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Quatember

Evangelische Michaelsbruderschaft
Stellungnahme zu den Konvergenzdokumenten der Kommission für
Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen
über Taufe, Eucharistie und Amt (Lima-Dokumente)

(Teil 1)


LeerDie Evangelische Michaelsbruderschaft begleitet mit Interesse und innerer Anteilnahme die Bemühungen der Kirchen, von konfessionellen Weltbünden und des Ökumenischen Rates der Kirchen, die ein größeres Maß an sichtbarer Einheit der Kirche Jesu Christi zum Ziele haben. Nachdem sie ausführlich zu den Dokumenten der Gemeinsamen Röm.-kath./Evang.-luth. Kommission über das "Herrenmahl" ("Verantwortliche Kirche", Heft 2, 1981, S. 1-7) und "Das geistliche Amt in der Kirche" Stellung genommen hatte, begrüßte der Rat der Bruderschaft in einem Beschluß vom Februar 1983 die von der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen erarbeiteten Konvergenzdokumente über "Taufe, Eucharistie und Amt". Er bezeichnete sie wegen der darin erreichten Annäherung als einen Weg zur Einheit der Kirche. Wir gehen in unseren Stellungnahmen davon aus, daß sich in unserer Bruderschaft Christen aus verschiedenen Konfessionen zusammengefunden haben und die Brüder vielfältige Glaubensüberzeugungen, Frömmigkeitsformen, Traditionen und kulturelle Prägungen mitbringen. Wir begrüßen es deshalb, daß über bisherige bilaterale theologische Erklärungen zu den Sakramenten Taufe und Eucharistie sowie zum Geistlichen Amt hinaus es in der Arbeit an den Konvergenzdokumenten von Lima gelungen ist, Übereinstimmungen von Theologen und Kirchenführern aus orthodoxen, reformatorischen und Freikirchen sowie aus der Römisch-katholischen Kirche zu erreichen. Wir sehen uns darin bestätigt auf dem Weg, den die Brüder einzeln und die Bruderschaft als ganze bisher in Erfüllung ihres ökumenischen Auftrages gegangen sind, und ermutigt, auf diesem Weg weiter voranzugehen.

Grafing bei München im Advent 1984
Reinhard Mumm
Ältester der Evangelischen Michaelsbruderschaft

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I. Zum Taufdokument
II. Zum Eucharistiedokument
III. Zum Amtsdokument

LeerEin wichtiger Leitsatz aus der Gründungsurkunde der Evangelischen Michaelsbruderschaft lautet:
"In allem, worin die Kirche erscheint, es sei ihre Verkündigung, ihr Gebet und Sakrament, ihr Liebeswerk oder ihre Verfassung, will Christus bezeugt werden."

LeerHieraus und aus der Tatsache der Zugehörigkeit der Brüder zu unterschiedlichen Kirchen folgt für uns, daß wir die in den Kirchen stiftungsgemäß vollzogenen Taufen nach Lehre und Praxis als christliche Taufe anerkennen. Deshalb können wir den Darstellungen des Taufdokumentes von Lima hinsichtlich Lehre und Praxis der Taufe weitgehend zustimmen in dem Sinne, daß wir in diesen Darstellungen den Glauben durch die Jahrhunderte zu erkennen vermögen (Vorwort, Frage 1 an die Kirchen). Wenn wir im folgenden zu einigen Punkten Einzelheiten aufführen, die so deutlich nicht im Taufdokument erscheinen, geschieht dies im Sinne der dringlichen Bitte an die Kirchen, in denen wir als Glieder der Evangelischen Michaelsbruderschaft unsere geistliche Heimat haben und behalten möchten, daß sie intensiv bedenken mögen, "welche richtungweisenden Hilfen (sie) für ihr gottesdienstliches, erzieherisches, ethisches und geistliches Leben und Zeugnis" dem Taufdokument entnehmen können (Vorwort, Frage 2 an die Kirchen).

Leer1. Hinzugetanwerden - Hineinwachsen ins Christentum

Ein Mensch wird Christ und selig durch Glaube und Taufe (Mk. 16). Den Glauben erweckt, erhält und vertieft der Heilige Geist durch die Verkündigung des Evangeliums und bestätigt ihn durch den Gebrauch der Sakramente. Deshalb kann ein Christ zeit seines Lebens Unterricht und Erziehung nicht entbehren. Immer neu muß er im Glauben an Christus gestärkt werden. Diesem Zusammenhang fügt sich ein öffentliches Bekenntnis des persönlichen Glaubens zu einem gegebenen Zeitpunkt ein. Dabei gilt jederzeit, daß der Glaube weder in Worten noch in Taten ganz aufgeht.

LeerWeil wir über die Gabe des Heiligen Geistes nie verfügen, sind wir gehalten, beständig neu um sie zu bitten, und die Gemeinde ist aufgerufen, für ihre Glieder um den Heiligen Geist zu bitten.

LeerVon dieser Verantwortung für den Bruder und die Schwester ist kein Gemeindeglied entbunden. Sie in geregelter Weise wahrzunehmen, obliegt den für die gesamte Gemeinde bestellten Amtsträgern. Die Gemeinde tritt jedem ihrer Glieder durch besondere Helfer zur Seite, indem sie Taufpaten, Firmpaten, Taufpartner und dergleichen bestellt.

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Leer2. Taufe und Kirchengliedschaft

Eine verantwortliche Taufpraxis zielt auf bewußte Kirchengliedschaft. Der Christ gehört einer irdischen Gemeinschaft an, die auch räumliche Grenzen kennt, Diese Gemeinschaft zeigt den Leib Christi an, und jede örtliche Gemeinde stellt die allgemeine Kirche dar. Anteilhabe am Leibe Christi wird gewöhnlich durch die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde vermittelt. Wer getauft wurde, ist aufgenommen in die eine christliche Kirche. Andererseits gilt auch, daß der Leib Christi in keinem der bestehenden Kirchentümer aufgeht. Die damit gegebene Vielfalt, in der die Kirche Christi auf Erden erscheint, behaupten wir mit Nachdruck. Erkennen wir eine kirchliche Gemeinschaft an, so auch deren Taufe. Umgekehrt gilt: Die Anerkennung der Taufe muß Konsequenzen für die gegenseitige Anerkennung von Amt und Gliedern letztlich zur Folge haben. Wird eine stiftungsgemäß vollzogene Taufe nicht anerkannt, könnte dies bedeuten, ihren Gnadencharakter zu übersehen. Es gibt hier Probleme zwischen der Taufe und dem Kirchengliedschaftsrecht. Die Mission und die Kirchen in Verfolgung kennen Umstände, die von der Taufe absehen lassen. Wir erinnern uns der alten Einschätzung der Bluttaufe und der Begierdetaufe. Solche Grenzfragen heben die genannten Grundsätze aber nicht auf.

Leer3. Das Zeichen der Taufe - die Taufhandlung

Wenn getauft wird, soll es mit Wasser im Namen des dreieinigen Gottes geschehen. Die unterschiedlichen Gebräuche des Untertauchens und des Begießens bringen verschiedene Deutungen und also verschiedene Aspekte der einen Taufe zum Ausdruck. Die Taufe ist nie eine private Angelegenheit, sondern verlangt nach dem Miteinander von Täufling, Taufspender und Gemeinde. Sie sollte deshalb in einem öffentlich angezeigten Gottesdienst, der auch ein besonderer Taufgottesdienst sein kann, stattfinden. Taufen außerhalb eines Gemeindegottesdienstes sollten nur in Notfällen vorgenommen werden.


© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 01-09-04
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