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Quatember

Die Frau und das geistliche Amt der Kirche
von Wilhelm Stählin


LeerZu der Frage nach dem Recht oder Unrecht der Ordination von Frauen zum Pfarramt sind nun widersprechende Stimmen deutlich genug vernehmbar geworden, und der Schriftleiter hat mich gebeten dazu ein Wort zu sagen, mit dem dieser Meinungsaustausch wenigstens im Rahmen unserer Zeitschrift - vorläufig - zum Abschluß gebracht werden soll. Wir müssen dem beunruhigenden Tatbestand ins Auge sehen, daß mitverantwortliche Freunde, Glieder unserer Bruderschaft, in einer so schwerwiegenden Frage nicht einig sind; aber darin kommt ja der viel umfassendere Zustand zum Ausdruck, daß die evangelische Kirche (nicht nur in Deutschland) in dieser Frage zu keiner einheitlichen Stellungnahme gelangt ist und daß die Art, wie einzelne lutherische Kirchen diese Frage gesetzlich geregelt haben, von einem lutherischen Theologen wie Peter Brunner als Ausdruck einer falschen Lehre gekennzeichnet wird (in seinem Aufsatz "Das Hirtenamt und die Frau" in Pro ecclesia, S.332). (Ich kann dazu freilich die Bemerkung nicht unterdrücken, daß die Vor-Entscheidung einzelner lutherischer Landeskirchen in einer Frage, in der die VELKD nicht einig ist, ein unmißverständliches Symptom für die Zähigkeit ist, mit der die Landeskirchen ihre Souveränität festhalten, und wie weit auch die Vereinigte Lutherische Kirche von einer wirklichen Überwindung des so fragwürdigen Landeskirchentums noch entfernt ist.) Diese schmerzliche und beschämende Lage muß zunächst einfach gesehen und als eine wirkliche Verlegenheit ernst genommen werden. Es würde weder der Aufgabe eines solchen Schlußwortes, noch der auch von mir stark empfundenen Schwierigkeit der ganzen Frage entsprechen, wenn ich nun einfach einer der entgegenstehenden Meinungen Recht oder Unrecht geben wollte. Aber dreierlei scheint mir auch bei dieser Gesprächslage eine sinnvolle und mögliche Aufgabe einer abschließenden Bemerkung zu sein. 1. Jeder Gegensatz kann nur auf dem Boden dessen, was beiden Seiten gemeinsam ist, in einer förderlichen Weise geltend gemacht und ausgetragen werden. Wir sind aber - was keineswegs selbstverständlich ist - in sehr wesentlichen Fragen einig. Die Frage wäre nicht so schwierig, wenn die evangelische Kirche eine gemeinsame verbindliche Lehre von dem geistlichen Amt und von dem Sinn der Ordination entwickelt hätte; weil aber in dieser viel tiefer greifenden Frage nicht nur eine gewisse Unklarheit besteht, sondern auch schroffe Gegensätze unausgeglichen nebeneinander stehen, darum ist die Frage nach dem Pfarramt der Frau mit einer schweren Hypothek belastet. Und auch dadurch, daß das "Amt" in der Tradition der Evangelischen Kirche weitgehend auf das Pfarramt (als Amt der Gemeindeleitung mit Predigt und Sakramentsverwaltung) eingeengt und die notwendige Ausgliederung des Amtes (im Sinn der vielen diakoniai des Neuen Testaments) praktisch und grundsätzlich versäumt worden ist, ist die Frage nach dem kirchlichen Amt der Frau heillos erschwert. So kann es keine feste Tradition in dieser Frage geben, an die wir einfach anknüpfen könnten. Dieser Zusammenhang, diese Verwurzelung der gegenwärtigen Schwierigkeiten wird von keiner der beiden Seiten geleugnet oder übersehen. Aber ebenso sind sich alle Teilnehmer dieses Gesprächs darüber einig, daß die Frage nicht"biblizistisch", das heißt einfach durch Verweisung auf bestimnte Bibelstellen gelöst werden kann. Selbst der große Ernst, mit dem Paulus (1. Kor. 14, 3 4 ff.) seine ganze apostolische Autorität für sein Verbot einer öffentlichen Lehrtätigkeit der Frau in der Gemeinde einsetzt, kann - wie viele ähnliche Äußerungen -- nicht mit gesetzlicher Verbindlichkeit auf eine völlig anders gelagerte Zeit angewendet werden. (Gegen jede biblizistische Lösung dieser Frage ist auch mit Recht darauf hingewiesen worden, daß sich ja auch das Pastorenamt in seiner gegenwärtigen Form keineswegs als schriftgemäß begründen und verteidigen läßt.) Auch enthält die neutestamentliche Erwähnung von Frauen, die vom Geist Gottes ergriffen mit prophetischer Verkündigung tätig geworden sind, den Hinweis auf die von niemand bestrittene Möglichkeit, daß der Geist Gottes jeweils auch Frauen zu vollmächtiger geistlicher Rede erwecken und bevollmächtigen kann. (Ich habe mich übrigens immer gewundert, daß die Erinnerung an die großen Frauen des deutschen Mittelalters, Hildegard, Gertrud und Birgitta von Schweden in diesem Gespräch nicht eine größere Rolle spielt.) 2. Es scheint mir zweitens notwendig, einige falsche Argumente zurückzuweisen, durch die die Frage nicht geklärt werden kann, weil sie dem Partner des Gesprächs nicht gerecht werden. Ich muß sagen, daß ich den Aufsatz von Gablentz aus eben diesem Grund nicht für einen förderlichen Beitrag zu diesem Gespräch halten kann; er sagt, der Weg sei frei über das Pastorenamt der Frau unbefangen zu diskutieren; aber abgesehen davon, daß zwischen Diskussion und einem Gespräch ein sehr tiefgreifender Unterschied besteht: Gablentz diskutiert gar nicht wirklich, sondern er dekretiert auf Grund von Voraussetzungen, die von dem Andersdenkenden gerade bestritten werden. - Während Wendland, wie mir scheint sehr mit Recht, von heiliger und unheiliger Anpassung (an bestimmte Entwicklungstendenzen) spricht, erhebt Gablentz gegen Goltzen und dessen Gesinnungsgenossen den Vorwurf der "reaktionären Anpassung" (nämlich an heute nicht mehr berechtigte Lebensformen). Solche Schlagworte sind dem Gewicht der Frage nicht angemessen. Auch sollte nach meiner Meinung ein anderes, von Gablentz wieder vorgetragenes Argument endlich aus diesem Gespräch verschwinden, weil es völlig ohne Grund und Recht ist. Wenn jemand der Meinung ist, daß es nicht richtig sei, die Frau zum Pfarramt zu ordinieren und ihr also auch die Sakramentsverwaltung zu übertragen, so wird damit die Frau nicht als "geistlich zweitrangig" bezeichnet; der Ausdruck ist genau so unzutreffend, wie das Wort "untauglich". Die Frage, ob es dem Wesen des Amtes oder dem Wesen der Frau angemessen ist, sie in das Pfarramt zu berufen, hat weder mit Tauglichkeit noch mit dem geistlichen Rang der Frau zu tun, da auch aus ganz anders gelagerten Gründen eine solche Berufung als unangemessen abgelehnt werden kann, ohne damit den geistlichen Rang des betreffenden Menschen oder einer Gruppe von Menschen anzutasten (was z. B. bei bestimmten Fragen der rassischen Zugehörigkeit in Missionsgemeinden eine Rolle spielen kann). Und schließlich ist die Rede von einem ursprünglich androgynen Charakter des Menschen, die den beiden biblischen Schöpfungsgeschichten und der ganzen biblischen Anthropologie fremd ist, nicht geeignet, die Frage, welche Konsequenzen heute aus der Verschiedenheit der Geschlechter zu ziehen seien, zu erhellen, sondern eher sie zu verwirren. 3. Dagegen dient es der Klarheit und also vielleicht auch einer späteren Überwindung der zwischen uns bestehenden Meinungsverschiedenheiten, wenn man den Punkt genau ins Auge faßt, an dem die Wege auseinanderzuführen scheinen. Das ist die Frage, ob das, was der biblische Schöpfungsmythos und was der Apostel Paulus über das Verhältnis der Geschlechter sagen, aus bestimmten, heute nicht mehr bestehenden soziologischen Strukturen erwachsen ist und also für uns nicht verbindlich sein kann oder ob darin eine schöpfungsmäßige Urgegebenheit sichtbar wird, die durch wechselnde soziologische Strukturen nicht aufgehoben wird. Dazu aber ist es vor allem nötig, jene biblische Auffassung von dem Verhältnis der Geschlechter genau und richtig zu beschreiben und sie nicht nach irgendeiner Richtung zu verzeichnen. Ich fürchte, daß weder der von Brunner (in dem erwähnten Aufsatz) mit Vorliebe gebrauchte Begriff der Kephale-Struktur noch das von Paulus (Eph. 5 und an anderen Stellen) gebrauchte Wort von der "Unterordnung" für sich genommen, diese biblische Auffassung hinlänglich kennzeichnen; das Wort "Unterordnung", weil es sich immer um eine Verhältnis-Bestimmung innerhalb der gemeinsamen Zugehörigkeit zu dem Herrn handelt (womit jede Versuchung des Mannes, die Frau zum Gegenstand seiner Lust, seines Besitz- und Herrschaftswillens zu machen, von vornherein abgewehrt ist), und das Wort "Haupt", weil es ein Relationsbegriff ist, der jedes einseitige Herrschaftsverhältnis ausschließt. Man sollte nicht mit solcher Selbstverständlichkeit, wie es die soziologische Betrachtungsweise tut, solche und ähnliche biblische Aussagen (bis hin zu dem Vaternamen Gottes!) als Ausdruck einer patriarchalischen Lebensordnung entwerten und damit übersehen, daß diese biblische Anthropologie zugleich in einen entschiedenen Gegensatz gegenüber den Sozialordnungen ihrer Umwelt steht, vor allem auch hinsichtlich der Stellung der Frau. Dahinter steht die Frage, ob und in welchem Maß in der durch Christus verwandelten Welt bestimmte schöpfungsmäßige Strukturen ihre Bedeutung verloren haben, oder ob ihre völlige Aufhebung zu der vita venturi saeculi gehört und also der Versuch, ihre Gültigkeit schon in dieser Welt zu bestreiten, zu den Merkmalen der von Luther so leidenschaftlich bekämpften Schwärmerei gehört. Mit jener "Kephale-Struktur" ist ja nichts anderes gemeint, als daß es sich bei dem Verhältnis zwischen Mann und Frau um ein in jeder Hinsicht nicht umkehrbares Verhältnis, also gerade nicht um eine polare Ergänzung handelt, und wenn - gewiß mit Recht - gesagt wird, daß jene "Metaphysik der Geschlechter" (der Ausdruck scheint mir in diesem Zusammenhang sehr bedenklich und unangemessen, weil das Ernstnehmen biblischer Aussagen doch keine Metaphysik ist!) mit bestimmten vor- und außerchristlichen Überzeugungen übereinstimmt, so ist damit doch nicht erwiesen, daß sie falsch sei. An diesem Punkt also müßte, wenn ich recht sehe, das Gespräch weitergeführt und dabei auf alle vorschnellen polemischen Behauptungen, mit denen niemand gedient ist, verzichtet werden. Im übrigen scheint mir die Vorherrschaft der soziologischen Betrachtungs- und Urteilsweise dem ganzen Gespräch nicht gut zu bekommen, und es wird diejenigen nicht überzeugen, die der Meinung sind, daß es bestimmte schöpfungsmäßige Ur- und Grund-Ordnungen im Verhältnis der Geschlechter gibt, die durch den "Trend" der soziologischen Entwicklung wohl verdeckt, gefährdet, durchkreuzt, auch geleugnet, aber nicht aufgehoben werden können. Gibt es nicht auch soziologische Entwicklungen, denen wir uns zwar nicht entziehen können, die wir aber trotzdem als gefährliche Fehlentwicklungen ansehen müssen, bei denen der Mensch zu Schaden kommt und wobei dann fast immer die Frau der leidtragende Teil ist? Schließlich zwei Erwägungen, die sich zwar zu widersprechen scheinen, die aber doch beide durchdacht werden müssen. So sehr Luther das paulinische Schweigegebot als eine verbindliche Weisung des Heiligen Geistes angesehen hat, so sehr hat er doch andererseits eine Ausnahme zugelassen für den Fall, daß keine geeigneten Männer vorhanden sind. Damit ist die Frage immerhin relativiert, und es ist von da nur ein Schritt zu der Meinung der alten lutherischen Orthodoxie, die die Frage der Frauen im Predigtamt zu den Adiaphora gerechnet hat (vgl. Brunner a. a. O. S. 313 ff.). Ist es etwas grundsätzlich anderes, wenn man weiter fragt, ob nicht in manchen Fällen Frauen im Amt der Kirche geeigneter sind und sich besser bewähren, die Berufung von Frauen ins Pfarramt dann also eine Notlösung ist, womit dann freilich nicht ein neues Prinzip aufgestellt und gerechtfertigt werden soll? Auf der anderen Seite kann es Entscheidungen geben, die sich weder rational noch dogmatisch eindeutig begründen lassen, weil sie aus einer Tiefe stammen, die solchen Überlegungen und Begründungen unzugänglich ist. Hängt es vielleicht damit zusammen, daß weder in einer Bruderschaft, noch in der evangelischen Kirche überhaupt bisher eine wirkliche Entscheidung möglich war, die nach der einen oder der anderen Seite wirklich überzeugend sein könnte?



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Aus: Quatember 1963 (S. 63-77)


© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 02-12-17
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