Symbol   Quatember

Startseite
Inhalt
Inhalt 1974
Autoren
Themen
Stichworte

Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen
im Dienst an der christlichen Einheit

von Sigisbert Kraft

LeerMit dieser bemerkenswert inhaltsreichen Überschrift wurde ein Arbeitspapier der Gemeinsamen Synode der römisch-katholischen Kirche in der Bundesrepublik versehen, das bei der Herbstvollversammlung 1974 zur endgültigen Beschlußfassung vorgelegt werden soll. Schon bei der Erarbeitung der ersten Textentwürfe wurden neben den Voten ökumenischer Kreise auch einzelne Berater aus anderen Kirchen herangezogen, so auch Pfarrer Walter Lotz, Marburg. Nach der 1. Lesung in der Vollversammlung Ende November 1973 im Würzburger Dom berief die für die Vorlage verantwortliche Sachkommission X offizielle Sachverständige aus anderen Kirchen und zwar Oberkirchenrat Hanfried Krüger von der „ökumenischen Centrale” in Frankfurt, Rektor Wolfgang Dietzfelbinger, Nürnberg, ferner den griechisch-orthodoxen Bischof Augoustinos von Elaia, Bonn, und als Vertreter der Alt-Katholischen Kirche Pfarrer und Dozent Sigisbert Kraft, Karlsruhe. Bischof Sommer von der Evangelisch-Methodistischen Kirche mußte kurzfristig absagen. Die genannten Sachverständigen hatten nicht nur die Möglichkeit schriftlicher Stellungnahmen, sondern konnten bei einer eigens einberufenen Kommissionssitzung gleichberechtigt mit den Kommissionsmitgliedern Punkt für Punkt der Vorlage mitverhandeln. So ist es nicht nur erstmalig, daß die Synode einer Kirche in unserem Land konkrete Möglichkeiten ökumenischer Zusammenarbeit zum Gegenstand eines offiziellen Papiers macht, sondern auch, daß Theologen anderer Kirchen nicht nur als gern gesehene Ehrengäste und Beobachter, vielmehr als Mitarbeiter in das Synodengeschehen integriert werden.

LeerDie Vorlage, die bei den Synodenbüros der einzelnen Bistümer bezogen werden kann, umschreibt in einem ersten Teil die ökumenische und gesamtchristliche Gegenwartssituation und sondiert dann in einem größeren Abschnitt die theologischen Voraussetzungen und Konsequenzen für die zwischenkirchliche Zusammenarbeit. Darauf folgen pastorale Anregungen, zunächst allgemeine Regeln für die ökumenische Kooperation und daran anschließend einzelne Erfahrungsregeln. Einem längeren Kapitel zur Situation und Pastoral konfessionsverschiedener Ehen folgen Überlegungen über die Zusammenarbeit im gesellschaftlich-kulturellen Bereich. Unter den abschließenden Voten und Empfehlungen findet sich die Bitte an die deutsche Bischofskonferenz, in Rom für den Wegfall des Ehehindernisses der Konfessionsverschiedenheit in ihrem Bereich einzutreten. Sodann folgen konkrete Vorschläge für die Zusammenarbeit der Kirche auf den Ebenen von Gemeinde, Dekanat und Stadt, im regionalen Bereich und im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Bundesrepublik und Berlin-West.

Quatember 1974, S. 169-170

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-12-12
Haftungsausschluss
TOP