der Apostel oder der Gemeindeleiter begründet! Dies ist sehr bemerkenswert. Die Berufung der Männer ist zwar natürlich selbstverständlich, aber die heutigen konservativen, theologischen Unterordnungslehren fehlen hier durchaus. Ob also die Lehre von der Hauptschaft und Herrschaft des Mannes auf die Berufung in Kirchenämter Anwendung finden darf, ist mir mehr als zweifelhaft.

LeerUnd was die Ordnung des Schöpfers anbetrifft, so ist in den zwei uns vorliegenden Schöpfungsberichten keineswegs nur von der Nachordnung der Frau die Rede, sondern auch von dem gemeinsamen Menschsein von Mann und Frau und ihrer darauf beruhenden menschlichen Zuordnung zueinander. Die Geschichte vom Sündenfall zeigt sodann klar, daß die Sünde den Mann und seine Stellung pervertiert, das heißt, daß er nun als Sünder die Frau zum Objekt seiner Lust, seines Besitz- und Herrschaftswillens gemacht hat und macht. Diese, durch die Sünde hervorgerufene Zerstörung der menschlichen Zuordnung von Mann und Frau können wir aber nicht in der Kirche Christi, in der Gemeinde des Geistes, zur Regel und Richtschnur für die Ämterordnung machen.

LeerWas demnach das Handeln des Schöpfers betrifft, so ist von Unterschiedenheit der Menschen in den Geschlechtern und zugleich von ihrer Gleichheit als Menschen, als Sünder und vor allem als Empfänger der göttlichen Gnade und des Heiligen Geistes zu reden. Es handelt sich weder nur um Gleichheit noch ausschließlich um eine die Frau dem Mann schlechthin unterordnende Verschiedenheit. Die Aussagen der Heiligen Schrift sind - Gott Lob! - nicht identisch mit vorchristlichen Gesellschaftslehren und heidnischer Metaphysik der Geschlechter.


© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 02-12-17
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