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Erklärung zum bischöflichen Amt |
Die Evangelische Michaelsbruderschaft erklärt, daß sie als zur Grundlage der Kirche gehörig die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testamentes und das Apostolische und das Nicänische Glaubensbekenntnis ansieht. Sie betrachtet als Stiftung und Mandat des Herrn die Verkündigung des Evangeliums, die, Taufe, das Schlüsselamt und das Herrenmahl. Über die Verwaltung dieser Stiftung und dieses Mandats wacht nach unserer Auffassung das bischöfliche Amt. Die Bruderschaft versteht darunter eine von Christus durch die Apostel ausgehende, im gesamtkirchlichen Zusammenhang stehende verantwortliche Leitung der Kirche, die durch persönliche Weitergabe unter Gebet und Handauflegung übertragen wird (Canon IV von Nicaea). Juni 1969 Rat und Kapitel der Evang. Michaelsbruderschaft Quatember 1975, S. 180 |
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