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Zurueck Teil 1

Quatember

Kirche, Kommunitäten, Bruderschaften
Kirchenrechtliche und rechtstheologische Notizen

von Horst Folkers
(Teil 2)


II. Hans Dombois' rechtstheologische Besinnung auf die Kirchen und die Orden

LeerDie wichtigste theologische Quelle, auf die sich Daur bezieht, ist Johannes Halkenhäusers Buch »Kirche und Kommunität«, seine wichtigste rechtstheologische und kirchenrechtliche Quelle Dombois' »Recht der Gnade« (genauer das 12. Kapitel des 3. Bandes, S. 214-232, leider nicht die Grundlegung des Kirchenbegriffs in Band 2). Die vielfachen zustimmenden Einzelbezüge auf das Werk Dombois' sollten nicht den Eindruck erwecken, als übernehme Daur auch die Konzeption Dombois'. Das wäre im Rahmen seines Beitrages gar nicht möglich, spricht Dombois doch von der einen Kirche Jesu Christi, die er in ihrer wirklichen geschichtlichen Entfaltung als eine sachgemäße und verständliche Darstellung der Kirche des dritten Glaubensartikels versteht, Daur jedoch von der evangelischen Kirche nur insoweit, als sie sich in den deutschen Landeskirchen und der Kirchengemeinschaft der EKD darstellt. In der Verfassungsgeschichte der Kirche zeigt sich für Dombois allererst, welche Kirche wahrhaft geglaubt wird. Die sich daraus ergebenden Einsichten sind vom »Standpunkt des konfessionellen Apriorismus« aus nicht zu gewinnen. Die Betrachtung nicht über die Landeskirche und ihre Bekenntnisgrundlagen hinaus erweitert zu haben impliziert aber für die Arbeit Daurs keinen Vorwurf, sondern ist mit seiner speziellen Absicht und Aufgabe vorgegeben.

LeerUm den Ort zu erfassen, an dem Dombois die Zuordnung von Kirche und Orden, wie hier abkürzend auch geistliche Gemeinschaften, Kommunitäten und Bruderschaften genannt werden sollen, ist es nötig, kurz an die Grundverfassung der Kirche zu erinnern. Dombois arbeitet als primären Befund der Verfassung der Kirche ihre Identität heraus, in der sie als die eine universale Kirche Jesu Christi zugleich (örtliche) Gemeinde ist. Der versammelten Gemeinde ist alles, was der Kirche anvertraut ist, ganz gegeben, und doch lebt die Gemeinde nur in der universalen Kirche und in Verbindung mit ihr als Gemeinde Jesu Christi. Die »ekklesia« ist »Gesamtgemeinde und dieselbe in lokaler Begrenzung«. Die Selbigkeit der Kirche in der Zweiheit ihrer Gestalten ist der Grundtatbestand ihrer Verfassung. Zu diesem tritt ein sekundärer doppelter Tatbestand hinzu, die Partikularkirchen und die Orden. Unvermeidlicher-, aber auch sachgemäßerweise sind seit alters die Gemeinden in Partikularkirchen zusammengefaßt, Gebiete mit relativ einheitlicher Kultur und Sprache - so die Gliederung der Alten Kirche späterhin in fünf Patriarchate. In der Partikularkirche wird anschaulich, wie die Kirche in die Formen der Welt eingeht, den Griechen ein Grieche, den Römern ein Römer. »Die Partikularkirche macht gegenüber der Gemeinde das Recht der universalen Kirche geltend und ist selbst in der universalen Kirche rückgebunden und verantwortlich.« Die Kirche in dieser dreifachen Gestalt lebt in der Welt, in die sie gesandt ist, ihre Sendung auszurichten, aber sie ist nicht von dieser Welt.

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LeerDie Formen, in denen sie lebt, sind unvermeidlich Formen der Welt, und doch muß sie als Heilsgemeinde eine radikale Distanz zur Welt ausprägen, diese Spannung im Sein der Kirche »begründet eine Dialektik, die sich auch in Formen der Existenz von Kirche auszudrücken vermag, ja ausdrücken muß«. Geht die Kirche um der Welt willen in die Formen der Welt ein, so trennt sich der Orden in der Kirche und in der Welt wieder von der Welt, um allein den Gehorsam gegenüber dem Herrn der Kirche zu bezeugen. Die Spiritualität dieses Seins, des Lebens aus dem Heiligen Geiste begründet freilich erneut einen Weltbezug, begründet einen Dienst den Ordens in der Kirche oder in der Welt um der Kirche willen. Orden gehören so zur vierfach gegliederten Grundverfassung von Kirche überhaupt, sie haben eine primäre Beziehung zur universalen Kirche und eine sekundäre zur Partikularkirche und Gemeinde. Da es eine universale evangelische Kirche als eine verfaßte Kirche nicht gibt, im Gegensatz zur universal verfaßten katholischen Kirche, muß nicht verwundern, daß in ihr die Orden nach der Reformation abgestoßen wurden und geistliche Gemeinschaften heute unbehaust sind.

LeerDas Eigentümliche der Orden ist nun, daß sie nicht in der allgemeinen Berufung sowohl der Kirche wie eines jeden getauften Christen zur Nachfolge und Verkündigung enthalten sind. Es bedarf vielmehr einer besonderen geistlichen Berufung und einer entsprechenden Entscheidung des einzelnen Christen, um ihm anzugehören. Geschieht in der Taufe die Berufung des Christen aus der Welt in die Kirche, so geschieht die Berufung zum Orden in der Kirche, doch gleichwohl in eine besondere Gemeinschaft. Es ist ja gerade die besondere Liebe zu einer Seite der der Kirche aufgetragenen Verkündigung, in welcher sich die Berufung des Ordens selbst durch eine charismatische Persönlichkeit gründet. Besondere Berufung, freie Entscheidung der Glieder, bewußte Zuordnung zur Kirche sind die drei Grundelemente des Ordens. Eben deswegen beansprucht der Orden »selbst nicht Kirche oder Gemeinde zu sein«, eine Einsicht Dombois', von der her wohl auch das Wort der Michaelsbruderschaft vom »selber Kirche sein« auszulegen ist.

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LeerDie geistliche Existenzform des Ordens ist von einem Skopus, von der Umschreibung derjenigen Dienste in der Kirche, die er in freier Wahl zum Schwerpunkt seines Lebens gemacht hat, bestimmt. Die evangelischen Räte, Armut, Keuschheit und Gehorsam drücken für Dombois zwar den existentiellen Charakter der Bindung des Ordens am folgerichtigsten aus, erscheinen ihm aber, anders dagegen Daur, nicht als konstitutiv. Von größter, ja vielleicht entscheidender Bedeutung für das Leben der Kirche ist die Ordenstheologie, die, anders als die weitgehend in säkularer Lebensform ausgebildete Fakultätstheologie, eingebettet ist in die geistliche Existenz eines gemeinsamen Lebens, das Gebet der Tageszeiten, das Mitgehen im Festkreis des Kirchenjahres, die regelmäßige Feier der Eucharistie. In der Ordenstheologie können wirklich das Gesetz und die Lehre des Glaubens aus der Erfahrung des Gebets entspringen (ex orandi est lex credendi). »Ohne Orden hätte es kein zweites Vatikanisches Konzil gegeben« - ist diese Aussage Dombois' richtig, kann man ermessen, was der evangelischen Kirche verlorengegangen ist, indem sie allein die akademische Theologie festgehalten hat. Gerade hier stimmt Daur, Dombois ausführlich referierend, zu und spricht von einer »verhängnisvollen Verarmung der (sc. evangelischen) Kirche«. Weil die Existenz der Orden zur Grunderfahrung der Kirche in ihrer vierfachen Lebensform - als universale und als partikulare Kirche, als örtliche Gemeinde und als Orden - gehört, stellt sie die Kirche vor die Frage ihres Selbstverständnisses, vor die Frage, ob sie in der rechten Grundverfassung lebt und, insofern sie das nicht tut, wie sie diese ausbilden könne. Und zwar stellen die Orden, im evangelischen Raum also die geistlichen Gemeinschaften als eine »bescheidene, gutwillige Bildung«, diese Frage nicht aus Willkür oder durch ihre besondere Leistung, sondern durch ihre bloße, nicht einfach vorübergehende Existenz. Worin besteht diese Anfrage an die evangelische Kirche genau? Auf sie führt Dombois seine Überlegungen mit großer Eindringlichkeit hin. Gibt es neben der allgemeinen Berufung der Kirche und des einzelnen durch die Taufe zur Kirche, welche in den drei übrigen Existenzformen der Kirche Gestalt gewinnt, »überhaupt (1) besondere pneumatische Berufungen des Glaubenden«, die ihn (2) »zur Gemeinschaft« verbinden und die (3) »deswegen geistliche Verpflichtungen« nach sich ziehen? Sondert also der Heilige Geist selber noch einmal aus, in der Kirche für die Kirche? Wer die Existenz der geistlichen Gemeinschaften als einen legitimen Tatbestand anerkennt, ist genötigt, auch eine geistgewirkte (pneumatische) Berufung anzuerkennen. Der Heilige Geist ist in der Bildung der Orden, der Kommunitäten, der Bruderschaften wirksam. Wer das nicht einräumen will, muß eine Pneumatologie vertreten, die den Heiligen Geist prinzipiell darauf beschränkt, in gleicher Weise alle, wie zweifellos im Ereignis der Taufe, zu berufen. Eine solche, das Geschehen des Geistes auf die allgemeine Berufung des Christen durch die Taufe reduzierende Pneumatologie mag, wie Dombois nahelegt, im Gefälle von CA V stehen, muß sich aber die Frage nach ihrer Heterodoxie gefallen lassen. Der Unifizierung pneumatischen Geschehens gilt Dombois' lakonisches Resümee »Keine Pneumatologie, keine Entscheidung, keine communio«. Dagegen ist geltend zu machen, daß »das Neue 'Testament Gleichheit und Ungleichheit nebeneinander« kennt. Erst in der Fortbildung des Bekenntnisses hätte die evangelische Kirche die Ebene erreicht, auf der sie auch geistliche Gemeinschaften »behausen« könnte. Die Existenz der geistlichen Gemeinschaften fordert daher die evangelische Kirche auf, über CA V und Barmen III hinaus, mit dem III. Artikel des Apostolikums und Nicaenums zu bekennen, daß die Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen, eine Frucht des Heiligen Geistes ist, eine Frucht, die Raum für pneumatische Entscheidungen in der Kirche zu besonderen Gestalten der communio läßt.

Quatember 1992 (S. 98-104)
© Dr. Horst Folkers, Freiburg


© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 03-05-29
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