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Quatember

Frauen im geistlichen Amt der Kirche
von Herbert Goltzen
(Teil 1)


LeerIn den letzten Jahren wurde in der Öffentlichkeit mit lebhafter Anteilnahme die Auseinandersetzung über die Frage verfolgt, ob es in der Kirche weibliche Pastoren geben dürfe. Muß nicht die Kirche die Konsequenzen daraus ziehen, daß die "Gleichberechtigung" der Frau verfassungsrechtlich und tatsächlich anerkannt und durch die Bewährung von Frauen in allen Berufen auch glaubwürdig vollzogen ist? Gehörte es nicht zu der beklagenswerten Neigung des offiziellen Kirchentums, sich an überholte Gesellschaftsformen zu lange zu binden und notwendige Reformen und Antworten auf die Fragen der Gegenwart immer erst zögernd; ängstlich und eine Generation zu spät durchzuführen? Muß nicht auch die Kirche die in ihrem Verkündigungsgehalt unveränderliche Botschaft des Neuen Testaments "entsoziologisieren", von den historisch und geographisch bedingten gesellschaftlichen Vorstellungen und Lebensformen des Orients, des Judentums lind der Antike befreien und in die sozialen Lebensformen unserer Gegenwart übersetzen? Ist es nicht grotesk, daß eine evangelische Oberkirchenrätin Bundrstagsabgeordnete und Bundesministerin sein kann, daß aber Synoden und Pfarrer noch lange darüber debattieren, ob eine theologisch gebildete, mit der Gabe der Menschenführung ausgestattete Frau ein vollwertiges Pfarramt übernehmen darf?

LeerEs ist nicht wohlgetan, wenn man über diese Frage nach Gefühl urteilt. Die erste Reaktion einer konservativen Kerngemeinde: "Wenn eine Frau auf die Kanzel kommt, gehen wir nicht mehr in die Kirche!" ist ebenso unsachlich wie die pathetische Forderung: "Die Kirche muß endlich im 20. Jahrhundert in einer mündig gewordenen Welt überholte Vorurteile ablegen und daher auch bei sich den Frauen, die ja den größten Teil der Kirchenbesucher stellen, Gleichberechtigung gewähren!"

LeerEs gibt kaum eine andere Frage, bei der eine Besinnung so notwendig ist wie hier, ehe die Kirche eine bisher in der gesamten Christenheit überkommene Ordnung entweder grundsätzlich und bewußt beibehält oder ebenso bewußt von ihr abzugehen wagt.

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Ist das Pfarramt d a s Amt der Kirche?

LeerIst das geistliche Amt, wie es die heutige Kirche als Pfarramt kennt, dasselbe wie die Ordnung der Dienste, die uns in den Gemeinden des Neuen Testaments begegnet? Man muß nur die Beschreibung der mancherlei Gaben und Dienste ansehen, wie sie in den paulinischen Gemeinden lebendig sind, um zu sehen, wie geschrumpft und verkümmert das heutige Pfarramt ist, das praktisch eigentlich der einzige vollwertige Typ des hauptamtlichen geistlichen Dienstes in den Landeskirchen ist. 1. Kor. 12, 4-26; Röm. 12, 4-8; Eph. 4, 11-13 zeigen die Einheit, aber auch die Ausgliederung der vom Heiligen Geist erweckten, für den Aufbau der Gemeinde nötigen Dienste. Auch der spätere Bericht der Apostelgeschichte wie die schon entfalteten Gemeindeordnungen der Pastoralbriefe (besonders 1. Tim.) lassen erkennen, wie außer dem kirchegründenden Amt der Erstzeugen, der vom Herrn berufenen Apostel, die mannigfaltigen Aufgaben der sich festigenden Gemeinden und der sich ausbreitenden Gesamtkirche von verschiedenen Mitarbeitern wahrgenommen wurden: die prophetische Verkündigung, der Dienst an den Bedürftigen und Kranken, die Leitung und Verwaltung der Gemeinde, die Unterweisung der in die Gemeinde Eintretenden, die Verantwortung der Presbyter (Ältesten), der Gebets- und Liebesdienst von Jungfrauen und Witwen, der über die Einzelgemeinde hinausgreifende Auftrag von Evangelisten (Missionaren) und Sendboten, der Aufsichts- und Wächterdienst derer, die "Säulen" der Kirche waren, und der später von den Bischöfen fortgeführt wird. Alle diese Mitarbeiter werden unter Gebet und offenbar auch Handauflegung zu ihrem Dienst berufen und eingewiesen.

LeerIn den evangelischen Kirchen Augsburgischen Bekenntnisses ist als geistliches Amt nur der Einheitstyp des Pfarrers übriggeblieben. Gefordert wird akademische Bildung, zwei Prüfungen wie bei jedem anderen akademischen Beruf, wodurch die Berechtigung auf eine Beamtenstellung erworben wird. Die Ordination ist die liturgische Form der Einführung in dieses und nur dieses kirchliche Amt, sie markiert kirchenrechtlich die Zuerkennung,der "Rechte des geistlichen Standes".

LeerAls im 19. Jahrhundert neue seelsorgerliche und missionarische Aufgaben auf die Christenheit zukamen, die auch neue Typen der Mitarbeit erforderten, gelang es nicht, sie geistlich unterzubringen und als Ämter der Kirche einzuordnen. So wurden Missionare, Diakone und Diakonissen ausgebildet und angestellt von Vereinen, unabhängig von der organisierten Kirche. Die Mitarbeit an der Verwaltung und rechtlichen Ordnung der Landeskirche und Gemeinde fand überhaupt keine geistliche Einordnung: Kirchenjuristen, Bauherren, Verwaltungsbeamte ebenso wie "Presbyter" (Kirchenälteste) und Synodale wurden nach gesellschaftlichen Vorbildern berufen und eingeführt, ohne eine Funktion und Verwurzelung in der unter Gottes Wort versammelten Gemeinde zu erhalten. Unterricht und Jugenderziehung sind rein fachwissenschaftlich ausgerichtet: Professoren an der staatlichen Universität, Studienräte "mit Religionsfakultas" wie andere Lehrer stehen nicht in einem geistlichen Amt der Gemeinde. Auch die neuen Berufe des 20. Jahrhunderts, etwa Gemeindehelferinnen, Jugendsekretäre, Sozialsekretäre, Fürsorger, Leiter christlicher Verbände und Werke, sind nicht durch geistliche Berufung und Sendung dem Amt der Kirche zugeordnet.

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LeerDie Ansätze im Kirchenkampf, auch andere Gemeindeglieder, nicht nur Pfarrer, geistlich zu bevollmächtigen, ja zu ordinieren, sind in der Restauration nach dem Kriege wieder verkümmert.

LeerUnter diesen Umständen bietet sich für Frauen, welche mit dem Rüstzeug akademischer Bildung aus innerer Berufung der Kirche in einem vollen Amt dienen wollen, in der Tat kein anderer Einsatz an als das Einheitsmodell des akademisch gebildeten hauptamtlichen Pfarrers. Sie würden es mit Recht als unbillig empfinden, wenn sie mit der Begabung zu theologisch-wissenschaftlicher Arbeit und einem Ausbildungsgang, der dem ihrer männlichen Kommilitonen gleich war, dann darauf verwiesen würden, als "gehobene" Gemeindehelferinnen oder in Organisationen der Inneren Mission oder vereinsmäßiger "Werke" eine Verlegenheitsverwendung zu finden. Solange es für den hauptamtlichen Dienst in der Kirche nur diesen Monotyp des Pfarramts mit der öffentlich-rechtlich geregelten Vorbildung des darauf hinführenden Studiums gibt, kann die Berufung zum geistlichen Amt nur in dieser Gestalt ihre Erfüllung suchen.

LeerDie Verlegenheit, die die Kirche ihren "Vikarinnen" gegenüber empfindet, und die Not, die diese, ihre begabten und bewährten Mitarbeiterinnen in ihrer ungeklärten und nicht restlos befriedigenden Zwitterstellung empfinden, ist nicht in erster Linie in der Verschiedenheit der Geschlechter begründet, sondern in dieser unbiblischen, das Wirken des Heiligen Geistes einengenden Verkümmerung der Funktionen und Vollmachten der mannigfaltigen Dienste. Eine wirkliche Hilfe liegt nicht darin, daß die Theologinnen ihre soziale Besserstellung und ihre kirchliche Gleichberechtigung dadurch erringen, daß sie in den Zug der Talarträger einschwenken können, sondern darin, daß die mancherlei Berufungen und Begabungen zum vollen Einsatz für die Gemeinde Christi wieder in den mannigfach ausgegliederten Diensten und Ämtern der Kirche ihren legitimen Ort finden, und zwar als geistliche Berufe im echten Sinne, die unter Gebet und Segnung ihre Vollmacht empfangen. Wenn eine solche Erneuerung von Ämtern pneuma-erfüllter (geist-bevollmächtigter) "Mitarbeiter Gottes" auf "Gottes Ackerfeld und Bau" (1. Kor. 3, 9) geschähe, die nicht historische Zustände des 1. Jahrhunderts kopieren, aber im gleichen Gehorsam wie die Urkirche den "Bedürfnissen" der Gemeinde der Heiligen antworten würde, dann würden nicht nur die Funktionen des Diakonats, der Mission, der Unterweisung, der Standesseelsorge und der öffentlichen Diakonie ihre rechte geistliche Einordnung und Wertung in der Zusammenarbeit mit dem herkömmlichen Hirtenamt finden, sondern dann würde auch für die geistlich gleichwertige, eigenständige und voll verantwortliche Mitarbeit berufener und gebildeter Frauen die rechte Lebensform gefunden werden.


© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 02-12-15
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