Dieser Frage soll hier in der Weise nachgegangen werden, daß das Bekenntnis der protestantischen Fürsten und Stände auf dem Reichstag zu Augsburg im Juni des Jahres 1530 der Enzyklika Johannes Paul II. REDEMPTOR HOMINIS von 1979 gegenübergestellt wird. Wie weit können diese beiden offiziellen Glaubenszeugnisse trotz ihres großen zeitlichen Abstandes Wegweiser für die Zukunft der Kirche sein? Wir können davon ausgehen, daß das Augsburger Bekenntnis vor allem dem Zweck dienen sollte, an der Einheit des Glaubens und der Kirche festzuhalten. Vorwort und Nachwort drücken diese Tendenz unmißverständlich aus. Der Papst hat während seiner Deutschlandreise die evangelischen Christen mehrmals auf die CONFESSIO AUGUSTANA angesprochen.
Die Reformatoren versuchten, noch einmal alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Einheit zu bewahren. Sie wollten auch Kaiser Karl V. beim Wort nehmen, der den Reichstag zur Wiederherstellung der Einheit in Reich und Kirche einberufen hatte. Dabei ließen sie sich vor allem von zwei Grundgedanken leiten. Sie betonten die Gemeinsamkeit durch ausdrückliches Festhalten an den Bekenntnissen der alten Kirche und durch die Konzentration auf das Wesentliche. Das Nizänische Glaubensbekenntnis steht am Anfang. In ihm geht es um den Glauben an den dreieinigen Gott und das Verhältnis der "Personen" Vater, Sohn und Heiliger Geist zueinander. Dieses Bekenntnis hatte im Jahre 325 die Streitigkeiten in der alten Kirche beendet und die glaubensmäßige Einheit der Kirche erneut begründet. In den ersten Artikel des Augsburger Bekenntnisses wird es aufgenommen. Dort werden noch einmal ausdrücklich die alten Ketzereien verworfen. Die Reformatoren wollten nicht in eine Reihe mit den alten Irrlehrern gestellt werden.
Im Artikel II wird die grundlegende Lehre von der Erbsünde erneuert, welche die christliche Anschauung vom Menschen seit eh und je geprägt hat. Auch hierin wird der christliche Konsensus aufrecht erhalten. Der Mensch ist von sich aus "ohne Gottesfurcht und vom Begehren" besessen, zu sein wie Gott. Das ist die Grundsünde. Aus ihr gehen alle Einzelsünden hervor. Hier klingt die Lehre des Kirchenvaters Augustin durch, dessen Glaubensverständnis auch die Protestanten zum großen Teil bejahen. Schließlich wird im dritten Artikel der Hauptinhalt des Apostolischen Glaubensbekenntnisses wiederholt, das bis heute evangelischen und katholischen Christen gemeinsam ist. Im Glauben an Jesus Christus, den Sohn Gottes, wollten sich die Lutherischen von keinem Katholiken übertreffen lassen.

Erst im vierten Artikel des Augsburger Bekenntnisses kommt das Besondere der Reformation zur Sprache. Erst jetzt erscheint jenes Reizwort, das die Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Evangelischen bis heute bestimmt hat: "Die Rechtfertigung des Menschen geschieht um Christi willen allein durch den Glauben und nicht durch eigene Kraftanstrengungen, Verdienste und gute Werke." Wir werden von Gott gratis gerechtfertigt allein durch den Glauben an die erlösende Kraft des Werkes Christi. Nun ist kein Zweifel daran, daß gerade dieser Kernsatz der Reformation heute selbst in den protestantischen Kirchen auf besonderes Unverständnis stößt. Die alten religiösen Rechtsvorstellungen, die diesem Kernsatz zugrunde liegen, sind dem modernen Bewußtsein fremd geworden. Nichtsdestoweniger ist der Grundgedanke höchst einfach: Nur Gottes eigene Gerechtigkeit kann Tod und Sünde auslöschen! Nimmt man den Sinn dieser Formel ernst, dann geht es in ihr nicht um eine schwierige Sonderlehre, sondern darum, daß der Glaube an Gott Glaube an Gott bleiben muß und nicht zu einem Glauben an Menschen verdreht werden darf. Denn der Glaube an den Menschen führt in keinem Fall zur Gewißheit des Heils und pflegt sich nur zu oft in Feindschaft gegen Gott und die Menschen zu verwandeln. Das galt damals für den frommen Kirchenglauben, der eine Fülle von frommen Werken vorschrieb. Es gilt heute für den Glauben an ein abstraktes Menschheitsideal oder für politische Programme, die das Heil der Welt herstellen sollen. In dem Artikel von der Rechtfertigung, der von den Reformatoren als der Artikel angesehen wurde, "mit dem die Kirche steht und fällt", wird also die religiöse Dimension des Glaubens streng gewahrt und vor aller Vermischung abgesichert. Was nun den Reformatoren zu allen Zeiten als Einseitigkeit ausgelegt worden ist, erweist sich bei näherem Zusehen als das größtmögliche Offenhalten des Glaubens an Gott für alle Menschen ohne Zusätze kirchenrechtlicher oder machtpolitischer Art. Das Evangelium soll die frohe Botschaft bleiben, die den Menschen von allen Zwängen der Welt freimacht.
Durch diese radikale Betonung des Glaubens an "Gott in Christus" reduzierte sich der Dienst der Kirche auf wenige entscheidende Punkte. Die Kirche war nun nicht mehr für die Lebensgestaltung der Menschen in allen Einzelheiten verantwortlich, sondern vor allem für die Predigt des unverfälschten Wortes Gottes, wie es in der Bibel stand und für die rechtmäßige Verwaltung der Sakramente von Taufe und Heiligem Abendmahl. Auch der kirchliche beschränkte sich auf den Kernbereich. Indem dieser Dienst von den Amtsträgern der Kirche redlich getan und von den Menschen dankbar angenommen wird, konstituiert sich die vom Heiligen Geist erfüllte "Gemeinschaft der Heiligen". Der Geist Gottes teilt sich ihr durch Wort und Sakrament mit. In ihr ist Christus das eine notwendige "Wort Gottes". Würden noch andere Normen und Gesetze für die Gläubigen verpflichtend gemacht werden, dann wäre die Gefahr der Manipulation der Seelen gegeben. Dann würden wieder anstelle des allein seligmachenden Glaubens bestimmte Lebensschemata treten. Das aus Gott alleine hervorgehende neue Leben der Gläubigen würde dann wieder unzumutbar eingeengt werden. So sind weder besondere gute Werke noch Zeremonien und Traditionen für die Einheit der wahren Kirche notwendig. Das halten die Artikel V und VII fest.

Man kann den Reformatoren sicher entgegenhalten, daß sie die volkspädagogische Bedeutung der religiösen Riten und Gesetze zu gering eingeschätzt haben. Der Mensch verlangt nach Sichtbarem und Machbarem, auch im Glauben. Man kann ihnen aber nicht vorwerfen, daß sie die Grundfragen des alten kirchlichen Glaubens in Frage gestellt hätten. Im Gegenteil, sie wollten die Reinheit des Glaubens und Dienstes der Kirche wiederherstellen.
Durch diese Konzentration und Beschränkung auf das Wesentliche entstand eine wichtige gesellschaftspolitische Wirkung. Die Kirche hatte vor allem den Impuls des Glaubens an alle Menschen weiterzugeben. Wenn dieser Impuls aber in der Verkündigung des Wortes Gottes und durch die Gemeinschaft in den Sakramenten wirkte, dann waren die Gläubigen wirklich frei von kirchlicher Bevormundung und konnten in eigener Verantwortung handeln. Je ernster der Christ seine wahre Lebensgrundlage nahm, desto selbstverständlicher konnte er das tun, was zu tun war, freilich ohne den Seitenblick auf den eigenen Ruhm und seine Verdienste vor Gott und den Menschen. Er tat es wie der Knecht im biblischen Gleichnis, der zu seinem Herrn sagt: "Wir sind unnütze Knechte gewesen und haben nur das getan, was wir zu tun schuldig sind". Der alte Vorwurf, daß die Lehre der Reformatoren die Menschen gleichgültig gegen die Notwendigkeit mache, auch etwas Gutes zu tun, trifft völlig daneben. Den Taten der Menschen wird nur ihr egozentrischer Beigeschmack genommen. Um den hier von alters her wuchernden Mißverständnissen zu wehren, ist der Artikel "Über die guten Werke" der ausführlichste des ganzen Augsburger Bekenntnisses (Art. XX). Es kann keine Rede davon sein, daß die Reformatoren das Handeln der Christen gering achteten oder gleichgültig machen wollten. Sie bestanden nur darauf, daß auch die besten Werke, so gut und fromm sie gemeint sein mögen, den Menschen nicht mit Gott versöhnen können. Hier ist zu unterscheiden zwischen der Notwendigkeit, gute Taten zu tun, um die äußere Existenz zu sichern, und dem Glauben an die eigenen guten Taten. Auch der von Natur aus "gute Mensch", der nur durch dir Verhältnisse böse wird, hat in ihrer Anschauung keinen Raum. Nur der Mensch, "der weiß, daß er einen gnädigen Gott durch Christum hat, kennt also Gott und ist nicht ohne Gott wie die Heiden".

Wo diese grundsätzliche Unterscheidung fehlt oder undeutlich wird, da treten nach Meinung der Reformatoren alle jene Mißbräuche und falschen Sicherheiten auf, die die Menschen von Gott abbringen und ihre Gewissen unnötig belasten. Das wird in mehreren Artikeln dargelegt, die über Ehestand der Priester, das Messelesen, das Beichtehalten, die Speisevorschriften und Klostergelübde handeln. Was bei rechtem Gebrauch vielleicht für den einen oder anderen Menschen noch nützlich sein könnte, darf ihm keinesfalls als notwendig zum Heil der Seele auferlegt werden.
In einem letzten Artikel "Von der Bischofen Gewalt" (XVIII) machen sie den Beschluß des Bekenntnisses mit ihrer Lehre von den "beiden Regimenten", mit denen Gott die Welt regiert. Man soll die "Zwei Regimente, das geistlich und weltlich, nicht ineinander mengen und werfen. Denn die geistliche Gewalt hat ihren Befehl, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen; sie soll auch nicht in ein fremdes Amt fallen, soll nicht Könige setzen oder entsetzen, soll weltlich Gesetz und Gehorsam nicht aufheben oder zerrütten, soll weltlicher Gewalt nicht Gesetze machen und stellen von weltlichen Händeln, wie denn auch Christus selber sagt: Mein Reich ist nicht von dieser Welt". Hier wird bei den Reformatoren ein doppeltes Interesse sichtbar. Einerseits das Interesse, die Einheit des Reiches zu wahren, andererseits aber das Interesse, dem Evangelium innerhalb dieses Reiches einen Freiraum zu erkämpfen. Die Vermengung von weltlicher und geistlicher Gewalt machte das unmöglich. Diese Vermengung war in zwei verschiedenen Formen aufgetreten. Einmal durch die Papstkirche mit ihrem Anspruch auf weltliche Herrschaft und zum andern durch die protestantischen Wiedertäufer und Schwärmer, die mit dem Evangelium die Welt verändern wollten, um sie in das Reich Gottes zu verwandeln, zum Teil ebenfalls mit Gewalt. Diese Unterscheidung und Beziehung der beiden Regimente klar herausgestellt zu haben, gehört zu den größten gesellschaftspolitischen Leistungen der Reformatoren. Das lutherische Bekenntnis von Augsburg steht auf den beiden Eckpfeilern der "Rechtfertigung des Sünders aus Gnaden um Christi willen" und der Lehre von den "beiden Regimenten".
In den protestantischen Kirchen stellt sich heute die Lage so dar: Einerseits hat sich eine Verwaltungskirche mit weltlicher Legislative und Exekutive gebildet, die die Kirche demokratisch-weltlich regiert, andererseits propagieren kirchliche Gruppen die Veränderung der Gesellschaft auch mit Gewalt als Hauptaufgabe der Christen in unserer Zeit. Die Konstellation der Reformationszeit ist also in verkleinerter und verweltlichter Form wiedergekehrt. Amtskirche und Revolutionskirche stehen sich gegenüber als die beiden Formen der Verfälschung des Evangeliums.

Das Augsburger Bekenntnis ist darüber zur Randerscheinung geworden, seine Lehren sind vergessen oder gelten als überholt. Der religiöse Kern des Glaubens der Reformatoren ist ins Abseits gedrängt worden. An das Augsburger Bekenntnis von 1530 zu erinnern, heißt darum gleichzeitig, sich der falschen Alternative der kirchlichen Situation von Amtskirche und Revolutionskirche zu entziehen.
Wie sieht nun die Enzyklika des Papstes Johannes Paul II. REDEMPTOR HOMINIS die Zukunft der Kirche? Der Papst hat in dieser Enzyklika, mit der er seinen Pontifikat eröffnete, den katholischen Standpunkt unter den Bedingungen von heute deutlich gemacht. Er geht grundlegend davon aus, daß die göttliche und die menschliche Wirklichkeit allein in Christus zusammenfinden und daß das Bekenntnis zu diesem "universalen Christus" die Kirche trägt und ihre Einheit verbürgt: "Der Gott der Schöpfung offenbart sich als Gott der Erlösung, als Gott, der sich selbst treu ist . . . In der Menschwerdung Christi hat sich Christus gleichsam mit jedem Menschen verbunden."
Damit hat der Papst eine unmittelbare Beziehung hergestellt zwischen der Menschwerdung Gottes und der Menschwerdung des Menschen. Diesem Ziel soll die Kirche dienen und ihm gilt ihr missionarischer Auftrag. Jeder Mensch soll Christus finden können, "damit Christus jeden einzelnen auf seinem Lebenswege begleiten kann, mit jener Kraft der vollen Wahrheit über den Menschen und seine Welt, wie sie im Geheimnis der Menschwerdung und Erlösung enthalten ist, mit der Macht jener Liebe, die hiervon ausstrahlt." Das Christusereignis wird damit zur Antwort auf das Problem der Zeit, wie der Mensch heute noch Mensch sein kann. Man wird zugeben müssen, daß diese Position des Papstes zwar nicht wörtlich mit der der Reformatoren übereinstimmt, aber wohl mit ihr zusammengedacht werden kann. |