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von Reinhard Mumm Acht Thesen zur Einigung der Kirchen von Heinrich Fries und Karl Rahner |
Heinrich Fries / Karl Rahner: „Einigung der Kirchen - reale Möglichkeit. ” Verlag Herder, Freiburg 1983, 156 Seiten, kart. DM 26.80 Zwei katholische Theologen, die seit Jahrzehnten die Bahn geebnet haben für Fortschritte zur Einigung der Kirchen, treten hier vor die Öffentlichkeit mit dem leidenschaftlichen Ruf: Es muß endlich etwas Verbindliches geschehen! Von der Theologie her sind die Voraussetzungen für eine übergreifende Gemeinschaft der Kirchen weitgehend geschaffen. Warum zögern die Kirchenleitungen noch mit den Konsequenzen? Die Zeit drängt! Wenn es nicht bald zu greifbaren Ergebnissen kommt, wenn wir weiterhin auf der Stelle treten, dann werden junge Menschen, Zweifelnde und die außerchristliche Welt sich von den Kirchen abwenden. Acht Thesen tragen Fries und Rahner vor. Sie beginnen mit Grundwahrheiten, die gemeinsam bekannt werden, entwickeln die Vorstellung von Teilkirchen unter der Oberhoheit des Petrusdienstes in Rom bis hin zur Anerkennung der Ämter und einer denkbaren Kanzel- und Altargemeinschaft. Diesen kühnen Entwurf entfalten sie im Einzelnen. Der kundige Leser merkt, welche Abschnitte von H. Fries und welche von K. Rahner verfaßt wurden. Eine große Erfahrung und Weisheit sind da zu spüren. Dieser 100. Band der „Quaestiones disputatae”, wie Rahner die Schriftenreihe einst genannt hat, enthält zunächst einen energischen Beitrag zum innerkatholischen Gespräch. Beide Professoren (sie zeigen sich hier wirklich als „Bekenner”) drängen ihre eigene Kirche, auf die vorgelegten theologischen Ergebnisse mit Taten zu antworten. Es fehlt daneben nicht an Mahnungen, die sich an die evangelische Adresse richten, etwa die Eucharistie im Gottesdienst und sonntäglich zu feiern, mit den gesegneten Gaben würdig umzugehen, das Amt und die Liturgie ernst zu nehmen. Über die Richtung, die hier eingeschlagen wird, können wir uns freuen, und wir wünschen, daß es zu direkten Gesprächen zwischen den Autoren und verantwortlichen Männern der Kirche kommt, wie wir das in München vorhaben. Dabei wird es sich zeigen, ob es wirklich denkbar ist, daß evangelische Landeskirchen als Teilkirchen mit eigener Prägung sich einer vom römischen Papst geleiteten Gesamtkirche einordnen. Das Modell der mit Rom unierten Kirchen des byzantinischen Ritus ist schon in sich nicht einfach. Kann es als Beispiel für reformatorische Kirchen gelten? Oder sollten wir nicht besser mit einer bescheideneren Absicht beginnen in Richtung einer freiwilligen kontinuierlichen Zusammenarbeit, in deren Verlauf es sich zeigen muß, wieweit der Bischof von Rom Vertrauen gewinnt in orthodoxen, anglikanischen und reformatorischen Kirchen? Die Stellungnahme der römischen Glaubenskongregation zum Ergebnis der zwölfjährigen anglikanisch-katholischen Verhandlungen ermutigt nicht, sich eine in Rom residierende Glaubenskongregation vorzustellen, die für die gesamte Christenheit zuständig wäre. Die dogmatisch-kirchenrechtliche Denkweise katholischer Theologen ist doch recht anderer Art als die von der viva vox, der lebendigen Stimme des Evangeliums, ausgehende Denkweise der Reformatoren. Zwar haben wir uns weitgehend angenähert und verständigt, Vorurteile abgebaut und voneinander neue Eindrücke gewonnen; aber es bleiben doch unterschiedliche Denkweisen und Vorstellungen, die es nahelegen, mit behutsamen Schritten, allerdings mit wirklichen Schritten aufeinander zuzugehen. Ich rate dringend, daß evangelische und katholische Christen diese Schrift lesen, über die Ratschläge der Autoren sprechen und ihre jeweiligen Kirchenleitungen drängen, Stellung zu nehmen und voranzugehen mit Schritten, die das Vertrauen und die Gemeinsamkeit stärken. Wir stimmen ein in die Sätze der Regel von Taizé, mit denen das vorliegende Buch schließt: „Finde dich niemals ab mit dem Skandal der getrennten Christenheit. Habe die Leidenschaft für die Einheit des Leibes Christi.” Quatember 1983, S. 245-246 I. b) Der Papst seinerseits verpflichtet sich ausdrücklich, die damit vereinbarte Eigenständigkeit der Teilkirchen anzuerkennen und zu respektieren. Er erklärt (jure humano), daß er von seiner obersten ihm vom Ersten Vatikanum her nach katholischen Prinzipien zustehenden Lehrautorität (ex cathedra) in einer Weise Gebrauch machen werde, die juristisch oder sachlich einem allgemeinen Konzil der ganzen Kirche entspricht, so wie ja seine bisherigen Kathedralentscheidungen in Übereinstimmung und Fühlungnahme mit dem katholischen Gesamtepiskopat ergangen sind. Quatember 1983, S. 248-249 |
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