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Inhalt 1998 Teil 5 |
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EINLEITUNG Man wird die Auswirkungen der liturgischen Arbeit der EMB auf die kirchenamtlichen Agenden und die weiteren liturgischen Veröffentlichungen von den fünfziger Jahren an 31 sicher nicht als eine Einbahnstraße verstehen und darstellen dürfen. Es war ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Karl Bernhard Ritter schreibt selbst im Vorwort zur Eucharistischen Feier 1961: »Die dritte, in allen ihren Teilen gründlich überarbeitete und dazu erheblich erweiterte Ausgabe wäre wohl nicht entstanden ohne meine Mitarbeit in der 'Lutherischen Liturgischen Konferenz' und in der 'Liturgischen Kammer' der Landeskirche von Kurhessen-Waldeck, vor allem aber ohne den ständigen schriftlichen und mündlichen Austausch mit den für die liturgische Arbeit verantwortlichen Brüdern der Evangelischen Michaelsbruderschaft. Das alles zwang zum immer neuen Durchdenken der Probleme, zum Nachprüfen der eigenen Position und der eigenen Entscheidungen.« 32 Auch andere private Agenden sind hier zu nennen wie etwa die »Kirchenagende I, herausgegeben im Auftrag der liturgischen Ausschüsse von Rheinland und Westfalen in Gemeinschaft mit anderen von Joachim Beckmann, Peter Brunner, Hans Ludwig Kulp, Walter Reindell« 33. Auch sie ist im Vorwort zur Eucharistischen Feier erwähnt. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, daß die EMB wie keine andere liturgische Bewegung unmittelbare Auswirkungen auf das Agendenwerk der Landeskirchen und darüber hinaus auf das gottesdienstliche und geistliche Leben der Gemeinden gehabt hat. Im folgenden sei eine Aufzählung versucht, die - zugegebenermaßen etwas summarisch - zusammenstellt, welche Punkte im Blick auf die Gottesdienstgestaltung hier zu nennen sind. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Wiedergewinnung bzw. Erneuerung liturgischer Tradition und speziellem Beitrag der EMB. Letzterer bezieht sich vor allem auf die völlige Durchgestaltung des Kirchenjahres mit Leitbild, Wochenspruch, Wochenpsalm, Schlußevangelium und Sendungswort für jeden Sonn- und Festtag des Kirchenjahres 34. Die Rezeption der folgenden aufgezählten Punkte in den einzelnen Landeskirchen verlief unterschiedlich. Im Blick sind vor allem die beiden großen Agenden der zwischenkirchlichen Zusammenschlüsse: Agende I der VelKD von 1955 und Agende I der EKU von 1959 35 bis hin zum Vorentwurf der Erneuerten Agende von 1990 36. Als Beispiel für die Auswirkungen in einer unierten Landeskirche, die nicht zu den genannten Zusammenschlüssen gehört, ist im folgenden jeweils die Rezeption in Baden genannt.
1. DAS KIRCHENJAHR Auswirkungen: Die völlige Durchgestaltung ist allgemein übernommen worden gegenüber früherer Einteilung nach Festen und festlosen Zeiten bzw. Themen und Anlässen für Phasen in der festlosen Zeit (kleinere Feste je nach Konfession und Tradition der Landeskirche). Die Zählung der Sonntage nach Pfingsten, Johannis, Michaelis (so in »Lieder für das Jahr der Kirche« 1935) hat sich nicht durchgesetzt. Die Agende »Gebete für das Jahr der Kirche« 1948 hatte noch die Zählung nach Michaelis. Sie wurde aber in der »Eucharistischen Feier« 1961 aufgegeben und (im Proprium selbst) nur noch in Klammern angemerkt. Baden hat erst 1965 (Agende I) die völlige Durchgestaltung des Kirchenjahres übernommen 37(seit 1954 durch Einzellieferungen vorbereitet). Die Agende von 1930 hatte noch Themen für die festlose Zeit.
2. DAS SONNTAGSPROPRIUM EMB: 1934 Denkschrift »Das Kirchenjahr«. Auswirkungen: Die Übernahme hat sich allgemein durchgesetzt, wobei die Veränderungen der Perikopenordnung 38 mit den sonntäglichen Lesungen und Predigttexten überall übernommen worden sind. Übernahme in Baden mit der Agende 1965. Für die (eine) Schriftlesung gilt: Entweder altkirchliches Evangelium, wenn der Predigttext eine Epistel oder ein alttestamentlicher Text ist, oder Epistel bzw. alttestamentlicher Text, wenn über ein Evangelium gepredigt wird.
3. DAS SONNTAGSTHEMA Auswirkungen: Das Sonntagsthema taucht in den Agenden nur vereinzelt auf (z.B. Kurhessen 1985 z.T. mit verändertem Wortlaut 39). Die Bezeichnung lautet unterschiedlich: »Leitbild« oder »Sonntagsmotiv«. In der Ordnung der täglichen Bibellesung nach dem Kirchenjahr von 1978 hat das Sonntagsthema seinen festen Platz. Die badische Agende 1965 kennt das Sonntagsthema (als Bezeichnung) nicht. Es taucht erst in der Loseblatt-Sammlung ab 1983 auf, die Teil der Agende von 1996 ist 40.
4. DER WOCHENSPRUCH Auswirkungen: Der Wochenspruch hat sich überall durchgesetzt, allerdings mit unterschiedlicher Bezeichnung: »Sonntagsspruch« (so in der Denkschrift 1934), »Spruch des Tages« (bei einzelnen Festtagen). In Baden: Wochenspruch ab der Agende von 1965. Er ist zugleich einer der Eingangssprüche im Eingangsteil des Gottesdienstes. 5. DAS WOCHENLIED In Baden: Wochenlied ab der Agende 1965. 6. DER WOCHENPSALM Auswirkungen: Dieser so beschriebene Introitus ist weithin von den amtlichen Agenden übernommen worden. Daneben hat auch der ausführlichere Wochenpsalm ohne Leitvers weite Verbreitung gefunden (in der täglichen Bibellesung; im Evangelischen Gesangbuch). Die badische Agende 1965 hatte unter dem Stichwort »Eingang« zunächst einige Eingangssprüche und dann Psalmverse mit vorangestelltem Leitvers angeboten. Das Proprium zur Agende von 1996 (ab 1983) hat diese Praxis umgedreht und zunächst unter dem Stichwort »Psalm« den Leitvers mit einigen Psalmversen und dann eine Auswahl von Eingangssprüchen abgedruckt. Die Neuauflage des Propriums von 1998 gibt zusätzlich jeweils die EG-Nummer des Wochenpsalms für das Wechselgebet mit der Gemeinde an. |
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