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Gemeinschaft im Heiligen Mahl |
Die 3. Vollversammlung des Ökumenischen Rates hatte 1961 in Neu Delhi der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß im Verhältnis der Kirchen zueinander „Amt und Gliedschaft von allen anerkannt werden”. Zu einer solchen vollen gegenseitigen Anerkennung ist es bisher noch nicht gekommen. Darum ist es in der Regel noch nicht möglich, die Eucharistie in den verschiedenen Kirchen als Siegel der erreichten Einheit in wechselseitiger Kommunion zu feiern. Wohl aber kann die Feier des Herrenmahles als ein vorangehendes Zeichen der geglaubten und erhofften Gemeinschaft begangen werden. Wo erkennbar ist, daß die einladende Gemeinde die Eucharistie als Gedächtnis des Todes und der Auferstehung des Herrn feiert und sein Kommen in Herrlichkeit erwartet, da ist das Abendmahl lebendige Gemeinschaft mit dem erhöhten Herrn: er selbst lädt alle ein. In diesem Glauben haben wir die Freiheit, seine Einladung anzunehmen. Ein solcher Glaube verbietet uns, die Feier des Heiligen Mahles als Mittel zur Selbstbestätigung einer Konfessionskirche oder zur Auflösung der konkreten Kirchen zu mißbrauchen. Offene Kommunion muß verantwortliches Handeln innerhalb der gesamten Kirche bleiben. Quatember 1971, S. 98 [Dazu: Reinhard Mumm - Zeichen der erhofften Gemeinschaft Stellungnahme zum „Herrenmahl”] |
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