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Quatember

Die Frau und das geistliche Amt der Kirche
von Otto Heinrich von der Gablentz


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Goltzens Aufsatz im Johannisheft "Frauen im geistlichen Amt" Ist wohltuend abgewogen. Gegen seine Darstellung von der Fehlentwicklung des Amtes wird kaum etwas einzuwenden sein. Und die Schlußfolgerung, daß die normale Berufung der Theologin nicht das Parochialpfarramt ist, wird man auch anerkennen müssen. Aber das Entscheidende ist ja nicht das Pfarramt, sondern das Priesteramt, die Sakramentsverwaltung. Wenn die Frau wirklich nicht das Sakrament verwalten kann, dann ist sie geistlich zweitrangig. Das heißt nicht, daß die Kirche sie bisher schon so angesehen hätte, denn diese Entscheidung kommt erst heute auf uns zu. Man kann aber nicht die Marien-Verehrung als Gegenargument anführen. Sie erhöht zwar ein "weibliches Prinzip" in einer oft fragwürdigen Weise. Aber sie läßt die wirkliche Frau in der Gesellschaft in ihrer alten passiven Rolle. Goltzen bringt zwei Arten von Argumenten. Der Sache nach erklärt er bestimmte biblische Vorstellungen für anthropologische Urphänomene. Sie sind für ihn nicht bedingt durch die soziale Umwelt des Alten und Neuen Testaments, sondern sie gelten für alle Zeiten und Kulturen. Formal bezieht er sich auf das reformatorische Schriftprinzip: die Bibel ist die alleinige Norm kirchlicher Entscheidungen. Beide Argumente schlagen nicht durch. Die sozialen Entwicklungen der letzten 200 Jahre haben uns den Blick geöffnet für menschliche Möglichkeiten, die in den ersten 1800 Jahren des "christlichen Abendlandes" nicht gesehen werden konnten. Es handelt sich nicht um eine schematische Übertragung von Entwicklungen aus der ökonomischen und politischen Sphäre in die kirchliche. Sondern diese Entwicklungen haben uns deutlich gemacht, daß die uns gewohnten Vorstellungen von "typisch männlichen" und "typisch weiblichen" Eigenschaften und Haltungen unzulänglich waren. Frauen sind mit körperlichen, seelischen und geistigen Aufgaben fertig geworden, die man ihnen früher glaubte nicht zumuten zu können. Und sie sind dabei nicht etwa "vermännlicht" oder zu neutralen Wesen geworden. Wenn in der Geschichte eine ganz neue Erscheinung auftritt, dann muß man auch das bisherige Geschichtsbild soweit "revidieren", daß sie darin Platz bekommt. Das Schriftprinzip ist von Anfang an einseitig, weil es dazu führt, aus der Bibel konkrete Anweisungen herauszulesen, die sie gar nicht enthalten kann. In den letzten Generationen hat es zu einer verhängnisvollen Festlegung nicht auf die Schrift, sondern auf die Schriftauslegung des 16. Jahrhunderts geführt. Die anthropologischen Voraussetzungen Goltzens lassen sich in drei Sätzen zusammenfassen: 1. für Gott ist nur das Symbol des Vaters angemessen, 2. die Frau ist um des Mannes willen geschaffen, 3. der Mann ist das Haupt der Frau. Dazu ist zu sagen: 1. Jedes Symbol für Gott ist unzulänglich. Israels Einmaligkeit ist mit einer ungeheuren Einseitigkeit erkauft worden. Um die Verwechslung von Schöpfer und Geschöpf auszuschließen, ist der Abstand so schroff ausgedrückt worden, daß die Menschwerdung Gottes gerade für die Frommen eine Anfechtung werden mußte. Nun ist aber der Akt der Schöpfung weder als männlich noch als weiblich zu beschreiben. Will man die Vorstellung eines Urgötterpaares vermeiden, dann bleibt nur entweder eine Gottheit, die jenseits der Differenzierung der Geschlechter steht, oder man greift zu einer massiven anthropologischen Symbolik, und die muß an die soziale Situation der Zeit anknüpfen und wird in einer patriarchalischen Gesellschaft zum Vatergott führen. Aus der Väterlichkeit Gottes kann man aber nicht ohne weiteres auf den Vatercharakter des menschlichen Priesteramtes schließen. Selbst nach dem alttestamentlichen Mythos gilt die Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen nicht bloß für den Mann, sondern für den Menschen, Mann und Weib. Zur Gotteserfahrung des Menschen gehört, daß er von dieser Ebenbildlichkeit etwas spürt, daß Gott ihm nicht nur von außen als der Schöpfer erscheint. Soll der theologische Begriff auch dieser Erfahrung gerecht werden, dann muß er trinitarisch ausgeweitet werden. Dann muß er hinweisen nicht nur auf den Schöpfer und auf die Hingabe des Schöpfers an seine Welt durch die Menschwerdung, sondern auch auf die Heiligung der schöpferischen Kräfte des Geschöpfes Mensch, wie sie im Pfingstereignis offenbart worden ist. Diese Erfahrung darf nicht zurückgedrängt werden, weil sie eine neue Versuchung mit sich bringt, diejenige der gnostischen Utopie. 2. Was kann uns die zweite mythologische Fassung des Schöpfungsberichtes bedeuten, wonach die Frau nach dem Mann und für ihn geschaffen ist? Heißt die Erschaffung Evas aus Adams Rippe, daß der Mann der eigentliche Mensch ist oder daß der Mensch ausgegliedert ist in Mann und Weib? In der jüdischen Kabbala wie in der christlichen Mystik bis zu Franz von Baader und Wladimir Solowjew hin wird immer wieder die zweite Vorstellung vertreten, der Mensch sei seinem Wesen nach androgyn und die Wiederherstellung dieser Einheit sei seine Aufgabe. Mann und Weib haben einander zum vollen Menschsein zu verhelfen. Entsprechende Vorstellungen gibt es vielfach auch im Heidentum. Aber dadurch werden sie nicht entwertet. Im Gegenteil, die Bedeutung der "Samen des Geistes", der "spermata tou logou" im Heidentum, die von den Kirchenvätern bei den Griechen und Römern entdeckt wurden, wird ja jetzt von den jungen Kirchen mit Bezug auf die ererbten Religionen ihrer Völker neu betont. Die Wiederentdeckung des Alten Testaments war bei uns eine notwendige Reaktion gegen die idealistische Verfälschung des Christentums. Aber daraus wird vielfach eine Abwertung des Griechentums und der heidenchristlichen Elemente schon im Neuen Testament. Das geht nicht nur gegen das "Schriftprinzip", sondern es bedeutet eine Verengung der Kirche auf ganz bestimmte Bereiche der Gotteserfahrung und schließt grade die Seiten aus, von denen her wir Gott als Herrn unseres Zeitalters verstehen können. Schließlich kommt diese Judaisierung auf eine peinliche Mischung von antirömischen Affekten und schlechtem politischen Gewissen heraus. 3. Die Berufung auf den Epheserbrief schließlich, der Mann sei des Weibes Haupt, wie Christus das Haupt der Gemeinde, verewigt ein Bild, das nur auf die patriarchalische Ehe paßt. Fragwürdig sind beide Seiten des Vergleiches. Denn auch aus dem Bilde von der Gemeinde als der Braut Christi folgt nicht einfach das andre von Leib und Haupt. Eine zeitgebundene Vorstellung wird nicht dadurch allgemeingültig, daß sie vom Apostel Paulus stammt und von Martin Luther übernommen wird. Und wenn in der Trauformel der Ausdruck "'untertan" einseitig für dir Frau verwendet wird, dann muß man fragen, ob damit nicht das Wesen einer Ehe zwischen mündigen Menschen mißverstanden wird. Das Schriftprinzip ist wohl ein unvermeidlicher Gegenschlag gegen die Willkür nominalistischer Philosophie gewesen. Wenn es im 16. Jahrhundert eine so gründliche und vorsichtige Auslegung des Thomas von Aquino gegeben hätte wie heute im deutschen und französischen Katholizismus, dann hätten vielleicht beide Seiten für einander verständlich argumentieren können. Gewiß gibt es in der Schrift keinen Ansatz für ein weibliches Priestertum. Aber es gibt auch keinen Hinweis auf die Aufgaben eines Christen in politisch verantwortlicher Stellung. Man kann von der Schrift keine Antwort verlangen auf Fragen, die im Gesichtskreis der Verfasser und der Adressaten nicht vorkamen. Regelungen ablehnen, weil sie keine Begründung in der Bibel finden, heißt die Offenbarung mit dem Kanon aufhören lassen und der Kirche verbieten, den Wegen zu folgen, auf denen Gott die Menschheit in geschichtliches Neuland führt. Wir haben uns zwar mit Recht dagegen gewehrt, daß uns der Nationalsozialismus die Geschichte - und noch dazu was für eine! - als neue Offenbarung anbot. Aber das gibt uns noch kein Recht, die ganze Entwicklung zur Industriegesellschaft als Abfall anzusehen. Sie widerspricht nicht Gottes Schöpfungswort - nicht mehr, als jedes andere Menschenwerk - sondern nur den Vorstellungen der deutschen Romantik von Gemeinschaft und organischem Staatswesen! Damit ist der Weg frei, über das Priesteramt der Frau unbefangen zu diskutieren. Wo die Aufgabe der Seelsorge und Lehre eine voll geschulte und ordinierte Frau verlangt, besteht kein Grund, ihr die Autorität der Sakramentsverwaltung zu versagen. Eine Frage der Zweckmäßigkeit ist es, wann man ihr die Leitung einer Parochialgemeinde übertragen will. In der bürgerlichen Volkskirche wird das nicht oft am Platze sein. Ganz anders kann es bei den Bekenntnisgemeinden in verfolgten Kirchen aussehen. Auf die ökumenischen Schwierigkeiten sollte man nicht verweisen. Die entstehen an andren Stellen, an den Vorstellungen von Priesterweihe und apostolischer Nachfolge, und lassen sich so wie so nicht durch reaktionäre Anpassung überbrücken. Grundsätzlich steht hinter der ganzen Frage das Problem des Menschenverständnisses. Der Gegenschlag gegen den Idealismus ist so weit gegangen, den Geist überhaupt verdächtig zu machen. Ich stimme da völlig mit Bartnings Ausführungen über S. Freud und C. G. Jung (Quatember 1961/1962 Seite 117 ff.) überein. Wir müssen den Mann und die Frau ernst nehmen, aber auch den Menschen in Mann und Frau, ihren "Geist ganz samt Seele und Leib" (1. Thess. 5, 23).




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© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 02-12-17
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