Herbert Goltzen
Frauen im geistlichen Amt der Kirche
In den letzten Jahren wurde in der ffentlichkeit mit lebhafter Anteilnahme die Auseinandersetzung ber die Frage verfolgt, ob es in der Kirche weibliche Pastoren geben drfe. Mu nicht die Kirche die Konsequenzen daraus ziehen, da die "Gleichberechtigung" der Frau verfassungsrechtlich und tatschlich anerkannt und durch die Bewhrung von Frauen in allen Berufen auch glaubwrdig vollzogen ist? Gehrte es nicht zu der beklagenswerten Neigung des offiziellen Kirchentums, sich an berholte Gesellschaftsformen zu lange zu binden und notwendige Reformen und Antworten auf die Fragen der Gegenwart immer erst zgernd; ngstlich und eine Generation zu spt durchzufhren? Mu nicht auch die Kirche die in ihrem Verkndigungsgehalt unvernderliche Botschaft des Neuen Testaments "entsoziologisieren", von den historisch und geographisch bedingten gesellschaftlichen Vorstellungen und Lebensformen des Orients, des Judentums lind der Antike befreien und in die sozialen Lebensformen unserer Gegenwart bersetzen? Ist es nicht grotesk, da eine evangelische Oberkirchenrtin Bundrstagsabgeordnete und Bundesministerin sein kann, da aber Synoden und Pfarrer noch lange darber debattieren, ob eine theologisch gebildete, mit der Gabe der Menschenfhrung ausgestattete Frau ein vollwertiges Pfarramt bernehmen darf?
Es ist nicht wohlgetan, wenn man ber diese Frage nach Gefhl urteilt. Die erste Reaktion einer konservativen Kerngemeinde: "Wenn eine Frau auf die Kanzel kommt, gehen wir nicht mehr in die Kirche!" ist ebenso unsachlich wie die pathetische Forderung: "Die Kirche mu endlich im 20. Jahrhundert in einer mndig gewordenen Welt berholte Vorurteile ablegen und daher auch bei sich den Frauen, die ja den grten Teil der Kirchenbesucher stellen, Gleichberechtigung gewhren!"
Es gibt kaum eine andere Frage, bei der eine Besinnung so notwendig ist wie hier, ehe die Kirche eine bisher in der gesamten Christenheit berkommene Ordnung entweder grundstzlich und bewut beibehlt oder ebenso bewut von ihr abzugehen wagt.
Ist das Pfarramt d a s Amt der Kirche?
Ist das geistliche Amt, wie es die heutige Kirche als Pfarramt kennt, dasselbe wie die Ordnung der Dienste, die uns in den Gemeinden des Neuen Testaments begegnet? Man mu nur die Beschreibung der mancherlei Gaben und Dienste ansehen, wie sie in den paulinischen Gemeinden lebendig sind, um zu sehen, wie geschrumpft und verkmmert das heutige Pfarramt ist, das praktisch eigentlich der einzige vollwertige Typ des hauptamtlichen geistlichen Dienstes in den Landeskirchen ist. 1. Kor. 12, 4-26; Rm. 12, 4-8; Eph. 4, 11-13 zeigen die Einheit, aber auch die Ausgliederung der vom Heiligen Geist erweckten, fr den Aufbau der Gemeinde ntigen Dienste. Auch der sptere Bericht der Apostelgeschichte wie die schon entfalteten Gemeindeordnungen der Pastoralbriefe (besonders 1. Tim.) lassen erkennen, wie auer dem kirchegrndenden Amt der Erstzeugen, der vom Herrn berufenen Apostel, die mannigfaltigen Aufgaben der sich festigenden Gemeinden und der sich ausbreitenden Gesamtkirche von verschiedenen Mitarbeitern wahrgenommen wurden: die prophetische Verkndigung, der Dienst an den Bedrftigen und Kranken, die Leitung und Verwaltung der Gemeinde, die Unterweisung der in die Gemeinde Eintretenden, die Verantwortung der Presbyter (ltesten), der Gebets- und Liebesdienst von Jungfrauen und Witwen, der ber die Einzelgemeinde hinausgreifende Auftrag von Evangelisten (Missionaren) und Sendboten, der Aufsichts- und Wchterdienst derer, die "Sulen" der Kirche waren, und der spter von den Bischfen fortgefhrt wird. Alle diese Mitarbeiter werden unter Gebet und offenbar auch Handauflegung zu ihrem Dienst berufen und eingewiesen.
In den evangelischen Kirchen Augsburgischen Bekenntnisses ist als geistliches Amt nur der Einheitstyp des Pfarrers briggeblieben. Gefordert wird akademische Bildung, zwei Prfungen wie bei jedem anderen akademischen Beruf, wodurch die Berechtigung auf eine Beamtenstellung erworben wird. Die Ordination ist die liturgische Form der Einfhrung in dieses und nur dieses kirchliche Amt, sie markiert kirchenrechtlich die Zuerkennung,der "Rechte des geistlichen Standes".
Als im 19. Jahrhundert neue seelsorgerliche und missionarische Aufgaben auf die Christenheit zukamen, die auch neue Typen der Mitarbeit erforderten, gelang es nicht, sie geistlich unterzubringen und als mter der Kirche einzuordnen. So wurden Missionare, Diakone und Diakonissen ausgebildet und angestellt von Vereinen, unabhngig von der organisierten Kirche. Die Mitarbeit an der Verwaltung und rechtlichen Ordnung der Landeskirche und Gemeinde fand berhaupt keine geistliche Einordnung: Kirchenjuristen, Bauherren, Verwaltungsbeamte ebenso wie "Presbyter" (Kirchenlteste) und Synodale wurden nach gesellschaftlichen Vorbildern berufen und eingefhrt, ohne eine Funktion und Verwurzelung in der unter Gottes Wort versammelten Gemeinde zu erhalten. Unterricht und Jugenderziehung sind rein fachwissenschaftlich ausgerichtet: Professoren an der staatlichen Universitt, Studienrte "mit Religionsfakultas" wie andere Lehrer stehen nicht in einem geistlichen Amt der Gemeinde. Auch die neuen Berufe des 20. Jahrhunderts, etwa Gemeindehelferinnen, Jugendsekretre, Sozialsekretre, Frsorger, Leiter christlicher Verbnde und Werke, sind nicht durch geistliche Berufung und Sendung dem Amt der Kirche zugeordnet.
Die Anstze im Kirchenkampf, auch andere Gemeindeglieder, nicht nur Pfarrer, geistlich zu bevollmchtigen, ja zu ordinieren, sind in der Restauration nach dem Kriege wieder verkmmert.
Unter diesen Umstnden bietet sich fr Frauen, welche mit dem Rstzeug akademischer Bildung aus innerer Berufung der Kirche in einem vollen Amt dienen wollen, in der Tat kein anderer Einsatz an als das Einheitsmodell des akademisch gebildeten hauptamtlichen Pfarrers. Sie wrden es mit Recht als unbillig empfinden, wenn sie mit der Begabung zu theologisch-wissenschaftlicher Arbeit und einem Ausbildungsgang, der dem ihrer mnnlichen Kommilitonen gleich war, dann darauf verwiesen wrden, als "gehobene" Gemeindehelferinnen oder in Organisationen der Inneren Mission oder vereinsmiger "Werke" eine Verlegenheitsverwendung zu finden. Solange es fr den hauptamtlichen Dienst in der Kirche nur diesen Monotyp des Pfarramts mit der ffentlich-rechtlich geregelten Vorbildung des darauf hinfhrenden Studiums gibt, kann die Berufung zum geistlichen Amt nur in dieser Gestalt ihre Erfllung suchen.
Die Verlegenheit, die die Kirche ihren "Vikarinnen" gegenber empfindet, und die Not, die diese, ihre begabten und bewhrten Mitarbeiterinnen in ihrer ungeklrten und nicht restlos befriedigenden Zwitterstellung empfinden, ist nicht in erster Linie in der Verschiedenheit der Geschlechter begrndet, sondern in dieser unbiblischen, das Wirken des Heiligen Geistes einengenden Verkmmerung der Funktionen und Vollmachten der mannigfaltigen Dienste. Eine wirkliche Hilfe liegt nicht darin, da die Theologinnen ihre soziale Besserstellung und ihre kirchliche Gleichberechtigung dadurch erringen, da sie in den Zug der Talartrger einschwenken knnen, sondern darin, da die mancherlei Berufungen und Begabungen zum vollen Einsatz fr die Gemeinde Christi wieder in den <i>mannigfach ausgegliederten Diensten und mtern</i> der Kirche ihren legitimen Ort finden, und zwar als geistliche <i>Berufe</i> im echten Sinne, die unter Gebet und Segnung ihre Vollmacht empfangen. Wenn eine solche Erneuerung von mtern pneuma-erfllter (geist-bevollmchtigter) "Mitarbeiter Gottes" auf "Gottes Ackerfeld und Bau" (1. Kor. 3, 9) geschhe, die nicht historische Zustnde des 1. Jahrhunderts kopieren, aber im gleichen Gehorsam wie die Urkirche den "Bedrfnissen" der Gemeinde der Heiligen antworten wrde, dann wrden nicht nur die Funktionen des Diakonats, der Mission, der Unterweisung, der Standesseelsorge und der ffentlichen Diakonie ihre rechte geistliche Einordnung und Wertung in der Zusammenarbeit mit dem herkmmlichen Hirtenamt finden, sondern dann wrde auch fr die geistlich gleichwertige, eigenstndige und voll verantwortliche Mitarbeit berufener und gebildeter Frauen die rechte Lebensform gefunden werden.
Das Hirtenamt und die Frau
Bei der Frage der <i>Pastorinnen</i> mssen aber im besonderen diejenigen Funktionen erwogen werden, die dem <i>Hirtenamt</i> in der Gemeinde eigentmlich sind. Es handelt sich dabei vor allem um die Reprsentation des Herrn als dem guten Hirten durch die <i>ffentliche Predigt</i> des Evangeliums in der in Seinem Namen versammelten Gemeinde, um den <i>Vorsitz bei der Eucharistie</i>, der Tischgemeinschaft der Gottesfamilie, um die Ausbung des <i>Amtes der Schlssel</i>, der Binde- und Lsevollmacht in der Seelsorge. In der Verwaltung dieser Aufgaben und Dienste stehen die Amtstrger unter der Zusage Jesu: "Wer euch hret, der hret Mich . . ." Durch sie bt der Herr selbst Sein Hirtenamt aus. 
In der ganzen Heiligen Schrift wird Gott im Bilde des <i>Vaters</i> geschaut. In der orientalischen Umwelt wie in den heidnischen Religionen des klassischen Altertums und den spten Mysterienkulten werden auch Muttergottheiten und weibliche Gttergestalten verehrt. In allen Naturreligionen spielt die Vergttlichung der Urmutter Erde eine Rolle. Es gehrt zu der strengen Unterscheidung des Schpfers von allem Geschpflichen, da die biblische Botschaft diese in der Luft liegenden religisen Gedanken niemals aufgenommen hat. So wie der Schpfer den Menschen nach Seinem Bilde geschaffen hat, so kann der Mensch bei allem Wissen um seinen unendlichen Abstand von Gottes Wirklichkeit nicht darauf verzichten, Gott in gewissen "anthropomorphen" Zgen zu erfassen, wenn er berhaupt glaubend, anbetend und antwortend mit Gott Gemeinschaft halten darf. Zu diesen uns offenbarten Zgen, die wir nicht auslschen knnen, gehrt es, da Gott Seinem Volke als der Herr, als Vater und Schpfer, als Hirt Seiner Herde entgegentritt. Bei den Propheten offenbart Er sich als der Liebende, der um Israel als Seine Braut wirbt und ihr, wenn sie Ihm untreu wird, zrnt und sie zu sich zurckholen will.
Der Vater offenbart sich in Jesus als Seinem Sohn, der Herr nimmt sich der verschmachteten Herde an in der Gestalt des guten Hirten Jesus.
Kann der Erzhirte, der dem Petrus befohlen hat: "Weide meine Schafe!", anders reprsentiert werden als durch Mnner, die in seinem Dienst Hirten, Pastoren sind? Zu allen Zeiten des Gottesvolkes hat es dieses Hirtenamt gegeben - kann es ohne Verkehrung seines Auftrages durch Schferinnen ausgebt werden?
Die Mutter des Herrn ist in der ganzen Christenheit als die Hochbegnadete verehrt und gepriesen worden, aber niemals ist die Kirche auf den Gedanken gekommen, bei aller Hochschtzung der Gebenedeiten unter den Weibern auf ihrem Ja ein Amt weiblicher Hirten zu begrnden.
Jesus hat treue, opferbereite, hingebende und tapfere Frauen um sich gehabt. An einfhlender Liebe und an Glaubensmut in gefhrlicher Lage konnten sie den Kleinglauben und die Leidensscheu der Jnger beschmen. Aber Jesus hat merkwrdigerweise trotzdem, in seiner irdischen Wirksamkeit wie nach seiner Auferstehung, nicht einer dieser treuen Frauen, sondern den zwlf Jngern das Amt, Ihn zwischen Seiner Himmelfahrt und Seiner Zukunft zu reprsentieren, anvertraut.
In der Urkirche haben Frauen ihren Dienst in der Gemeinde getan. Sie waren Diakonissen, ja Mtter der Gemeinde, deren Hinscheiden als schwerer Verlust empfunden wurde. In den Briefen des Paulus werden einige namentlich genannt und begrt. In den Gemeinden des Timotheus wird bereits genau festgelegt, unter welchen Bedingungen und zu welchen Aufgaben Frauen, die nicht durch familire Pflichten gebunden sind, ganz in den Dienst der Gemeinde gestellt werden. Diese Jungfrauen und Witwen werden "angenommen" und also offenbar auch feierlich vor der Gemeinde in ihren Dienst gesandt. Aber von ihrem Dienst werden deutlich unterschieden die mter der Bischfe, Diakonen und ltesten (1. Tim. 3 bis 5).
In den Apostolischen Konstitutionen, einer gegen Ende des 4. Jahrhunderts entstandenen Kirchenordnung, steht die Weihe der Diakonissin zwischen der Priester- und Diakonenweihe einerseits und der Weihe der Subdiakonen andererseits. Der Diakonissin wird vom Bischof unter Assistenz der Presbyter, Diakonen und Diakonissen die Hand aufgelegt, und die Gabe des Heiligen Geistes wird erfleht, damit sie das ihr anvertraute Werk wrdig verrichte. Ihr kam im Gottesdienst zu, auf der Frauenseite des Gotteshauses zu wachen und Ordnung zu halten; sie hatte die weiblichen Katechumenen zu unterweisen und bei ihrer Taufe zu helfen, und sie hatte Kranke zu betreuen.
Wie der Diakonat als selbstndig ausgebtes Amt verschwunden und zu einer bloen Durchgangsstufe zum Priestertum verblat ist, so ist der Stand geweihter Diakonissinnen vom 6. Jahrhundert an verschwunden.
Aber auch solange dieses Amt mit gottesdienstlicher Ordination und umrissenen Funktionen lebendig war, gehrte es eindeutig zum Diakonat. Niemals jedoch hat es in der Kirche Frauen im Amt der Gemeindeleitung und als Vorsitzende der eucharistischen Tischgemeinschaft gegeben.
Die einzige "Pastorin", die im Neuen Testament erwhnt wird, ist die als "Isebel" gebrandmarkte "Prophetin" in Thyatira (Offb. 2, 20 ff.). Sie hat sich das Lehramt angemat und einen Konventikel um sich gesammelt; ihre Wirksamkeit wird als "Verfhrung zur Hurerei und zum Gtzenopfer" verurteilt, offenbar weil sie sich auer der ffentlichen Predigt auch das Halten des Opfermahls angemat hatte.
Mit welcher Begrndung werden in der Urkirche diese Funktionen des Hirtenamts im engeren Sinne den dazu ordinierten Mnnern vorbehalten?
Es handelt sich keineswegs um eine unreflektierte Anpassung an die Anschauungen und Sitten der jdischen und heidnischen Umwelt. Paulus ist bereit, "den Juden ein Jude und den Griechen ein Grieche zu werden", um missionarisch Menschen zu gewinnen. Er bedient sich vielfach der Begriffe und Gedankenfhrung hellenistischer Mysteriensprache, um das Evangelium der Umwelt zu verdolmetschen. So htte es nahegelegen, die Vorstellungen der orientalischen Muttergottheiten und die Institutionen von Priesterinnen und Vestalinnen zu bernehmen, wenn das dem Evangelium Eingang htte verschaffen knnen. Die frhchristlichen Sektenbildungen des Montanismus und der Gnosis haben das bewut getan. Wenn Paulus und die alte Kirche das nicht tun, wissen sie ihr Handeln im Willen des Schpfers und im Gebot des Herrn begrndet.
Dabei wei man soziale Wertungsunterschiede zwischen den Geschlechtern, Stnden und Kulturkreisen in der Gemeinde berwunden: "Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht mnnlich noch weiblich, denn ihr seid alle einer in Christo Jesu" (Gal. 3, 28). Ein Gebet wie das der Synagoge, in dem der Fromme dankt, da er nicht als Frau, als Sklave oder als Unbeschnittener geboren sei, wre in der Kirche unmglich gewesen. 
Dennoch greift Paulus ein, als in Korinth Tendenzen aufkommen, Frauen ffentlich lehren zu lassen. "In allen Gemeinden der Heiligen" ist es blich, da die Frauen in der Gemeinde schweigen. Eine Durchbrechung dieser - nicht von ihm veranlaten, sondern als verpflichtend vorgefundenen - Ordnung ist genauso gemeindestrend wie ein nur der eigenen religisen Befriedigung dienendes schwrmerisches Zungenreden. Was er dagegen veranlat, ist "Gebot des Herrn" (i. Kor. 14, 33 bis 40).
Die Begrndung sieht Paulus in der Schpfung. Der Mann, Adam, steht unmittelbar zu Gott, die Schpfung des Weibes ist mittelbar und um des Mannes willen geschehen. Daher scheint ihm die Beziehung der Frau zum Wort Gottes, zum Evangelium ber den Mann zu gehen. hnlich sieht er im Epheserbrief Christus als das "Haupt" der Gemeinde (als der Braut Christi), den Mann als das "Haupt" seiner Frau. Die Bewegung geht von Christus liebend zur Gemeinde, vom liebenden Mann zu seiner Frau - entsprechend ist die Gemeinde Christo, sind die Frauen den Mnnern untertan. In der Stellung des Mannes zu seiner Frau spiegelt sich das Mysterium Christi zu seiner Braut, der Ekklesia. Diese unterschiedene Beziehung von Frau und Mann zum Herrn, die aus der Ordnung der Schpfung (1. Kor. 11 und 14) und aus dem Christusmysterium (Eph. 5) begrndet wird, ist keine selbstndige Metaphysik der Geschlechter. Sie soll nur begrnden, was als fr alle Gemeinden verbindlich feststeht und als auf den Herrn zurckgehende Tradition von Paulus bereits bernommen worden ist. Auch in der Haustafel von Kol. 3 wird als verbindlich erklrt, da die Frauen ihren Mnnern "untertan" sind, ebenso wie die Kinder den Eltern und die Knechte den Herren. Den auf ihren Gehorsam Angeredeten wird gezeigt, da hinter den ihnen bergeordneten der Herr steht - Ihm gilt ihr Gehorsam. Andererseits bedeutet ihr Stand "unter" keine Geringerwertung und keine Einbue am Heil. Die bergeordneten werden ebenso auf ihre Aufgabe angeredet: sie sind den ihnen Unter- und Zugeordneten die Liebe Christi schuldig, auch sie stehen unter dem Herrn. Die Richtung vom Haupt zum Leib, vom Mann zur Frau, vom Vater zum Kind, vom Herrn zum Knecht wird nicht umgekehrt und beider Standort wird nicht nivelliert. Aber die gegebene Autoritt wird "im Herrn" zu einer abgeleiteten und begrenzten Autoritt. "In Christo" hat sie nichts Verletzendes, und sie kann sich nicht von Seiner Autoritt unabhngig machen und etwa zu einer absoluten Beherrschung auswachsen. Der Mann bleibt relativ Haupt, der Hirte bleibt fr die Herde relative Autoritt.
In den spteren Schriften des Neuen Testaments wird die Begrndung der gegebenen Stellung von Mann und Frau innerhalb der Gemeinde zwar auch aus der Urgeschichte abgeleitet, aber in einer nicht mehr so berzeugenden Weise berschrft: "Adam ward als erster gebildet, danach Eva." Soweit wrde die Begrndung sich mit der bisherigen decken. Dann aber wird weiter gedeutet: "Adam ward nicht verfhrt, das Weib aber, verfhrt, geriet in bertretung, gerettet aber wird sie durch Kindergebren" (1. Tim. 2, 13 bis 15). Darum wird der Frau nicht gestattet, zu lehren und aus eigner Vollmacht ber ihren Mann zu verfgen (2, 12).
Wenn auch die Deutung aus dem Sndenfall (1. Mose 3) nicht berzeugt, so dient doch diese Spekulation nur der nachtrglichen Erklrung des Tatbestandes, da es in der frhen Kirche unbestritten keine Gemeindeleitung, keinen Vorsitz in der zum Hren der Predigt und zur eucharistischen Tischgemeinschaft versammelten Gemeinde durch Frauen gab. Die Entscheidung des Herrn, die von Ihm selbst ausgebten Vollmachten den Jngern und nicht den glubigen Frauen Seines Gefolges anzuvertrauen, ist in der apostolischen Kirche verbindlich geblieben. Sie wrde auch ohne weitere Begrndung verbindlich bleiben, und die Christenheit hat sie bis in die Neuzeit durchgehalten.

Gewi kann Gottes freie Barmherzigkeit in besonderen Lagen auch auerhalb des geordneten Amtes wirken. Wenn in einer Verfolgung alle ordinierten Amtstrger ausgewiesen oder ausgestorben wren, knnten Menschen sich um der armen hungernden Seelen willen zur Wahrnehmung geistlicher Dienste aufgerufen fhlen, die sonst nicht dazu geordnet waren, um die Weitergabe des Evangeliums in Predigt und Sakrament nicht abreien zu lassen, und es mchte dann auch eine Frau mit solchem Ruf begabt werden. Aber wenn Gott auch die von ihm selbst gegebenen Ordnungen durchbrechen kann, so sind wir doch in der Regel an sie gebunden und knnen nicht unter Berufung auf solche denkbaren Ausnahmeflle seine Ordnungen willkrlich verndern.
kumenische Erwgungen
Die Kirche der Reformation sieht die Heilige Schrift als Norm fr Lehre und Ordnung an. Damit ist nicht gemeint, da es fr jede neu auftauchende Frage oder fr historisch entwickelte Formen des Gottesdienstes und der Gemeindeeinrichtungen immer Bibelzitate geben mte. Aber wo eine Frage nach dem Zeugnis des Neuen Testaments bereits in der Urkirche die Gemeinden bewegt und wo sie im Hren auf den Willen des Herrn eine eindeutige Antwort gefunden hat, ist es unmglich fr die Kirche der Gegenwart, genau entgegengesetzt zu handeln. Auch die Berufung auf den Wandel der sozialen Verhltnisse berzeugt hier nicht. Die Zurckhaltung der Frau vom Hirtenamt war auch zur Zeit des Neuen Testaments bewut im Widerspruch zur Praxis der religisen Umwelt, also nicht einfach ein Reflex der zeitgenssischen Anschauungen. Die Kirche des Augsburgischen Bekenntnisses wrde ihre Berufung auf die Schrift als alleinige Norm unglaubwrdig machen, wenn sie hier die durch das Neue Testament gezogenen Grenzen berschreiten wrde.
Dazu kommt noch eine andere Erwgung, die im Zeitalter des Suchens nach kumenischer Verbindung verpflichtend ist. Die getrennten Kirchen fragen wieder nacheinander und suchen aneinander die <i>vestigia ecclesiae</i>, die trotz der leidvollen historischen Trennungen durch Gottes Gnade gemeinsam erhaltenen Spuren der einen Kirche. Zu diesen gehrt auch die bisher nicht in Frage gestellte Ordnung, da zum Hirtenamt immer Mnner berufen und ordiniert worden sind. Die katholischen Kirchen der kumene, zum Beispiel die anglikanische und die orthodoxen, wrden ein Amt weiblicher Hirten und Priester niemals anerkennen knnen. Mit vielen Kirchen der kumene stehen wir in einer gewissen Interkommunion, das heit: diese Kirchen nehmen gegenseitig die wirkliche Gegenwart Christi in dem von ihnen verwalteten Altarsakrament ernst. Diese Interkommunion wrde zerstrt und die Herstellung engerer Beziehungen unmglich gemacht, wenn unsere Kirche die schriftwidrige Neuerung eines weiblichen Hirtenamtes einfhren wrde.
Die nicht-rmischen Kirchen haben es mit Recht beklagt, da durch die nicht aus der Schrift begrndbare Dogmatisierung der modernen Marienlehre die rmische Kirche unntigerweise den Graben zu den anderen Konfessionskirchen vertieft hat. Die gleiche Schuld wrde die evangelisch-lutherische Kirche auf sich laden, wenn sie ohne zwingende Not und ohne klare Grnde der Schrift eine derartige Institution neu einfhren wrde. Die oft so enthusiastisch betonte kumenische Gesinnung wrde als unglaubwrdig erwiesen, und der deutsche Protestantismus wrde hchstens den Beifall einiger Sekten finden.
Die Frau im ehelosen Stande und als Ehefrau
Zuletzt sei noch erwogen, welche Folgen die "Geschaffenheit" der Frau fr ihren Dienst in der Kirche hat.
Es ist eine hinzunehmende Tatsache - ob man sie fr einen biologischen Vorzug halten kann, ist sehr die Frage! -, da der Mann relativ leichter absehen kann von den biologischen Rhythmen seines krperlichen und seelischen Lebens. Er kann sich seiner Arbeit, seinem Geschft, der ffentlichen Auseinandersetzung hingeben, in einer fast unmenschlich sachbesessenen Weise, wie es der Frau nicht mglich und heilsam wre. Er kann "im Dienst" weithin abschalten, da er ein persnliches Leben und eine Familie hat, da zu Hause seine Kinder krank sind und seine Frau vor der Entbindung steht, da seine Familie Ansprche an ihn stellt. Auch wo sie bis zur Herzlosigkeit zu entarten in Gefahr ist wie in der modernen Industriegesellschaft, ist diese Fhigkeit nur die bertreibung der dem Mann schpfungsmig gegebenen relativen Unabhngigkeit von den biologischen Bedingungen.
Es wre unnatrlich und kein erstrebenswertes Ziel, wenn eine Frau diese Unabhngigkeit von den ihr vom Schpfer gegebenen Lebensrhythmen erreichen wollte. Die monatliche Regel, die Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt wrden die kontinuierliche Erfllung des pfarramtlichen Dienstes fr die verheiratete Frau unmglich machen. Gerade ihr Vorzug gegenber der bis zur Gefhrdung des Menschlichen mglichen Versachlichung des Mannes wrde knstlich unterdrckt werden mssen. Weder die Gleichberechtigung vor dem brgerlichen Gesetz noch die religise Gleichwertigkeit der Geschlechter in Christo vor Gott verlangen eine Konsequenzmacherei und Prinzipienreiterei, die zu einer widernatrlichen Unterdrckung der schpfungsmigen Aufgaben und Gaben der Frau fhren mte. Ein Zlibat, das die Betroffenheit durch diese biologischen Gesetzmigkeiten ausschlieen wrde, wre nach dem evangelischen Verstndnis des Amtes wiederum nicht zu begrnden. Eine Ordination mit der Klausel, da die Vollmacht nur gilt, solange die Pastorin unverheiratet bleibt, ist keine Ordination mehr. Eine verheiratete Pastorin, deren Mann etwa einem anderen Beruf nachgeht, ist ebenfalls dem Zuschnitt des Gemeindepfarramtes nicht angemessen, es ist offenbar nicht zufllig, da das Neue Testament im Dienst der Gemeinde nur Frauen kennt, die nicht durch familire Verpflichtungen gebunden sind; Jungfrauen und Witwen. Bei den mnnlichen Amtstrgern, Bischfen und Diakonen wird vorausgesetzt, da sie verheiratet sind, wie die meisten Apostel es waren.
Notmanahme oder Kirchenordnung?
Es ist an der Zeit, da die Kirche die Struktur des geistlichen Amtes in dem Einheitstyp des Pfarramts kritisch berprft. Die Mannigfaltigkeit der neu ausgegliederten Dienste mu theologisch "untergebracht" und je in ihrem Ordo auf Grund einer wirklichen kirchlichen Berufung und Sendung geistlich bevollmchtigt werden. Innerhalb einer solchen Ordnung wird dann auch der Dienst der theologisch gebildeten Frauen seine Sttte finden. Die Oberinnen von Schwesterngemeinschaften und evangelischen Orden, die Leiterinnen evangelischer Schulen, die Leiterinnen der Seelsorge an Frauen in greren Gemeinden oder etwa in der Studentengemeinde, die Vorsteherinnen der groen Verbnde und Werke, dir Dozentinnen bei der Ausbildung von Schwestern und Gemeindehelferinnen, dir Mitarbeiterinnen der kirchlichen Presse und in der Kirchentagsarbeit brauchen theologischen Weitblick und - kirchliche Sendung. Auch die wissenschaftlich-theologische Arbeit an Universitten und Kirchlichen und Pdagogischen Hochschulen wird jetzt schon von Lehrerinnen der Kirche mitgetragen, in ihr wird gegenber dem Rationalismus der durchschnittlichen Schultheologie die Mitarbeit der Frauen besonders wertvoll sein. Der Diakonissentyp des 19. Jahrhunderts und die so oft in einer unbefriedigenden Angestellten-Stellung ausgenutzte Gemeindehelferin brauchen keineswegs die einzigen Verkrperungen der weiblichen Mitarbeit in der Kirche zu bleiben! Die geistliche Autoritt und Dignitt einer btissin und Mutter in Christo ist nicht geringer als die eines Bischofs, aber - anders! Darum sollte es auch fr die eigenstndigen mter der Frauen im kirchlichen Dienst eine Segnung mit Handauflegung geben, aber eben nicht einfach eine Kopie der Pfarrerordination.
Es hat sich bisher in der Geschichte der Kirche, besonders des Protestantismus, noch nie als heilsam erwiesen, einer Fehlentwicklung dadurch abzuhelfen, da man, auch nur provisorisch, eine biblisch und dogmatisch eigentlich nicht vertretbare Not- und bergangslsung einfhrt! Die vorlufige bertragung des Bischofsamtes an die weltlichen Landesherren, die von Luther nur als bergangslsung gedacht war, hat das evangelische Bischofsamt im Ansatz zerstrt, und bis heute leiden unsere Kirchen unter den Nachwirkungen dieser Unglckslsung. Ebenso folgenschwer und verhngnisvoll wrde es sein, wenn man der Fehlentwicklung, die die mannigfachen Dienste und mter der Kirche, darunter auch diejenigen der Frauen, hat einschrumpfen lassen, dadurch abhelfen wollte, da man die Dienstbereitschaft geistlich berufener Frauen in ein Amt lenkt, das ihnen nach der Stiftung des Herrn und der Ordnung der apostolischen Kirche nicht angemessen ist! Auch nach dem Augsburgischen Bekenntnis gilt: "da niemand in der Kirche ffentlich lehren oder predigen oder Sakrament reichen soll ohne ordentlichen Beruf" (nisi rite vocatus). Der Einrichtung eines Pastorinnen-Amtes fehlte dieser "Ruf" des Herrn. Die Kirche wrde ihre eigene Stiftungsgrundlage durch eine so schriftfremde Neueinfhrung zerstren. Es soll gar nicht bestritten werden, da leistungsmig und psychologisch Pastorinnen sehr erfolgreich sein, da Gemeinden sich auch rasch an sie gewhnen knnen. Aber die Vollmacht bei der Sakramentsverwaltung wrde fehlen und damit die Gewiheit der glubigen Gemeinde untergraben werden; und das Wesen der Frauen, die unter dem Einflu des Zeitgeistes und durch die Schwche der Kirchenleitung dazu getrieben wrden, "in ein fremdes Amt zu greifen", wrde in einer verborgenen Weise selbst gefhrdet und ihrem eigentlichen Auftrag entfremdet. Gewi kann in totalitren Gesellschaften die Frau auch wider ihre Berufung Soldat und Offizier werden oder im unerbittlichen Arbeitsproze ein erzwungenes Soll erfllen. Wir werden darin aber keinen Erweis ihrer Gleichberechtigung, sondern die Entwrdigung ihres Menschseins zu einer bloen Arbeitskraft sehen. Ebensowenig wre es wohlgetan, wenn glubige Frauen in der Militia Christi die Stelle einnehmen wollten oder mten, die seit den Zeiten der Apostel den Mnnern bestimmt ist. Vaterschaft und Mutterschaft lassen sich auch im geistlichen Leben nicht willkrlich vertauschen. Auch wenn das eine Weile gut zu gehen scheint, darf man nicht aus einem Notzustand eine Norm machen und den verborgenen Schaden wegdisputieren, der durch eine Miachtung der gliedhaften Verschiedenheit der Gaben und Aufgaben innerhalb des Leibes eintreten wrde. Keine erlernbare Routine und kein statistischer Erfolg knnte den Segen erzwingen, der der stiftungsmigen Amtsfhrung verheien ist. Und umgekehrt: auf dem Ungehorsam gegen die klaren Weisungen des Herrn wird kein Segen ruhen.
Den Frauen aber, die dem Herrn in der Kirche dienen wollen, kann man nur wnschen, da die Landeskirchen den Raum schaffen fr ihre Mitarbeit, der ihrer besonderen Berufung angemessen ist, da die vielfachen Aufgaben weiblichen Dienstes erkannt, geordnet und kirchlich bevollmchtigt werden, ohne da sie in eine Lebensform und in einen Amtstyp hineingepret werden, der nach der Ordnung des Schpfers und der Weisung des Herrn nicht der ihre sein kann.

Anmerkung: Drei Stellungnahmen von Heinz-Dietrich Wendland, Otto Heinrich von der Gablentz und Wilhelm Sthlin sind im nachfolgenden Jahrgang verffentlicht worden.
Vgl. auch aus jngerer Zeit <a href="../J2000/q00100.htm>Beda Mller OSB - Zur Frauenordination</a> und zur Ordination Hans-Joachim Thilo - Rite vocatus in Quatember 2002

Quatember 1962 S. 107-116

