Die Frau und das geistliche Amt der Kirche 
Heinz-Dietrich Wendland:
Der Aufsatz von Herbert Goltzen ber "Frauen im geistlichen Amt der Kirche" ermglicht es erfreulicherweise, im Gegensatz zu manchen anderen innerkirchlichen Diskussionen ber diese Frage, ein nicht unbetrchtliches Ma von bereinstimmung festzustellen und von diesem auszugehen.
Diese bereinstimmung bezieht sich, wenn wir recht sehen, zuvrderst auf die Konzeption von der Substanz, der Vollmacht und der Wrde des geistlichen Hirtenamtes der Kirche, insbesondere seiner in Christus selbst gegrndeten Vollmacht zur Spendung der Sakramente und der Absolution. Auch die Erfassung des priesterlichen Charakters dieses Amtes gegenber seiner Vereinseitigung und Entleerung zum bloen "Predigtamt" drfte eine tiefe, gemeinsame Erfahrung und Einsicht darstellen.
Zweitens drfte auch darin bereinstimmung obwalten, da dieses geistliche Hirtenamt der Kirche durchaus nicht isoliert gesehen werden darf; es stellt nicht das eine, einzige, sogenannte "geistliche Amt" der Kirche in glnzender Isolierung dar. Vielmehr ist es von vielen mtern der Kirche umgeben, die smtlich geistlichen Charakter tragen und je ihre eigene, vom Hirtenamt wohl zu respektierende, geistliche Vollmacht haben, wie andererseits diese mter, sei es nun der Diakon, die Gemeindehelferin, der Katechet oder der Kantor auf das geistliche Hirtenamt angewiesen sind und von diesem zur Einheit der Dienstleistungen an der Gemeinde zusammengefat werden. - Hieraus ergibt sich auch, da die Frau in sehr verschiedenen mtern der Kirche in Erscheinung treten kann und soll, auf verschiedenen Stufen wie den soeben angegebenen. Wir sind freilich in den evangelischen Kirchen noch weit davon entfernt, Vollmacht, Grenze und Ordnung dieser mter klar erkannt zu haben, wie die Drftigkeit der Kirchengesetze an den Tag legt, die sich mit jenen mtern beschftigen, die zum Teil zur Bewltigung praktischer Notlagen geschaffen worden sind, ohne da man gewut htte, wo und wie man sie theologisch und kirchenrechtlich unterbringen und bestimmen sollte.
Es wre nicht schwierig, noch weitere bereinstimmungen festzustellen, jedoch ist es an diesem Orte wichtiger, den bemerkenswerten Gegensatz in der entscheidenden Frage herauszuarbeiten, ob der Frau das geistliche Hirtenamt oder Pastorenamt bertragen werden drfte oder nicht. An diesem Punkt nun treten erhebliche theologische Differenzen auf, die um der Sache willen deutlich ausgesprochen werden mssen.
Zunchst ist vor dem in den evangelischen Kirchen immer erneuten Versuch zu warnen, die eben genannte Frage auf dem Wege der Auslegung bestimmter biblischer Aussagen entscheiden zu wollen. Dies ist deswegen ganz unmglich, weil die Kirche der Apostel vor unserer Frage nach dem Amte der Vikarin und der Pastorin berhaupt gar nicht gestanden hat, auch dort nicht, wo der Frau das Reden und das Lehren (zwei verschiedene Dinge) in der Gemeinde untersagt wird. Betont man nun diese letzteren Aussagen (zum Beispiel 1. Tim. 2, 12 ff.), dann mu man aber auch die entgegengesetzten Aussagen namhaft machen wie Apg. 21, 9 und 1. Kor. 11, 5, aus denen hervorgeht, da es in der Kirche der Apostel Prophetinnen, Frauen mit prophetischem Charisma, gegeben hat. Das Amt des Propheten ist jedoch in der Urkirche nchst demjenigen des Apostels das hchste, wenngleich es naturgem nicht und nie zu einem "organisierten" Kirchenamt gemacht werden konnte. Jedenfalls aber setzt derselbe Paulus, der den Frauen 1. Kor. 14, 34 f. das die Friedensordnung des Gottesdienstes strende Dazwischenreden und -fragen untersagt, voraus, da der Geist Gottes nicht nur Mnner, sondern auch Frauen mit dem Geiste der Prophetie erfllt.
Wenn man also wie H. Goltzen ironisch die falsche, gnostische Prophetin Isebel die einzige "Pastorin" nennt, die im Neuen Testament erwhnt werde, so verschiebt diese Bemerkung, die ja sehr aufschlureich ist, den Tatbestand: Denn der falschen Prophetin stehen die legitimen Prophetinnen gegenber! - dieser Tatbestand ist nicht aus der Welt zu schaffen. Die Exegese hat das eine und das andere zu sehen.
Dies gilt auch noch nach einer anderen Seite hin. Es wird nmlich in der Frage der Zulassung der Frau zum geistlichen Hirtenamt in der Kirche gemeinhin mit einer Metaphysik der beiden Geschlechter gearbeitet, die aus dem "Wesen" von Mann und Frau ableitet, was alles der Mann kann und darf, die Frau aber nicht. Diese Geschlechter-Metaphysik, in Gesellschaften entstanden, die auf der Herrschaft der Mnner beruhen, ist zwar uralt, ist vorchristlich, aber deswegen noch nicht wahr und auch nicht christlich. Aus dieser Metaphysik ist die kultische wie die politische Minderwertigkeit der Frau abgeleitet worden, bis hin zu jener pervertierten Frage (die sogar noch von christlichen Theologen errtert worden ist), ob denn Frauen im eigentlichen Sinne Menschen seien und ob sie eine Seele htten.
Aber die heutige Psychologie und Anthropologie haben uns den Menschen als den nicht festgestellten, offenen und in unerhrtem Mae entfaltungsfhigen gezeigt. Er tut heute Dinge, die noch vor 50 Jahren als ganz unmglich gegolten htten. Die Frau hat sehr viele angeblich spezifisch mnnliche Fhigkeiten bewiesen und gesellschaftliche wie konomische Funktionen ausgefllt, an die frher niemand gedacht haben wrde. Man kann gewi auf biologische Konstanten hinweisen, aber man darf aus diesen nicht den voreiligen Schlu ziehen, diese machten fr bestimmte, gesellschaftliche oder kirchliche mter und Dienstleistungen von vornherein untauglich. Die geschichtliche Entwicklung hat diese Theorien immer wieder ber den Haufen geworfen.
Nun wird jedoch behauptet, die Ordnung Gottes des Schpfers mache es unmglich, da der Frau das geistliche Hirtenamt verliehen werde. Denn die Frau sei zur Unterordnung unter den Mann bestimmt. Hier ist aber erstens geltend zu machen, da das Neue Testament nirgends in dieser Weise argumentiert. Nirgends wird mit der menschlichen und gesellschaftlichen berordnung und Herrschaftsstellung des Mannes die Einsetzung von Mnnern in das Amt der Apostel oder der Gemeindeleiter begrndet! Dies ist sehr bemerkenswert. Die Berufung der Mnner ist zwar natrlich selbstverstndlich, aber die heutigen konservativen, theologischen Unterordnungslehren fehlen hier durchaus. Ob also die Lehre von der Hauptschaft und Herrschaft des Mannes auf die Berufung in Kirchenmter Anwendung finden darf, ist mir mehr als zweifelhaft.
Und was die Ordnung des Schpfers anbetrifft, so ist in den zwei uns vorliegenden Schpfungsberichten keineswegs nur von der Nachordnung der Frau die Rede, sondern auch von dem gemeinsamen Menschsein von Mann und Frau und ihrer darauf beruhenden menschlichen Zuordnung zueinander. Die Geschichte vom Sndenfall zeigt sodann klar, da die Snde den Mann und seine Stellung pervertiert, das heit, da er nun als Snder die Frau zum Objekt seiner Lust, seines Besitz- und Herrschaftswillens gemacht hat und macht. Diese, durch die Snde hervorgerufene Zerstrung der menschlichen Zuordnung von Mann und Frau knnen wir aber nicht in der Kirche Christi, in der Gemeinde des Geistes, zur Regel und Richtschnur fr die mterordnung machen.
Was demnach das Handeln des Schpfers betrifft, so ist von Unterschiedenheit der Menschen in den Geschlechtern und zugleich von ihrer Gleichheit als Menschen, als Snder und vor allem als Empfnger der gttlichen Gnade und des Heiligen Geistes zu reden. Es handelt sich weder nur um Gleichheit noch ausschlielich um eine die Frau dem Mann schlechthin unterordnende Verschiedenheit. Die Aussagen der Heiligen Schrift sind - Gott Lob! - nicht identisch mit vorchristlichen Gesellschaftslehren und heidnischer Metaphysik der Geschlechter.

Vor allem mu jedoch darauf hingewiesen werden, da die Strukturen des Geschaffenen, des kreatrlichen Daseins niemals - auch dann nicht, wenn sie auf die einseitige Vorordnung des Mannes hinauslaufen wrden, was sie gar nicht tun! - in der Kirche, im Leibe Christi, in der Gemeinde des Heiligen Geistes absolute und letzte Bedeutung und Wirksamkeit haben knnen. Die Heilsverwirklichung in Christus, die neue Schpfung, durchkreuzt und berkreuzt die erste Schpfung, so wie sie auch die sndhafte und dmonische Entstellung der ersten Schpfung aufhebt. Keine Form irdischen Vorranges oder irdischer Herrschaft, selbst wenn wir sie direkt aus dem Schpferhandeln Gottes ableiten knnten, kann in der Kirche Christi letzte Gltigkeit und trennende Wirkung haben. Hier gilt, da in Christus Mann und Weib, Sklave und Freier eines sind, und dieser Satz des Paulus (Gal. 3, 28 vgl. Kol. 3, 11) ist nicht zur erbaulichen Deklamation geschrieben worden, sondern dazu, da man in der Kirche daraus reale, faktische Folgerungen ziehe, - ich fge hinzu: auch in der mterordnung der Kirche. Dies soll und darf gewi nicht im Sinne vollstndiger Gleichmacherei verstanden werden. Es ist schon dafr gesorgt, da die Frau im Pastorenamt Frau bleibt, so wie sie dies auch in den anderen kirchlichen mtern geblieben ist, die sie seit der Mitte des 19. Jahrhunderts eingenommen hat. Weder im Amt des Diakonats noch des christlichen Lehrers (Katechet) noch der Gemeindehelferin noch des Kantors hat sie ihre Weiblichkeit eingebt. Wohl aber hat sie diesen mtern groen Reichtum und neue Ausformungen zugebracht, was keineswegs nur von der Diakonisse gilt, auf die in solchen Zusammenhngen immer zuerst hingewiesen zu werden pflegt. - Auch haben wir heute aus der Erkenntnis des Paulus andere Folgerungen zu ziehen, als sie damals mglich gewesen sind. Wir haben fast 2000 Jahre Geschichte der Kirche mit tiefen Einwirkungen gerade auf die Stellung der Frau in der Gesellschaft hinter uns. Die neue Freiheit und Selbstndigkeit der Frau gehrt hinein in jene Befreiung des Menschen und Weltlich-machung der Welt, die sich in Christus ereignet haben.
Selbstverstndlich soll mit dem Vorstehenden nicht eine allgemeine Nivellierung betrieben werden. Die Ordnung der unterschiedlichen Charismen und der Dienstleistungen bleibt wesentlich fr die Kirche. Jedoch vermag ich nicht einzusehen, warum an einem bestimmten Orte ein Verbot fr die Frau aufgerichtet werden soll, das sie von dem Pastorenamte grundstzlich ausschliet.
Dies kann weder von der Vaterschaft Gottes her noch von der Tatsache, da Christus ein Mann gewesen sei, begrndet werden, und ebensowenig von der mangelhaften oder besonders schutzbedrftigen "Natur" der Frau her. Wenn Christus so mchtig ist, da er den Mann trotz seiner Sndhaftigkeit in seinen Dienst als Priester und Prediger nehmen kann, warum ist er denn der Natur der Frau gegenber weniger mchtig? Die Natur des Mannes trgt nicht das geistliche Amt, und die Natur der Frau wird es auch nicht tragen. Die Natur des Mannes schliet nicht vom priesterlichen Dienste aus - trotz seiner Sucht nach Macht und Geltung! -, so knnen auch die Mngel der weiblichen Natur nicht von diesem Amte ausschlieen. Denn diese wie jene werden von der Macht und dem Geiste Christi bezwungen, der Menschen in seinen Dienst ruft und seine Vollmachten an sie austeilt. Auerdem liegt das Faktum der Berufungen von Frauen vor - so gut wie bei Mnnern. Sollten wir diese weniger respektieren drfen als jene?
Aus der Wirklichkeit Gottes und seiner Vaterschaft aber kann ich nicht herleiten, da es nur Mnner im Hirtenamt geben drfe. Sein und Wirklichkeit Gottes stehen jenseits der geschlechtlichen Differenzierung der Kreatur. Ich verweise auf das, was O. H. von der Gablentz bereits zu diesem Punkte gesagt hat. Gott ist kein Mann und Vater, wie Menschen Mnner und Vter sind. Das Volk Gottes besteht aus Shnen und Tchtern, und auch die letzteren werden vom Geiste erfllt (Joel 3 und Apgesch. 2, 17 ff.). Nirgends begrndet das Neue Testament das Amt der Apostel und der Gemeindeleiter mit solchen theologischen Deduktionen. Diese weisen zwar zum Teil ein ehrwrdiges Alter auf, aber dies kann nichts daran ndern, da es sich hierbei um nachtrgliche Konstruktionen handelt, die der Sttzung einer Tradition und Konvention dienen sollten und auch gedient haben.
Was die Menschwerdung Christi anbetrifft, so ist das Entscheidende die Menschwerdung, die allen Menschen Heil und Leben bringt, nicht aber die Mann-werdung, wie man heute gern akzentuiert. Niemand ist so verbogen und tricht, Christus das Mann-sein absprechen zu wollen. Aber dieser Mann hat sich aus den irdischen Bindungen der Macht, des Besitzes und des Geschlechtes (Ehe) herausgehalten. Sein Leben und Sterben legen dafr Zeugnis ab, da er nicht nur eine Heils-Hierarchie von Mnnern hat aufrichten wollen. Es ist gar nicht ntig, auf die Rolle der Frauen in seiner Jngerschaft oder bei seiner Auferstehung hinzuweisen. Erstens reicht das natrlich nicht zum Beweise fr die Wrdigkeit der Frau zum geistlichen Amte aus, zweitens aber kann ein nur exegetischer Beweis fr irgendein heutiges, kirchliches Amt und seine Gltigkeit berhaupt nicht gefhrt werden. Sie alle sind gegenber der Apostolischen Kirche eine "schriftfremde Neueinfhrung", um einen Ausdruck Goltzens zu gebrauchen. Das gilt sogar vom heutigen Pastorenamte; denn keine neutestamentliche Schrift hat das landeskirchliche Pastorenamt mit Beamtenrechten und Sicherungen aller Art auch nur ahnen knnen! So zeigt sich, da sich das Prinzip der "Schriftfremdheit" gar nicht durchfhren lt. Mit dem Diakon und der Diakonisse des 19. und 20. Jahrhunderts steht es nicht anders. Die Kirche hat Recht und Vollmacht zu Neueinfhrungen, und sie braucht immer neue mter. Dies gilt unter der Bedingung, da nicht die Substanz des Evangeliums, der Sakramente, der dienenden Liebe, der Beichte und Absolution preisgegeben oder verflscht werden. Die Verwaltung des geistlichen Hirtenamtes durch den Mann schliet dieses Unheil bekanntlich nicht aus, und so besteht auch an diesem Punkte die Gleichheit von Mann und Frau nach ihrer irdischen, menschlichen Fhigkeit und Wrdigkeit beziehungsweise sndhaften Unwrdigkeit. Der Mann ist nicht strker - weder im Glauben noch im Dienen noch im Leiden innerhalb seines Amtes - als die Frau. Vorzge, die zu etwas berechtigen, gibt es in dieser Sache auf keiner Seite.
Die Reprsentation Christi, auf welche H. Goltzen mit Recht Wert legt, erfolgt nicht dadurch, da der Amtstrger Mann ist, sondern so, da ihm die Vollmacht des Amtes und der Heilige Geist von Christus her zukomme. Diese Amtsgnade ist weder an Mnnlichkeit noch auch an Weiblichkeit gebunden, sondern nimmt sich beider an und bedient sich ihrer als kreatrlicher Werkzeuge.
Was bleibt, ist die Tradition, eine alte und mchtige, wie niemand bestreitet. Das kleine Huflein der Theologinnen und Pastorinnen beabsichtigt nicht, sie ber den Haufen zu werfen, und vermag dies auch gar nicht. Die Theologinnen wollen auch nicht "Gleichberechtigung", weil diese im Grundgesetz geschrieben steht. Dies ist eine vllige Fehlinterpretation (wobei ich eine solche nicht H. Goltzen zuspreche), in manchen mir aus langer Erfahrung bekannten Fllen eine bswillige. Es geht nicht um Rechte, sondern um das Dienen in diesem Amte wie in den anderen mtern der Kirche und um die Beantwortung der Frage, ob das bloe Geschlecht des Weibes davon ausschliee. Es geht um die Teilhabe an dem Amte, dem Absolution, Sakramentsspendung, Predigt, Seelsorge und Gemeindeleitung berantwortet sind. Um Teilhabe, aber nicht um totale Gleichstellung. Mit Recht sehen daher meines Erachtens neueste Gesetzgebungen, wie in den evangelischen Kirchen der Union, gewisse Einschrnkungen vor, welche die Eignung der betreffenden Frau, die Struktur der Gemeinde und hnliches betreffen. Wenn nur endlich entsprechende Fragen nach der Eignung auch im Hinblick auf die Mnner gestellt werden wrden!

Vor allem aber mu ernstlich erwogen werden, ob die Konzentration so vieler Vollmachten in dem einen Hirtenamt in allen Fllen berhaupt mechanisch festgehalten werden kann, blo weil die Tradition es so will. Die Gemeindeleitung zum Beispiel mu durchaus nicht immer mit den brigen Amtsvollmachten verbunden sein. Das Neue Testament kennt eine derartige Kumulation nur in einem Amte, dem des Apostels, einem einmaligen, kirchengrndenden Amte, fr das es keine direkten Nachfolger gibt; - dies sind weder der Papst noch irgendwelche Bischfe noch die Pastoren.
Ich halte es daher auch nicht fr eine Fehlentwicklung, da Pfarrer in besonderen Diensten keine Gemeindeleitung ausben; andere, zum Beispiel in Sozialmtern oder an evangelischen Akademien ttige, nur in ganz abgewandelter und neuartiger Form. Wir brauchen eine vielfltige Aufgliederung des Hirtenamtes. Es ist auch weder fr uns noch fr dies Amt eine Schande, wenn wir hierbei auf Probleme und Aufgaben Bedacht nehmen, vor welche die heutige Gesellschaft uns stellt. Diese knnen zwar niemals kirchliche mter begrnden, wohl aber bestimmen sie die Ausrichtung des Dienstes und die Ausgliederung der mter mit und haben dies seit der Apostel Zeiten immer wieder getan. Die Kirche ist immer tief in den Bau der Gesellschaft eingedrungen und hat sich mit deren Formen und Formungskrften aufs innigste verbunden.
Aber nun gibt es viele Leute in der Kirche, die dies zwar an frheren Zeitaltern gutheien oder gar bewundern, - aber in unseren Tagen, der modernen Gesellschaft gegenber, soll es merkwrdigerweise verboten sein. Dies ist eine unhaltbare Inkonsequenz. Auch solche, die einen offenen Blick fr die soziale Dimension und Eingebundenheit der Apostolischen Kirche der Urzeit haben, welche ja in der Tat so wenig wie die Kirche heute in der Luft schwebte, - sind an diesem Punkte ngstlich. Wir begreifen das Motiv, die Kirche von den skularen Trends der modernen Gesellschaft fernhalten zu wollen, - aber hat nicht Gott die Welt geliebt? Ist die Kirche nicht gesendet in die heutige Gesellschaft? Es gibt nicht nur eine unheilige, sondern auch eine heilige Anpassung an die Welt, die der Liebe Christi, der Weggenossenschaft mit dem heutigen Menschen, des Mit-Tragens seiner Lasten.
Die Kirche des Neuen Testaments hat die damaligen Ordnungen der Gesellschaft, von der Grofamilie und der Sklaverei angefangen bis zum Imperium der Csaren, respektiert und - wenngleich kritisch gegen allen Dmonendienst und alle Menschvergtterung -, doch als Basis ihrer Dienste anerkannt und angenommen. Nichts anderes haben auch wir zu tun, unserer Gesellschaft mit ihren ganz andersartigen Baugesetzen und Krften gegenber. Gerade das wre der apostolische Modus des Vorgehens und des Dienens, nicht aber die Rckwrts-Romantik, die vergangene Gesellschaftsordnungen der vortechnischen Welt konservieren mchte. Ist aber die moderne Gesellschaft aufs strkste durch die neue Stellung der Frau und durch Massen arbeitender Frauen mitbestimmt, so wird in dieser, der Kirche noch weithin verschlossenen, heutigen Welt der Frau auch der Dienst der Frau in verschiedenen mtern der Kirche wichtig; - selbstverstndlich nicht nur im Amte der Pastorin, aber auch in diesem, und zwar besonders in den Grostdten und den Industriegebieten. Wollen wir den Dienst der Kirche in der differenzierten, modernen Gesellschaft wirklich ausrichten, so bedrfen wir weiterer Ausgliederungen der kirchlichen mter, und das Amt der Pastorin kann hierbei einen wichtigen Dienst leisten. Das gleiche wrde von neuen Formen des weiblichen Diakonenamtes gelten. berhaupt mu ja die Ausgliederung des Pastoren-Amtes im Zusammenhang mit dem gesamten Ausgliederungsproze kirchlicher mter gesehen werden.
Ohne Zweifel bestehen gerade hinsichtlich der mter und ihres Verstndnisses besondere Schwierigkeiten fr die kumenische Verstndigung zwischen den Kirchen. Doch haben wir es ja nicht nur mit den orthodoxen und der rmischen Kirche zu tun, die in dieser Hinsicht besonders streng an ihre Traditionen gebunden sind, sondern andererseits auch mit Presbyterianern, Methodisten, Baptisten und vielen anderen, und was nach der einen Seite hin Schwierigkeiten schafft, hat nach anderen Seiten hin keineswegs dasselbe Gewicht oder erleichtert das gegenseitige Verstehen, weil drngende Aufgaben zu hnlichen Lsungen beziehungsweise Fortbildungen in der Struktur der Kirchen fhren knnen. Zudem sitzt die eigentliche Schwierigkeit gar nicht in der Frage der Zulassung der Frau zum geistlichen Hirtenamt, sondern lngst "vorher" in der grundstzlichen Beurteilung des Charakters und der Vollmacht dieses Amtes berhaupt, der Ordination, der Priesterweihe und so fort. Endlich, ohne diese Fragen hier eigens behandeln zu knnen, mu ich doch darauf hinweisen, da jede Kirche alte Traditionen umbilden und neue wird schaffen mssen, wenn es zur Einigung der zertrennten Christenheit kommen soll. Keine Kirche darf ihre Traditionen einfach fr sakrosankt erklren. Das Gesprch ber die Erneuerung des Diakonenamtes in der rmischen Kirche zeigt brigens, da auch hier neue Einsichten ber Ausgliederung und wirklichen Vollzug der kirchlichen mter aufkommen, von der drngenden Frage nach der Rolle des Laien in der Kirche ganz abgesehen. Auch sei noch auf die uerung von O. H. von der Gablentz zu dieser kumenischen Seite unserer Frage hingewiesen.
Jede Erweiterung und Neugestaltung eines Amtes bedeutet ferner, da diesem neue Erfahrungen geistlicher Art und neue Wirklichkeitsnhe zuwachsen. Dies ist sogar entscheidend wichtig fr die innere Dynamik der mter, fr ihre Bewahrung vor Routine-Vollzug und traditionalistischer Schematik in der Arbeit. Es gilt auch von den Frauen in den kirchlichen mtern, da sie in dieser Weise die geistliche Erfahrung vermehren und die Reichweite des betreffenden Amtes erweitern werden, weil sie dieses Amt auf neue Menschengruppen beziehen. Dasselbe wrde gelten, wenn Menschen aus bisher unerschlossenen Schichten der Gesellschaft in kirchliche Dienste eintrten. Wie viel knnte das sozial eingeengte und einlinig gewordene Pastorenamt allein hierdurch gewinnen! -
Manche Theologen und kirchlichen Gremien machen den Versuch, die sogenannte Vikarin auf dem Niveau einer theologisch ausgebildeten Gemeindehelferin festzuhalten. Es ist nichts gegen gut durchgebildete Gemeindehelferinnen zu sagen. Jedoch, des akademischen Studiums der Theologie bedrfen sie nicht. Eine andere Frage ist es, ob man ein neugestaltetes Diakonenamt Frauen bergeben sollte, welches den Auftrag der Wortverkndigung und des Vollzuges der Taufe haben wrde. Dies ist ernstlich zu erwgen, doch wrde dieser Vorschlag mibraucht, wenn er nur dazu dienen sollte, die Entscheidung der Frage hintanzuhalten, ob der Frau das sogenannte "volle" geistliche Amt, beziehungsweise Pastorenamt bertragen werden drfe oder nicht.
Noch einmal: Ursprung und Vollmacht der mter knnen nicht aus der Gesellschaft und nicht aus geistigen oder sozialen Erfordernissen der Zeit begrndet werden. Aber ihr Ausbau und Vollzug mu allerdings auf diese Erfordernisse lebendig und konkret hingeordnet werden. Wir knnen die Macht Christi und die Kraft des Heiligen Geistes nicht in die bisherigen Formen der mter einsperren. Dies kann nur zu immer neuen Sektenbildungen und Auswanderungen aus der Kirche fhren. Da dem geistlichen Hirtenamte, verwaltet von einer Frau, der Ruf des Herrn fehlen mte, gerade dies wird hier von uns bestritten. Die Wahl und Berufung der Apostel oder der mnnlichen Gemeindeglieder und Bischfe geschieht in der Geschichte und inmitten der Gesellschaft und wird durch die Ausrichtung und liebende "Anpassung" des Dienstes an die damalige Gesellschaft mit-bestimmt. Hieraus kann aber nicht eine ewige Beschrnkung des Pastorenamtes ausschlielich auf Mnner gefolgert werden. Auch ist die Struktur einer Kirche wie der unsrigen, deren Hierarchie nur aus Mnnern, deren Kirchenvolk berwiegend aus Frauen besteht, durch und durch ungesund und auf die Dauer unhaltbar, weil sie die Kirche an der universalen Ausrichtung ihres Dienstes verhindert.
Wir erheben nicht den Anspruch, eine Lsung der von H. Goltzen und anderen direkt oder indirekt aufgeworfenen Fragen gegeben zu haben. Aber man sollte unsere Thesen wenigstens ernsthaft erwgen. Mgen sie wie immer unzureichend formuliert sein, so stecken doch Fragen in ihnen, die man mit Hilfe der dogmatischen und der kirchenrechtlichen Traditionen, wie sie unsere evangelischen Kirchen bisher ausgebildet haben, auf keinen Fall zureichend beantworten kann.

Evangelische Jahresbriefe 1963, S. 63-70


Otto Heinrich von der Gablentz:
Goltzens Aufsatz im Johannisheft "Frauen im geistlichen Amt" Ist wohltuend abgewogen. Gegen seine Darstellung von der Fehlentwicklung des Amtes wird kaum etwas einzuwenden sein. Und die Schlufolgerung, da die normale Berufung der Theologin nicht das Parochialpfarramt ist, wird man auch anerkennen mssen. Aber das Entscheidende ist ja nicht das Pfarramt, sondern das Priesteramt, die Sakramentsverwaltung. Wenn die Frau wirklich nicht das Sakrament verwalten kann, dann ist sie geistlich zweitrangig. Das heit nicht, da die Kirche sie bisher schon so angesehen htte, denn diese Entscheidung kommt erst heute auf uns zu. Man kann aber nicht die Marien-Verehrung als Gegenargument anfhren. Sie erhht zwar ein "weibliches Prinzip" in einer oft fragwrdigen Weise. Aber sie lt die wirkliche Frau in der Gesellschaft in ihrer alten passiven Rolle. Goltzen bringt zwei Arten von Argumenten. Der Sache nach erklrt er bestimmte biblische Vorstellungen fr anthropologische Urphnomene. Sie sind fr ihn nicht bedingt durch die soziale Umwelt des Alten und Neuen Testaments, sondern sie gelten fr alle Zeiten und Kulturen. Formal bezieht er sich auf das reformatorische Schriftprinzip: die Bibel ist die alleinige Norm kirchlicher Entscheidungen. Beide Argumente schlagen nicht durch. Die sozialen Entwicklungen der letzten 200 Jahre haben uns den Blick geffnet fr menschliche Mglichkeiten, die in den ersten 1800 Jahren des "christlichen Abendlandes" nicht gesehen werden konnten. Es handelt sich nicht um eine schematische bertragung von Entwicklungen aus der konomischen und politischen Sphre in die kirchliche. Sondern diese Entwicklungen haben uns deutlich gemacht, da die uns gewohnten Vorstellungen von "typisch mnnlichen" und "typisch weiblichen" Eigenschaften und Haltungen unzulnglich waren. Frauen sind mit krperlichen, seelischen und geistigen Aufgaben fertig geworden, die man ihnen frher glaubte nicht zumuten zu knnen. Und sie sind dabei nicht etwa "vermnnlicht" oder zu neutralen Wesen geworden. Wenn in der Geschichte eine ganz neue Erscheinung auftritt, dann mu man auch das bisherige Geschichtsbild soweit "revidieren", da sie darin Platz bekommt.
Das Schriftprinzip ist von Anfang an einseitig, weil es dazu fhrt, aus der Bibel konkrete Anweisungen herauszulesen, die sie gar nicht enthalten kann. In den letzten Generationen hat es zu einer verhngnisvollen Festlegung nicht auf die Schrift, sondern auf die Schriftauslegung des 16. Jahrhunderts gefhrt.
Die anthropologischen Voraussetzungen Goltzens lassen sich in drei Stzen zusammenfassen: 1. fr Gott ist nur das Symbol des Vaters angemessen, 2. die Frau ist um des Mannes willen geschaffen, 3. der Mann ist das Haupt der Frau. Dazu ist zu sagen:
1. Jedes Symbol fr Gott ist unzulnglich. Israels Einmaligkeit ist mit einer ungeheuren Einseitigkeit erkauft worden. Um die Verwechslung von Schpfer und Geschpf auszuschlieen, ist der Abstand so schroff ausgedrckt worden, da die Menschwerdung Gottes gerade fr die Frommen eine Anfechtung werden mute. Nun ist aber der Akt der Schpfung weder als mnnlich noch als weiblich zu beschreiben. Will man die Vorstellung eines Urgtterpaares vermeiden, dann bleibt nur entweder eine Gottheit, die jenseits der Differenzierung der Geschlechter steht, oder man greift zu einer massiven anthropologischen Symbolik, und die mu an die soziale Situation der Zeit anknpfen und wird in einer patriarchalischen Gesellschaft zum Vatergott fhren. Aus der Vterlichkeit Gottes kann man aber nicht ohne weiteres auf den Vatercharakter des menschlichen Priesteramtes schlieen. Selbst nach dem alttestamentlichen Mythos gilt die Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen nicht blo fr den Mann, sondern fr den Menschen, Mann und Weib. Zur Gotteserfahrung des Menschen gehrt, da er von dieser Ebenbildlichkeit etwas sprt, da Gott ihm nicht nur von auen als der Schpfer erscheint. Soll der theologische Begriff auch dieser Erfahrung gerecht werden, dann mu er trinitarisch ausgeweitet werden. Dann mu er hinweisen nicht nur auf den Schpfer und auf die Hingabe des Schpfers an seine Welt durch die Menschwerdung, sondern auch auf die Heiligung der schpferischen Krfte des Geschpfes Mensch, wie sie im Pfingstereignis offenbart worden ist. Diese Erfahrung darf nicht zurckgedrngt werden, weil sie eine neue Versuchung mit sich bringt, diejenige der gnostischen Utopie.
2. Was kann uns die zweite mythologische Fassung des Schpfungsberichtes bedeuten, wonach die Frau nach dem Mann und fr ihn geschaffen ist? Heit die Erschaffung Evas aus Adams Rippe, da der Mann der eigentliche Mensch ist oder da der Mensch ausgegliedert ist in Mann und Weib? In der jdischen Kabbala wie in der christlichen Mystik bis zu Franz von Baader und Wladimir Solowjew hin wird immer wieder die zweite Vorstellung vertreten, der Mensch sei seinem Wesen nach androgyn und die Wiederherstellung dieser Einheit sei seine Aufgabe. Mann und Weib haben einander zum vollen Menschsein zu verhelfen. Entsprechende Vorstellungen gibt es vielfach auch im Heidentum. Aber dadurch werden sie nicht entwertet. Im Gegenteil, die Bedeutung der "Samen des Geistes", der "spermata tou logou" im Heidentum, die von den Kirchenvtern bei den Griechen und Rmern entdeckt wurden, wird ja jetzt von den jungen Kirchen mit Bezug auf die ererbten Religionen ihrer Vlker neu betont. Die Wiederentdeckung des Alten Testaments war bei uns eine notwendige Reaktion gegen die idealistische Verflschung des Christentums. Aber daraus wird vielfach eine Abwertung des Griechentums und der heidenchristlichen Elemente schon im Neuen Testament. Das geht nicht nur gegen das "Schriftprinzip", sondern es bedeutet eine Verengung der Kirche auf ganz bestimmte Bereiche der Gotteserfahrung und schliet grade die Seiten aus, von denen her wir Gott als Herrn unseres Zeitalters verstehen knnen. Schlielich kommt diese Judaisierung auf eine peinliche Mischung von antirmischen Affekten und schlechtem politischen Gewissen heraus.
3. Die Berufung auf den Epheserbrief schlielich, der Mann sei des Weibes Haupt, wie Christus das Haupt der Gemeinde, verewigt ein Bild, das nur auf die patriarchalische Ehe pat. Fragwrdig sind beide Seiten des Vergleiches. Denn auch aus dem Bilde von der Gemeinde als der Braut Christi folgt nicht einfach das andre von Leib und Haupt. Eine zeitgebundene Vorstellung wird nicht dadurch allgemeingltig, da sie vom Apostel Paulus stammt und von Martin Luther bernommen wird. Und wenn in der Trauformel der Ausdruck "'untertan" einseitig fr dir Frau verwendet wird, dann mu man fragen, ob damit nicht das Wesen einer Ehe zwischen mndigen Menschen miverstanden wird.
Das Schriftprinzip ist wohl ein unvermeidlicher Gegenschlag gegen die Willkr nominalistischer Philosophie gewesen. Wenn es im 16. Jahrhundert eine so grndliche und vorsichtige Auslegung des Thomas von Aquino gegeben htte wie heute im deutschen und franzsischen Katholizismus, dann htten vielleicht beide Seiten fr einander verstndlich argumentieren knnen. Gewi gibt es in der Schrift keinen Ansatz fr ein weibliches Priestertum. Aber es gibt auch keinen Hinweis auf die Aufgaben eines Christen in politisch verantwortlicher Stellung. Man kann von der Schrift keine Antwort verlangen auf Fragen, die im Gesichtskreis der Verfasser und der Adressaten nicht vorkamen. Regelungen ablehnen, weil sie keine Begrndung in der Bibel finden, heit die Offenbarung mit dem Kanon aufhren lassen und der Kirche verbieten, den Wegen zu folgen, auf denen Gott die Menschheit in geschichtliches Neuland fhrt. Wir haben uns zwar mit Recht dagegen gewehrt, da uns der Nationalsozialismus die Geschichte - und noch dazu was fr eine! - als neue Offenbarung anbot. Aber das gibt uns noch kein Recht, die ganze Entwicklung zur Industriegesellschaft als Abfall anzusehen. Sie widerspricht nicht Gottes Schpfungswort - nicht mehr, als jedes andere Menschenwerk - sondern nur den Vorstellungen der deutschen Romantik von Gemeinschaft und organischem Staatswesen!
Damit ist der Weg frei, ber das Priesteramt der Frau unbefangen zu diskutieren. Wo die Aufgabe der Seelsorge und Lehre eine voll geschulte und ordinierte Frau verlangt, besteht kein Grund, ihr die Autoritt der Sakramentsverwaltung zu versagen. Eine Frage der Zweckmigkeit ist es, wann man ihr die Leitung einer Parochialgemeinde bertragen will. In der brgerlichen Volkskirche wird das nicht oft am Platze sein. Ganz anders kann es bei den Bekenntnisgemeinden in verfolgten Kirchen aussehen. Auf die kumenischen Schwierigkeiten sollte man nicht verweisen. Die entstehen an andren Stellen, an den Vorstellungen von Priesterweihe und apostolischer Nachfolge, und lassen sich so wie so nicht durch reaktionre Anpassung berbrcken.
Grundstzlich steht hinter der ganzen Frage das Problem des Menschenverstndnisses. Der Gegenschlag gegen den Idealismus ist so weit gegangen, den Geist berhaupt verdchtig zu machen. Ich stimme da vllig mit Bartnings Ausfhrungen ber S. Freud und C. G. Jung (Quatember 1961/1962 Seite 117 ff.) berein. Wir mssen den Mann und die Frau ernst nehmen, aber auch den Menschen in Mann und Frau, ihren "Geist ganz samt Seele und Leib" (1. Thess. 5, 23).

Evangelische Jahresbriefe 1963, S. 71-73


Wilhelm Sthlin:
Zu der Frage nach dem Recht oder Unrecht der Ordination von Frauen zum Pfarramt sind nun widersprechende Stimmen deutlich genug vernehmbar geworden, und der Schriftleiter hat mich gebeten dazu ein Wort zu sagen, mit dem dieser Meinungsaustausch wenigstens im Rahmen unserer Zeitschrift - vorlufig - zum Abschlu gebracht werden soll.
Wir mssen dem beunruhigenden Tatbestand ins Auge sehen, da mitverantwortliche Freunde, Glieder unserer Bruderschaft, in einer so schwerwiegenden Frage nicht einig sind; aber darin kommt ja der viel umfassendere Zustand zum Ausdruck, da die evangelische Kirche (nicht nur in Deutschland) in dieser Frage zu keiner einheitlichen Stellungnahme gelangt ist und da die Art, wie einzelne lutherische Kirchen diese Frage gesetzlich geregelt haben, von einem lutherischen Theologen wie Peter Brunner als Ausdruck einer falschen Lehre gekennzeichnet wird (in seinem Aufsatz "Das Hirtenamt und die Frau" in Pro ecclesia, S.332). (Ich kann dazu freilich die Bemerkung nicht unterdrcken, da die Vor-Entscheidung einzelner lutherischer Landeskirchen in einer Frage, in der die VELKD nicht einig ist, ein unmiverstndliches Symptom fr die Zhigkeit ist, mit der die Landeskirchen ihre Souvernitt festhalten, und wie weit auch die Vereinigte Lutherische Kirche von einer wirklichen berwindung des so fragwrdigen Landeskirchentums noch entfernt ist.) Diese schmerzliche und beschmende Lage mu zunchst einfach gesehen und als eine wirkliche Verlegenheit ernst genommen werden.
Es wrde weder der Aufgabe eines solchen Schluwortes, noch der auch von mir stark empfundenen Schwierigkeit der ganzen Frage entsprechen, wenn ich nun einfach einer der entgegenstehenden Meinungen Recht oder Unrecht geben wollte. Aber dreierlei scheint mir auch bei dieser Gesprchslage eine sinnvolle und mgliche Aufgabe einer abschlieenden Bemerkung zu sein.
1. Jeder Gegensatz kann nur auf dem Boden dessen, was beiden Seiten gemeinsam ist, in einer frderlichen Weise geltend gemacht und ausgetragen werden. Wir sind aber - was keineswegs selbstverstndlich ist - in sehr wesentlichen Fragen einig. Die Frage wre nicht so schwierig, wenn die evangelische Kirche eine gemeinsame verbindliche Lehre von dem geistlichen Amt und von dem Sinn der Ordination entwickelt htte; weil aber in dieser viel tiefer greifenden Frage nicht nur eine gewisse Unklarheit besteht, sondern auch schroffe Gegenstze unausgeglichen nebeneinander stehen, darum ist die Frage nach dem Pfarramt der Frau mit einer schweren Hypothek belastet. Und auch dadurch, da das "Amt" in der Tradition der Evangelischen Kirche weitgehend auf das Pfarramt (als Amt der Gemeindeleitung mit Predigt und Sakramentsverwaltung) eingeengt und die notwendige Ausgliederung des Amtes (im Sinn der vielen diakoniai des Neuen Testaments) praktisch und grundstzlich versumt worden ist, ist die Frage nach dem kirchlichen Amt der Frau heillos erschwert. So kann es keine feste Tradition in dieser Frage geben, an die wir einfach anknpfen knnten. Dieser Zusammenhang, diese Verwurzelung der gegenwrtigen Schwierigkeiten wird von keiner der beiden Seiten geleugnet oder bersehen.
Aber ebenso sind sich alle Teilnehmer dieses Gesprchs darber einig, da die Frage nicht"biblizistisch", das heit einfach durch Verweisung auf bestimnte Bibelstellen gelst werden kann. Selbst der groe Ernst, mit dem Paulus (1. Kor. 14, 3 4 ff.) seine ganze apostolische Autoritt fr sein Verbot einer ffentlichen Lehrttigkeit der Frau in der Gemeinde einsetzt, kann - wie viele hnliche uerungen -- nicht mit gesetzlicher Verbindlichkeit auf eine vllig anders gelagerte Zeit angewendet werden. (Gegen jede biblizistische Lsung dieser Frage ist auch mit Recht darauf hingewiesen worden, da sich ja auch das Pastorenamt in seiner gegenwrtigen Form keineswegs als schriftgem begrnden und verteidigen lt.) Auch enthlt die neutestamentliche Erwhnung von Frauen, die vom Geist Gottes ergriffen mit prophetischer Verkndigung ttig geworden sind, den Hinweis auf die von niemand bestrittene Mglichkeit, da der Geist Gottes jeweils auch Frauen zu vollmchtiger geistlicher Rede erwecken und bevollmchtigen kann. (Ich habe mich brigens immer gewundert, da die Erinnerung an die groen Frauen des deutschen Mittelalters, Hildegard, Gertrud und Birgitta von Schweden in diesem Gesprch nicht eine grere Rolle spielt.)
2. Es scheint mir zweitens notwendig, einige falsche Argumente zurckzuweisen, durch die die Frage nicht geklrt werden kann, weil sie dem Partner des Gesprchs nicht gerecht werden. Ich mu sagen, da ich den Aufsatz von Gablentz aus eben diesem Grund nicht fr einen frderlichen Beitrag zu diesem Gesprch halten kann; er sagt, der Weg sei frei ber das Pastorenamt der Frau unbefangen zu diskutieren; aber abgesehen davon, da zwischen Diskussion und einem Gesprch ein sehr tiefgreifender Unterschied besteht: Gablentz diskutiert gar nicht wirklich, sondern er dekretiert auf Grund von Voraussetzungen, die von dem Andersdenkenden gerade bestritten werden. - Whrend Wendland, wie mir scheint sehr mit Recht, von heiliger und unheiliger Anpassung (an bestimmte Entwicklungstendenzen) spricht, erhebt Gablentz gegen Goltzen und dessen Gesinnungsgenossen den Vorwurf der "reaktionren Anpassung" (nmlich an heute nicht mehr berechtigte Lebensformen). Solche Schlagworte sind dem Gewicht der Frage nicht angemessen.
Auch sollte nach meiner Meinung ein anderes, von Gablentz wieder vorgetragenes Argument endlich aus diesem Gesprch verschwinden, weil es vllig ohne Grund und Recht ist. Wenn jemand der Meinung ist, da es nicht richtig sei, die Frau zum Pfarramt zu ordinieren und ihr also auch die Sakramentsverwaltung zu bertragen, so wird damit die Frau nicht als "geistlich zweitrangig" bezeichnet; der Ausdruck ist genau so unzutreffend, wie das Wort "untauglich". Die Frage, ob es dem Wesen des Amtes oder dem Wesen der Frau angemessen ist, sie in das Pfarramt zu berufen, hat weder mit Tauglichkeit noch mit dem geistlichen Rang der Frau zu tun, da auch aus ganz anders gelagerten Grnden eine solche Berufung als unangemessen abgelehnt werden kann, ohne damit den geistlichen Rang des betreffenden Menschen oder einer Gruppe von Menschen anzutasten (was z. B. bei bestimmten Fragen der rassischen Zugehrigkeit in Missionsgemeinden eine Rolle spielen kann). Und schlielich ist die Rede von einem ursprnglich androgynen Charakter des Menschen, die den beiden biblischen Schpfungsgeschichten und der ganzen biblischen Anthropologie fremd ist, nicht geeignet, die Frage, welche Konsequenzen heute aus der Verschiedenheit der Geschlechter zu ziehen seien, zu erhellen, sondern eher sie zu verwirren.
3. Dagegen dient es der Klarheit und also vielleicht auch einer spteren berwindung der zwischen uns bestehenden Meinungsverschiedenheiten, wenn man den Punkt genau ins Auge fat, an dem die Wege auseinanderzufhren scheinen. Das ist die Frage, ob das, was der biblische Schpfungsmythos und was der Apostel Paulus ber das Verhltnis der Geschlechter sagen, aus bestimmten, heute nicht mehr bestehenden soziologischen Strukturen erwachsen ist und also fr uns nicht verbindlich sein kann oder ob darin eine schpfungsmige Urgegebenheit sichtbar wird, die durch wechselnde soziologische Strukturen nicht aufgehoben wird. Dazu aber ist es vor allem ntig, jene biblische Auffassung von dem Verhltnis der Geschlechter genau und richtig zu beschreiben und sie nicht nach irgendeiner Richtung zu verzeichnen. Ich frchte, da weder der von Brunner (in dem erwhnten Aufsatz) mit Vorliebe gebrauchte Begriff der Kephale-Struktur noch das von Paulus (Eph. 5 und an anderen Stellen) gebrauchte Wort von der "Unterordnung" fr sich genommen, diese biblische Auffassung hinlnglich kennzeichnen; das Wort "Unterordnung", weil es sich immer um eine Verhltnis-Bestimmung innerhalb der gemeinsamen Zugehrigkeit zu dem Herrn handelt (womit jede Versuchung des Mannes, die Frau zum Gegenstand seiner Lust, seines Besitz- und Herrschaftswillens zu machen, von vornherein abgewehrt ist), und das Wort "Haupt", weil es ein Relationsbegriff ist, der jedes einseitige Herrschaftsverhltnis ausschliet. Man sollte nicht mit solcher Selbstverstndlichkeit, wie es die soziologische Betrachtungsweise tut, solche und hnliche biblische Aussagen (bis hin zu dem Vaternamen Gottes!) als Ausdruck einer patriarchalischen Lebensordnung entwerten und damit bersehen, da diese biblische Anthropologie zugleich in einen entschiedenen Gegensatz gegenber den Sozialordnungen ihrer Umwelt steht, vor allem auch hinsichtlich der Stellung der Frau. Dahinter steht die Frage, ob und in welchem Ma in der durch Christus verwandelten Welt bestimmte schpfungsmige Strukturen ihre Bedeutung verloren haben, oder ob ihre vllige Aufhebung zu der vita venturi saeculi gehrt und also der Versuch, ihre Gltigkeit schon in dieser Welt zu bestreiten, zu den Merkmalen der von Luther so leidenschaftlich bekmpften Schwrmerei gehrt. Mit jener "Kephale-Struktur" ist ja nichts anderes gemeint, als da es sich bei dem Verhltnis zwischen Mann und Frau um ein in jeder Hinsicht nicht umkehrbares Verhltnis, also gerade nicht um eine polare Ergnzung handelt, und wenn - gewi mit Recht - gesagt wird, da jene "Metaphysik der Geschlechter" (der Ausdruck scheint mir in diesem Zusammenhang sehr bedenklich und unangemessen, weil das Ernstnehmen biblischer Aussagen doch keine Metaphysik ist!) mit bestimmten vor- und auerchristlichen berzeugungen bereinstimmt, so ist damit doch nicht erwiesen, da sie falsch sei.
An diesem Punkt also mte, wenn ich recht sehe, das Gesprch weitergefhrt und dabei auf alle vorschnellen polemischen Behauptungen, mit denen niemand gedient ist, verzichtet werden.
Im brigen scheint mir die Vorherrschaft der soziologischen Betrachtungs- und Urteilsweise dem ganzen Gesprch nicht gut zu bekommen, und es wird diejenigen nicht berzeugen, die der Meinung sind, da es bestimmte schpfungsmige Ur- und Grund-Ordnungen im Verhltnis der Geschlechter gibt, die durch den "Trend" der soziologischen Entwicklung wohl verdeckt, gefhrdet, durchkreuzt, auch geleugnet, aber nicht aufgehoben werden knnen. Gibt es nicht auch soziologische Entwicklungen, denen wir uns zwar nicht entziehen knnen, die wir aber trotzdem als gefhrliche Fehlentwicklungen ansehen mssen, bei denen der Mensch zu Schaden kommt und wobei dann fast immer die Frau der leidtragende Teil ist?
Schlielich zwei Erwgungen, die sich zwar zu widersprechen scheinen, die aber doch beide durchdacht werden mssen. So sehr Luther das paulinische Schweigegebot als eine verbindliche Weisung des Heiligen Geistes angesehen hat, so sehr hat er doch andererseits eine Ausnahme zugelassen fr den Fall, da keine geeigneten Mnner vorhanden sind. Damit ist die Frage immerhin relativiert, und es ist von da nur ein Schritt zu der Meinung der alten lutherischen Orthodoxie, die die Frage der Frauen im Predigtamt zu den Adiaphora gerechnet hat (vgl. Brunner a. a. O. S. 313 ff.). Ist es etwas grundstzlich anderes, wenn man weiter fragt, ob nicht in manchen Fllen Frauen im Amt der Kirche geeigneter sind und sich besser bewhren, die Berufung von Frauen ins Pfarramt dann also eine Notlsung ist, womit dann freilich nicht ein neues Prinzip aufgestellt und gerechtfertigt werden soll?
Auf der anderen Seite kann es Entscheidungen geben, die sich weder rational noch dogmatisch eindeutig begrnden lassen, weil sie aus einer Tiefe stammen, die solchen berlegungen und Begrndungen unzugnglich ist. Hngt es vielleicht damit zusammen, da weder in einer Bruderschaft, noch in der evangelischen Kirche berhaupt bisher eine wirkliche Entscheidung mglich war, die nach der einen oder der anderen Seite wirklich berzeugend sein knnte?

Evangelische Jahresbriefe 1963, S. 74-77
